Frühwarnung Transport & Logistik

Frühwarnung: geplante Rechtsänderungen für Transport & Logistik

Was auf Ihre Branche zukommt — Vernehmlassungen, Entwürfe und Vorlagen im Parlament, bevor sie in Kraft treten. Quelle: Bundesblatt.

6 Vorlage(n) stehen aktuell zur Stellungnahme offen.

→ Aktuelle Ausschreibungen Transport & Logistik

Vernehmlassung läuft 2026-06-17 · Stellungnahme bis 11.08.2026

Vernehmlassungsverfahren. UVEK. Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschl

Änderung GVVG und neuer Förderungsrahmen

  • Was geplant ist: Der Bundesrat schlägt eine Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG) und der Gütertransportverordnung (GüTV) zur Umsetzung der Motionen 26.3004 und 26.3009 vor. Zudem ist ein neuer Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs beantragt.
  • Wen es treffen würde: Transporteure und Logistikunternehmen, die im alpenquerenden Schienengüterverkehr tätig sind oder von den Bestimmungen des GVVG/GüTV betroffen sind.
  • Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die laufende Vernehmlassung, um Ihre Interessen über den zuständigen Branchenverband einzubringen.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet; Frist bis 11. August 2026.
Vernehmlassung läuft 2026-05-15 · Stellungnahme bis 03.09.2026

Vernehmlassungsverfahren. WBF. Änderung der Preisbekanntgabeverordnung (PBV)

Leasing-Preistransparenz: Offenlegung von Finanzierungsbeiträgen geplant

  • Was geplant ist: Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) soll ergänzt werden, um Anbieter von Fahrzeugleasingangeboten zu verpflichten, erhaltene Finanzierungsbeiträge von Gesellschaften desselben Unternehmens oder Vertriebspartnern offenzulegen und zu beziffern, sofern diese den Leasingpreis oder den effektiven Jahreszins vergünstigen. Diese Pflicht gilt sowohl für Angebote als auch für Werbung.
  • Wen es treffen würde: Leasinggesellschaften und Anbieter von Fahrzeugleasingangeboten in der Transport- und Logistikbranche.
  • Was Sie jetzt tun können: Da die Vernehmlassung läuft, können Sie Ihre Stellungnahme über den Branchenverband einreichen. Beobachten Sie parallel die Entwicklung, um die internen Prozesse für die künftige Preis- und Zinsausweisung vorzubereiten.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet (Eröffnung 13. Mai 2026), Frist zur Stellungnahme bis 3. September 2026.
Vernehmlassung läuft 2026-06-10 · Stellungnahme bis 28.09.2026

Vernehmlassungsverfahren. WBF. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrS

Teilrevision Produktesicherheitsgesetz (PrSG)

  • Was geplant ist: Das PrSG soll an die neue europäische Verordnung über die allgemeine Produktesicherheit angepasst werden, um ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie in der EU zu gewährleisten und den erleichterten Zugang zum EU-Binnenmarkt zu ermöglichen. Die Anpassung ist notwendig, da sich der grenzüberschreitende Warenhandel, insbesondere durch den Online-Handel, seither stark verändert hat.
  • Wen es treffen würde: KMU in der Transport- und Logistikbranche, die Waren in die EU exportieren oder aus der EU importieren, sowie Händler mit Online-Vertrieb.
  • Was Sie jetzt tun können: Da die Vernehmlassung läuft, können Sie über Ihren Branchenverband eine Stellungnahme abgeben. Beobachten Sie parallel die Teilrevision des THG, da beide Erlasse konzeptionell verknüpft sind.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet (Frist: 28. September 2026)
Vernehmlassung läuft 2026-06-24 · Stellungnahme bis 09.10.2026

Vernehmlassungsverfahren. UVEK. Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobili

Verkehr ’45: Erste verkehrsträgerübergreifende Infrastrukturvorlage

  • Was geplant ist: Der Bundesrat plant, den Infrastrukturausbau erstmals verkehrsträgerübergreifend in einer gemeinsamen Vorlage zu bündeln. Ziel sind die Erhöhung der Kapazitäten auf der Schiene, die Reduktion von Engpässen auf der Nationalstrasse sowie die Förderung von Verkehrsprojekten in Agglomerationen.
  • Wen es treffen würde: KMU in der Transport- und Logistikbranche, die auf Schienen- oder Strassentransport angewiesen sind, sowie Unternehmen in Agglomerationen, die von den geplanten Verkehrsprojekten betroffen sein könnten.
  • Was Sie jetzt tun können: Da die Vernehmlassung eröffnet ist, können Sie Ihre Stellungnahme über Ihren Branchenverband einreichen. Alternativ sollten Sie die Unterlagen unter der angegebenen URL beobachten, um sich auf mögliche künftige Anpassungen vorzubereiten.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet; Frist bis 9. Oktober 2026.
Vernehmlassung läuft 2026-06-26 · Stellungnahme bis 13.10.2026

