Botschaft zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit vorübergehendem Schutz und Zulassungserleichterung für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige)

Verfahrensstand: Parlament

Amtliche Publikation (Fedlex)

Für Bau & Handwerk

Ausländergesetz: Arbeitsmarkt für Schutzsuchende und Absolventen

  • Was geplant ist: Die Meldepflicht bei der Arbeitsvermittlung und die Erleichterung des Kantonswechsels bei Arbeitsaufnahme sollen neu auch für Personen mit vorübergehendem Schutz gelten. Zudem sollen in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige (höhere Berufsbildung/Postdoc) von der Vorrangprüfung ausgenommen werden, wenn die Tätigkeit von hohem wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse ist.
  • Wen es treffen würde: Bau- und Handwerksbetriebe, die Personen mit vorübergehendem Schutz oder qualifizierte Absolventen aus dem Ausland beschäftigen möchten.
  • Was Sie jetzt tun können: Da keine Vernehmlassung stattfindet, ist eine Stellungnahme über den Branchenverband nicht möglich. Beobachten Sie den Parlamentsprozess und prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Stellen den Kriterien «hohes wissenschaftliches/wirtschaftliches Interesse» entsprechen.
  • Stand: Parlament (Botschaft des Bundesrates), Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.

Für Chemie & Reinigung

Geplante Erleichterungen für Arbeitsmarkt und Schutzsuchende

  • Was geplant ist: Der Bundesrat schlägt vor, die Meldepflicht bei der Arbeitsvermittlung und die Erleichterung beim Kantonswechsel bei Arbeitsaufnahme neu auch auf Personen mit vorübergehendem Schutz anzuwenden. Zudem sollen in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige mit höherer Berufsbildung oder Postdoktorat von der Vorrangprüfung ausgenommen werden, wenn die Tätigkeit von hohem wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse ist.
  • Wen es treffen würde: Chemische KMU und Reinigungsunternehmen, die Personen mit vorübergehendem Schutz oder in der Schweiz ausgebildete Fachkräfte aus Drittstaaten beschäftigen oder einstellen möchten.
  • Was Sie jetzt tun können: Die Entwicklung im Parlament beobachten und prüfen, ob bestehende Stellenangebote für diese Personengruppen attraktiv gestaltet werden können.
  • Stand: Botschaft des Bundesrates vom 27. Mai 2026; Verfahren steht beim Parlament.

Für Gastronomie & Lebensmittel

Arbeitsmarkt für Schutzsuchende und Absolventen erleichtert

  • Was geplant ist: Die Erwerbstätigkeit von Personen mit vorübergehendem Schutz soll durch Meldepflichten bei der Arbeitsvermittlung und erleichterte Kantonswechsel gefördert werden. Zudem sollen in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige mit höherer Berufsbildung oder Postdoktorat von der Vorrangprüfung ausgenommen und mit einer sechsmonätigen Zulassung zur Stellensuche versehen werden.
  • Wen es treffen würde: Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe, die Personen mit vorübergehendem Schutz oder neu qualifizierte Fachkräfte aus dem Drittstaatenbereich einstellen möchten.
  • Was Sie jetzt tun können: Die weitere parlamentarische Entwicklung beobachten und prüfen, ob die geplanten Erleichterungen für die eigene Personalgewinnung relevant sind.
  • Stand: Botschaft des Bundesrates vom 27. Mai 2026; Verfahren steht beim Parlament.

Für Transport & Logistik

Anpassung Ausländer- und Integrationsgesetz (AIIG)

  • Was geplant ist: Der Bundesrat schlägt vor, die Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung sowie die Erleichterung beim Kantonswechsel bei Erwerbstätigkeit neu auch auf Personen mit vorübergehendem Schutz anzuwenden. Zudem sollen in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige mit höherer Berufsbildung oder Postdoktorat von der Vorrangprüfung ausgenommen werden, wenn die Tätigkeit von hohem wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse ist.
  • Wen es treffen würde: Transport- und Logistikunternehmen, die Personen mit vorübergehendem Schutz beschäftigen oder einstellen möchten, sowie Betriebe, die spezialisierte Fachkräfte mit Schweizer Ausbildung im Bereich Logistik oder Wissenschaft suchen.
  • Was Sie jetzt tun können: Die Entwicklung im Parlament beobachten, da keine Vernehmlassung stattfindet. Prüfen Sie bereits jetzt, ob potenzielle Kandidaten mit vorübergehendem Schutz oder Schweizer Abschlüssen für Ihre Stellen geeignet sind.
  • Stand: Botschaft des Bundesrates an das Parlament vom 27. Mai 2026; Verfahren steht beim Parlament.

Für Treuhand & Finanzen

Ausländer- und Integrationsgesetz: Arbeitsmarktintegration und Zulassungserleichterungen

  • Was geplant ist: Der Bundesrat schlägt vor, die Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung und die Erleichterung des Kantonswechsels bei Erwerbstätigkeit neu auch auf Personen mit vorübergehendem Schutz anzuwenden. Zudem sollen in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige mit höherer Berufsbildung oder Postdoktorat von der Vorrangprüfung ausgenommen werden, wenn die Tätigkeit von hohem wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse ist, und nach Abschluss der Ausbildung eine sechsmonatige Zulassung zur Stellensuche erhalten.
  • Wen es treffen würde: Treuhänder und Steuerberater, die Mandate mit Personen mit vorübergehendem Schutz betreuen, sowie Kanzleien und Personalvermittler, die im Bereich der Arbeitsmarktintegration und Rekrutierung von hochqualifizierten Fachkräften tätig sind.
  • Was Sie jetzt tun können: Beobachten Sie den weiteren parlamentarischen Verlauf, da keine Vernehmlassungsfrist angegeben ist. Bereiten Sie sich intern auf die potenziell neuen Meldepflichten und Zulassungsfristen vor, um die Compliance-Prozesse für betroffene Mandantengruppen anzupassen.
  • Stand: Parlament (Botschaft des Bundesrates vom 27. Mai 2026); Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.