Vernehmlassungsverfahren. WBF. Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (Umsetzung Motion 24.3202 Candinas Martin)

Verfahrensstand: Vernehmlassung · Vernehmlassungsfrist: 2026-10-16

Amtliche Publikation (Fedlex)

Für Bau & Handwerk

Schwarzarbeitsbekämpfung: Neuer Informationsaustausch und IVZ-Zugriff

  • Was geplant ist: Es soll ein gesetzlicher Rahmen für den Informationsaustausch zwischen kantonalen Kontrollorganen sowie Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämtern zur Schwarzarbeitsbekämpfung geschaffen werden. Zudem erhalten kantonale Behörden direkten Zugriff auf das IVZ-Datensystem des Bundesamts für Strassen, und es wird eine Lücke im Transparenzregister (TJPG) geschlossen, um Unstimmigkeiten im Bereich Versicherungsmissbrauch und Schwarzarbeit melden zu dürfen.
  • Wen es treffen würde: Bau- und Handwerksbetriebe, die mit Subunternehmern arbeiten oder im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind, sowie alle Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind.
  • Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die laufende Vernehmlassung, um Ihre Stellungnahme über den zuständigen Branchenverband einzureichen. Beobachten Sie parallel die Entwicklung, da sich die Kontrollmechanismen und Datenabfragen für Betriebe verschärfen könnten.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet (Frist bis 16. Oktober 2026)

Für Chemie & Reinigung

Schwarzarbeitsbekämpfung: Datenzugriff und Transparenz

  • Was geplant ist: Der Austausch von Informationen zwischen kantonalen Kontrollorganen sowie Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämtern zur Schwarzarbeitsbekämpfung wird ermöglicht. Zudem erhalten kantonale Behörden direkten Zugriff auf das IVZ-Datensystem, und es wird eine Lücke im TJPG geschlossen, um Unstimmigkeiten im Transparenzregister melden zu dürfen.
  • Wen es treffen würde: Betriebe der Chemie- und Reinigungsbranche, insbesondere solche mit hohem Risiko für Schwarzarbeit oder Versicherungsmissbrauch, da nun direktere Kontrollen und Dateneinsichten möglich sind.
  • Was Sie jetzt tun können: Da die Vernehmlassung läuft, kann eine Stellungnahme über den Branchenverband eingereicht werden. Ansonsten ist der Verfahrensstand zu beobachten und die eigene Compliance-Praxis bezüglich IVZ-Daten und Transparenzregister zu prüfen.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet (Frist bis 16. Oktober 2026)

Für Gastronomie & Lebensmittel

Schwarzarbeitsbekämpfung: Datenzugriff und Transparenz

  • Was geplant ist: Es soll der Informationsaustausch zwischen kantonalen Kontrollorganen sowie Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämtern zur Schwarzarbeitsbekämpfung ermöglicht werden. Zudem erhalten kantonale Behörden eine gesetzliche Grundlage für den direkten Zugriff auf das IVZ-Datensystem des Bundesamts für Strassen, und eine Lücke im TJPG wird geschlossen, damit Unstimmigkeiten im Transparenzregister gemeldet werden dürfen.
  • Wen es treffen würde: Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe, die im Verdacht stehen, Schwarzarbeit zu betreiben oder Versicherungsmissbrauch zu begehen, da hierdurch die Kontrollmöglichkeiten der Behörden und die Transparenz der wirtschaftlich Berechtigten erhöht werden.
  • Was Sie jetzt tun können: Da die Vernehmlassung läuft, können Sie über Ihren Branchenverband eine Stellungnahme abgeben. Ansonsten sollten Sie die Entwicklung der Gesetzesrevision beobachten und Ihre internen Compliance-Strukturen sowie die Dokumentation der wirtschaftlich Berechtigten prüfen.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet (Frist bis 16. Oktober 2026)

Für Transport & Logistik

Schwarzarbeitsbekämpfung: Datenaustausch und IVZ-Zugriff geplant

  • Was geplant ist: Es soll ein Informationsaustausch zwischen kantonalen Kontrollorganen sowie Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämtern zur Schwarzarbeitsbekämpfung ermöglicht werden. Zudem erhalten kantonale Behörden eine gesetzliche Grundlage für den direkten Zugriff auf das IVZ-Datensystem, und es wird eine Lücke im Transparenzregister geschlossen, um Unstimmigkeiten bei Versicherungsmissbrauch melden zu dürfen.
  • Wen es treffen würde: Transport- und Logistikunternehmen, da die verschärften Kontrollmechanismen und der verbesserte Datenaustausch die Überwachung der Einhaltung von Arbeits- und Sozialversicherungsregularien intensivieren könnten.
  • Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die laufende Vernehmlassung, um über Ihren Branchenverband Stellung zu nehmen. Beobachten Sie parallel die Entwicklung, da sich die praktischen Auswirkungen auf Compliance-Prozesse erst nach Inkrafttreten konkretisieren.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet; Vernehmlassungsfrist bis 16. Oktober 2026.

Für Treuhand & Finanzen

Schwarzarbeitsbekämpfung: Informationsaustausch und IVZ-Zugriff geplant

  • Was geplant ist: Es soll ein Informationsaustausch zwischen kantonalen Kontrollorganen sowie Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämtern zur Schwarzarbeitsbekämpfung ermöglicht werden. Zudem erhalten kantonale Behörden eine gesetzliche Grundlage für den direkten Zugriff auf das IVZ-Datensystem, und es wird eine Lücke im TJPG geschlossen, damit Stellen Versicherungsmissbrauch und Schwarzarbeit im Transparenzregister melden dürfen.
  • Wen es treffen würde: Treuhänder und Finanzdienstleister, die als Handelsregister-, Betreibungs- oder Konkursämter fungieren oder mit diesen Behörden kooperieren, sowie Kanzleien, die im Bereich der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch und Schwarzarbeit tätig sind.
  • Was Sie jetzt tun können: Die Vernehmlassung ist offen; eine Stellungnahme kann über den Branchenverband eingereicht werden. Beobachten Sie parallel die Entwicklung, da die Frist bis Oktober 2026 noch Zeit für vorbereitende Massnahmen lässt.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet (Eröffnung: 19. Juni 2026), Frist: 16. Oktober 2026.