Vernehmlassungsverfahren. WBF. ENERGIE: Überarbeitung Bewirtschaftungsmassnahmen für eine schwe

GEPLANTE: Überarbeitung Gas-Bewirtschaftungsmassnahmen

  • Was geplant ist: Der Bundesrat soll die 2022 gutgeheissenen Bewirtschaftungsmassnahmen für eine schwere Gasmangellage (Umschaltung Zweistoffanlagen, Verbote, Verwendungsbeschränkungen, Kontingentierung) mit den seither gesammelten Erkenntnissen aktualisieren.
  • Wen es treffen würde: KMU der Transport- und Logistikbranche, die Zweistoffanlagen betreiben oder von Gasverboten, -beschränkungen und Kontingentierungen betroffen sein könnten.
  • Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die laufende Vernehmlassung, um Ihre Stellungnahme über den Branchenverband einzureichen. Beobachten Sie den weiteren Verlauf, da die Massnahmen erst nach der Aktualisierung und Genehmigung in Kraft treten würden.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet (Eröffnung: 24. Juni 2026, Frist: 13. Oktober 2026).
Vernehmlassung läuft 2026-06-24 · Stellungnahme bis 16.10.2026

Vernehmlassungsverfahren. WBF. Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (Umsetzung M

Schwarzarbeitsbekämpfung: Datenaustausch und IVZ-Zugriff geplant

  • Was geplant ist: Es soll ein Informationsaustausch zwischen kantonalen Kontrollorganen sowie Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämtern zur Schwarzarbeitsbekämpfung ermöglicht werden. Zudem erhalten kantonale Behörden eine gesetzliche Grundlage für den direkten Zugriff auf das IVZ-Datensystem, und es wird eine Lücke im Transparenzregister geschlossen, um Unstimmigkeiten bei Versicherungsmissbrauch melden zu dürfen.
  • Wen es treffen würde: Transport- und Logistikunternehmen, da die verschärften Kontrollmechanismen und der verbesserte Datenaustausch die Überwachung der Einhaltung von Arbeits- und Sozialversicherungsregularien intensivieren könnten.
  • Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die laufende Vernehmlassung, um über Ihren Branchenverband Stellung zu nehmen. Beobachten Sie parallel die Entwicklung, da sich die praktischen Auswirkungen auf Compliance-Prozesse erst nach Inkrafttreten konkretisieren.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet; Vernehmlassungsfrist bis 16. Oktober 2026.
Entwurf liegt vor 2026-03-27

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA Staaten und Mer

EFTA-Mercosur Freihandelsabkommen

  • Was geplant ist: Die Bundesversammlung soll das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mercosur genehmigen, wobei die Schweiz im Anhang XVIII (öffentliches Beschaffungswesen) Marktzugangsverpflichtungen an das revidierte Übereinkommen von 1994 angleichen würde.
  • Wen es treffen würde: Schweizer KMU im Transport- und Logistiksektor, die im öffentlichen Beschaffungswesen tätig sind oder auf Exportmärkte in Mercosur-Staaten abzielen.
  • Was Sie jetzt tun können: Da keine Vernehmlassung stattfindet, können Sie keine Stellungnahme abgeben; beobachten Sie die weitere Umsetzung durch den Bundesrat und prüfen Sie frühzeitig, wie sich geänderte Marktzugangsregeln auf Ihre Geschäftsmodelle auswirken könnten.
  • Stand: Erlassentwurf; das Abkommen untersteht dem fakultativen Referendum.
Entwurf liegt vor 2026-07-02

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorga

ILO-Übereinkommen 190 zu Gewalt am Arbeitsplatz

  • Was geplant ist: Die Bundesversammlung soll das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt genehmigen. Damit würde die Schweiz die internationalen Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung dieser Phänomene am Arbeitsplatz rechtlich verankern.
  • Wen es treffen würde: Alle KMU der Transport- und Logistikbranche, da das Übereinkommen den Schutz vor psychischer und physischer Gewalt sowie Belästigung am Arbeitsplatz betrifft – ein relevantes Thema für Fahrer, Lagerpersonal und Disponenten.
  • Was Sie jetzt tun können: Da keine Vernehmlassungsfrist angegeben ist, beobachten Sie die weitere Entwicklung. Prüfen Sie bereits jetzt Ihre internen Richtlinien zum Umgang mit Belästigung und Gewalt, um bei Inkrafttreten handlungsfähig zu sein.
  • Stand: Entwurf (Erlassentwurf); Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.
Entwurf liegt vor 2026-07-02

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens Nr. 191 der Internationalen Arbeitsorga

ILO-Übereinkommen Nr. 191: Sicheres Arbeitsumfeld als Grundprinzip

  • Was geplant ist: Die Bundesversammlung soll das Übereinkommen Nr. 191 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) genehmigen, welches ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld als grundlegendes Prinzip anerkennt.
  • Wen es treffen würde: KMU in der Transport- und Logistikbranche, die ihre Sicherheitsstandards und Arbeitsumgebungen an die neuen internationalen Normen anpassen müssen.
  • Was Sie jetzt tun können: Da keine Vernehmlassung stattfindet, können Sie keine Stellungnahme abgeben; beobachten Sie die weitere Entwicklung und bereiten Sie sich auf mögliche Anpassungen der internen Sicherheitsrichtlinien vor.
  • Stand: Entwurf (Erlassentwurf), untersteht dem fakultativen Referendum; Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.
Im Parlament 2026-06-16

