Botschaft zur Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip

Verfahrensstand: Parlament

Amtliche Publikation (Fedlex)

Für Bau & Handwerk

IAO-Übereinkommen 190 & 191: Gewalt, Belästigung und sicheres Arbeitsumfeld

  • Was geplant ist: Der Bundesrat beantragt die Genehmigung der Übereinkommen Nr. 190 (Beseitigung von Gewalt und Belästigung) und Nr. 191 (Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip). Dies würde die völkerrechtliche Verpflichtung zur Umsetzung internationaler Standards im Schweizer Recht nach sich ziehen.
  • Wen es treffen würde: Alle KMU der Bau- und Handwerksbranche, da sie direkt mit der Prävention von Gewalt/Belästigung am Arbeitsplatz sowie der Sicherstellung eines sicheren Arbeitsumfelds konfrontiert wären.
  • Was Sie jetzt tun können: Da keine Vernehmlassung stattfindet, sollten Sie die weitere parlamentarische Behandlung beobachten und interne Präventionsmassen sowie Sicherheitskonzepte auf den neuesten Stand bringen.
  • Stand: Botschaft des Bundesrates vom 5. Juni 2026; Verfahren steht beim Parlament.

Für Chemie & Reinigung

IAO-Übereinkommen 190 & 191: Gewalt, Belästigung und Arbeitssicherheit

  • Was geplant ist: Der Bundesrat beantragt die Genehmigung der IAO-Übereinkommen Nr. 190 (Beseitigung von Gewalt und Belästigung) und Nr. 191 (Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip). Dies würde die völkerrechtliche Verpflichtung zur Verhinderung dieser Risiken sowie die Anpassung bestehender Schweizer Normen an das neue IAO-Rahmenwerk zur Folge haben.
  • Wen es treffen würde: KMU der Chemie- und Reinigungsbranche, insbesondere solche mit direktem Kundenkontakt, Reinigungskräften vor Ort oder Umgang mit gefährlichen Stoffen, da sich die Definitionen und Präventionspflichten erweitern würden.
  • Was Sie jetzt tun können: Die Entwicklung der nationalen Umsetzung beobachten; interne Richtlinien zu Gewaltprävention und Arbeitssicherheit prüfen, um auf künftige Anpassungen vorbereitet zu sein.
  • Stand: Botschaft des Bundesrates vom 5. Juni 2026; Verfahren beim Parlament; Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.

Für Gastronomie & Lebensmittel

Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz: Neue IAO-Übereinkommen

  • Was geplant ist: Der Bundesrat beantragt die Genehmigung der IAO-Übereinkommen Nr. 190 (Beseitigung von Gewalt und Belästigung) und Nr. 191 (Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als Grundprinzip). Dies würde völkerrechtliche Verpflichtungen zur Verhinderung von Gewalt und Belästigung sowie zur Umsetzung eines sicheren Arbeitsumfelds schaffen.
  • Wen es treffen würde: Betriebe der Gastronomie und Lebensmittelbranche, da diese Branchen stark von persönlichen Interaktionen mit Kundinnen und Kunden sowie der Einhaltung von Sicherheitsstandards betroffen sind.
  • Was Sie jetzt tun können: Die Entwicklung im Parlament beobachten und sich über den Branchenverband über mögliche künftige Anpassungen der Arbeitsbedingungen informieren.
  • Stand: Botschaft des Bundesrates vom 5. Juni 2026; Verfahren steht beim Parlament.

Für Transport & Logistik

Ratifizierung von IAO-Übereinkommen zu Gewalt am Arbeitsplatz und Sicherheit

  • Was geplant ist: Der Bundesrat beantragt die Genehmigung der IAO-Übereinkommen Nr. 190 (Beseitigung von Gewalt und Belästigung) und Nr. 191 (Aufnahme eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als Grundprinzip). Dies würde die völkerrechtliche Verpflichtung zur Umsetzung dieser Standards im Schweizer Recht nach sich ziehen.
  • Wen es treffen würde: KMU in der Transport- und Logistikbranche, insbesondere Speditionen, Transportunternehmen und Lagerbetriebe, da diese Sektoren häufig mit erhöhten Risiken bezüglich Gewalt und Belästigung konfrontiert sind.
  • Was Sie jetzt tun können: Beobachten Sie den parlamentarischen Prozess, da keine Vernehmlassungsfrist genannt ist. Bereiten Sie interne Präventionsmassnahmen und Schulungen vor, um auf künftige Anpassungen der Arbeitsrechtsnormen vorbereitet zu sein.
  • Stand: Botschaft des Bundesrates vom 5. Juni 2026; Verfahren steht beim Parlament.

Für Treuhand & Finanzen

IAO-Übereinkommen zu Gewalt am Arbeitsplatz und Sicherheit

  • Was geplant ist: Der Bundesrat beantragt die Genehmigung der IAO-Übereinkommen Nr. 190 (Beseitigung von Gewalt und Belästigung) und Nr. 191 (Aufnahme eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als Grundprinzip). Dies würde die völkerrechtliche Verpflichtung zur Bekämpfung dieser Probleme und die Anpassung bestehender Normen festlegen.
  • Wen es treffen würde: Treuhänderische Dienstleister und Finanzdienstleister, da diese Übereinkommen direkte Auswirkungen auf die Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Präventionsmassnahmen und die Definition von psychischer Belastung im Betrieb haben.
  • Was Sie jetzt tun können: Beobachten Sie den parlamentarischen Prozess, da keine Vernehmlassung stattfindet. Bereiten Sie interne Richtlinien zur Gewaltprävention und psychischen Gesundheit vor, um bei einer Ratifikation schnell reagieren zu können.
  • Stand: Botschaft des Bundesrates vom 5. Juni 2026; Verfahren beim Parlament.