Verfahrensstand: Entwurf
Für Bau & Handwerk
ILO-Übereinkommen 191: Sicheres Arbeitsumfeld als Grundprinzip
- Was geplant ist: Die Bundesversammlung soll das Übereinkommen Nr. 191 der ILO genehmigen, welches ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld als grundlegendes Prinzip anerkennt. Dies würde eine Anpassung der schweizerischen Normen infolge dieser Anerkennung zur Folge haben.
- Wen es treffen würde: KMU der Bau- und Handwerksbranche, da sie direkt von den sich ändernden Normen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz betroffen sein könnten.
- Was Sie jetzt tun können: Da keine Vernehmlassungsfrist angegeben ist, beobachten Sie die weitere Entwicklung. Informieren Sie sich bei Ihrem Branchenverband über geplante Anpassungen der Sicherheitsvorschriften.
- Stand: Entwurf (Erlassentwurf); Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.
Für Chemie & Reinigung
ILO-Übereinkommen 191: Sicheres Arbeitsumfeld als Grundprinzip
- Was geplant ist: Die Bundesversammlung plant die Genehmigung des Übereinkommens Nr. 191 der Internationalen Arbeitsorganisation. Dies würde die Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip in der Schweizer Rechtsordnung verankern.
- Wen es treffen würde: Betriebe der Chemie- und Reinigungsbranche, die ihre Arbeitssicherheits- und Gesundheitsstandards an dieses neue völkerrechtliche Prinzip anpassen müssen.
- Was Sie jetzt tun können: Da die Vernehmlassungsfrist nicht angegeben ist, beobachten Sie die Entwicklung. Eine Stellungnahme über den Branchenverband ist erst bei Bekanntgabe des Verfahrensstands möglich.
- Stand: Entwurf (Erlassentwurf); Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.
Für Gastronomie & Lebensmittel
ILO-Übereinkommen 191: Sicheres Arbeitsumfeld als Grundprinzip
- Was geplant ist: Die Bundesversammlung soll das Übereinkommen Nr. 191 der ILO genehmigen, welches ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld als grundlegendes Prinzip der Arbeit anerkennt. Dies würde eine Anpassung der schweizerischen Normen infolge dieser Anerkennung zur Folge haben.
- Wen es treffen würde: Betriebe der Gastronomie und Lebensmittelbranche, die von den sich ändernden Normen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz betroffen sein könnten.
- Was Sie jetzt tun können: Da keine Vernehmlassungsfrist angegeben ist, ist eine Stellungnahme über den Branchenverband aktuell nicht möglich. Beobachten Sie den weiteren Verfahrensstand und bereiten Sie sich auf potenzielle Anpassungen der Sicherheits- und Gesundheitsstandards vor.
- Stand: Entwurf (Erlassentwurf); Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.
Für Transport & Logistik
ILO-Übereinkommen Nr. 191: Sicheres Arbeitsumfeld als Grundprinzip
- Was geplant ist: Die Bundesversammlung soll das Übereinkommen Nr. 191 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) genehmigen, welches ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld als grundlegendes Prinzip anerkennt.
- Wen es treffen würde: KMU in der Transport- und Logistikbranche, die ihre Sicherheitsstandards und Arbeitsumgebungen an die neuen internationalen Normen anpassen müssen.
- Was Sie jetzt tun können: Da keine Vernehmlassung stattfindet, können Sie keine Stellungnahme abgeben; beobachten Sie die weitere Entwicklung und bereiten Sie sich auf mögliche Anpassungen der internen Sicherheitsrichtlinien vor.
- Stand: Entwurf (Erlassentwurf), untersteht dem fakultativen Referendum; Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.
Für Treuhand & Finanzen
ILO-Übereinkommen 191 zu sicherem Arbeitsumfeld
- Was geplant ist: Die Bundesversammlung soll das Übereinkommen Nr. 191 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip genehmigen. Dies würde eine Anpassung der schweizerischen Normen infolge dieser neuen Anerkennung zur Folge haben.
- Wen es treffen würde: Treuhänder und Finanzdienstleister, die beratend in Fragen der Arbeitsbedingungen, Compliance oder Personalmanagement tätig sind, da sich die rechtlichen Grundlagen für die Definition eines «sicheren und gesunden Arbeitsumfelds» ändern könnten.
- Was Sie jetzt tun können: Beobachten Sie den weiteren legislativen Prozess, da keine Vernehmlassung stattfindet. Prüfen Sie, ob Ihre bestehenden Beratungsmodelle zu Arbeitsumfeld und Compliance bereits auf künftige ILO-Standards ausgerichtet sind.
- Stand: Entwurf (Erlassentwurf); das Verfahren untersteht dem fakultativen Referendum.