Botschaft zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Förderung der Erwerbstätigkeit

Anpassung Ausländer- und Integrationsgesetz (AIIG)

  • Was geplant ist: Der Bundesrat schlägt vor, die Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung sowie die Erleichterung beim Kantonswechsel bei Erwerbstätigkeit neu auch auf Personen mit vorübergehendem Schutz anzuwenden. Zudem sollen in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige mit höherer Berufsbildung oder Postdoktorat von der Vorrangprüfung ausgenommen werden, wenn die Tätigkeit von hohem wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse ist.
  • Wen es treffen würde: Transport- und Logistikunternehmen, die Personen mit vorübergehendem Schutz beschäftigen oder einstellen möchten, sowie Betriebe, die spezialisierte Fachkräfte mit Schweizer Ausbildung im Bereich Logistik oder Wissenschaft suchen.
  • Was Sie jetzt tun können: Die Entwicklung im Parlament beobachten, da keine Vernehmlassung stattfindet. Prüfen Sie bereits jetzt, ob potenzielle Kandidaten mit vorübergehendem Schutz oder Schweizer Abschlüssen für Ihre Stellen geeignet sind.
  • Stand: Botschaft des Bundesrates an das Parlament vom 27. Mai 2026; Verfahren steht beim Parlament.
Im Parlament 2026-07-02

Botschaft zur Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 übe

Ratifizierung von IAO-Übereinkommen zu Gewalt am Arbeitsplatz und Sicherheit

  • Was geplant ist: Der Bundesrat beantragt die Genehmigung der IAO-Übereinkommen Nr. 190 (Beseitigung von Gewalt und Belästigung) und Nr. 191 (Aufnahme eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als Grundprinzip). Dies würde die völkerrechtliche Verpflichtung zur Umsetzung dieser Standards im Schweizer Recht nach sich ziehen.
  • Wen es treffen würde: KMU in der Transport- und Logistikbranche, insbesondere Speditionen, Transportunternehmen und Lagerbetriebe, da diese Sektoren häufig mit erhöhten Risiken bezüglich Gewalt und Belästigung konfrontiert sind.
  • Was Sie jetzt tun können: Beobachten Sie den parlamentarischen Prozess, da keine Vernehmlassungsfrist genannt ist. Bereiten Sie interne Präventionsmassnahmen und Schulungen vor, um auf künftige Anpassungen der Arbeitsrechtsnormen vorbereitet zu sein.
  • Stand: Botschaft des Bundesrates vom 5. Juni 2026; Verfahren steht beim Parlament.
Im Parlament 2026-07-06

Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Ju

Jugendurlaub: Verlängerung auf zwei Wochen geplant

  • Was geplant ist: Der unbezahlte Jugendurlaub für Lernende und Arbeitnehmende unter 30 Jahren soll von einer auf zwei Wochen verlängert werden. Zudem wird der Anwendungsbereich auf Tätigkeiten in der offenen Jugendarbeit (ausserhalb von Vereinen) ausgeweitet.
  • Wen es treffen würde: KMU mit Lehrlingen und Angestellten unter 30 Jahren, die deren ehrenamtliches Engagement in sozialen oder kulturellen Organisationen unterstützen.
  • Was Sie jetzt tun können: Die Entwicklung beobachten, da keine Vernehmlassung stattfindet. Personalplanung für die potenzielle Inanspruchnahme von zwei Wochen unbezahltem Urlaub vorbereiten.
  • Stand: Parlament (Botschaft des Bundesrates vom 19. Juni 2026); Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.
Verabschiedet 2026-06-30

Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Allgemeinverbin

GV-Verordnung: GA-Mindestlöhne vor kantonalen Vorgaben

  • Was geplant ist: Die Mindestlohnbestimmungen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags (GAV) sollen anderslautenden Bestimmungen des kantonalen Rechts vorgehen. In Kantonen mit höheren kantonalen Mindestlöhnen gilt diese Vorrangregelung erst, sobald der GAV-Mindestlohn den bisherigen kantonalen Satz übersteigt.
  • Wen es treffen würde: Transport- und Logistikunternehmen, die einem allgemeinverbindlich erklärten GAV unterstehen und in Kantonen mit hohen kantonalen Mindestlöhnen tätig sind.
  • Was Sie jetzt tun können: Beobachten Sie den Ablauf der Referendumsfrist bis 8. Oktober 2026 und prüfen Sie die Lohnstruktur im Vergleich zu den kantonalen Vorgaben.
  • Stand: Verabschiedet (Schlussabstimmungstext); Ablauf der Referendumsfrist: 8. Oktober 2026.