Vernehmlassungsverfahren. WBF. Teilrevision des Bundesgesetzes über di — geplante Gesetzesänderung Schweiz

Vernehmlassungsverfahren. WBF. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG)

Der Entwurf steht zur Stellungnahme offen — jetzt kann die Branche noch Einfluss nehmen.

Vernehmlassungsfrist: 28.09.2026
Bis zu diesem Datum können Verbände und Betriebe Stellung nehmen.
Verfahrensstand Vernehmlassung läuft
Dokumenttyp Vernehmlassung eröffnet
Publiziert 10.06.2026
Vernehmlassungsfrist 28.09.2026
Quelle Bundesblatt (Fedlex)
Eingeschätzt für: Transport & Logistik
Teilrevision Produktesicherheitsgesetz (PrSG)

  • Was geplant ist: Das PrSG soll an die neue europäische Verordnung über die allgemeine Produktesicherheit angepasst werden, um ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie in der EU zu gewährleisten und den erleichterten Zugang zum EU-Binnenmarkt zu ermöglichen. Die Anpassung ist notwendig, da sich der grenzüberschreitende Warenhandel, insbesondere durch den Online-Handel, seither stark verändert hat.
  • Wen es treffen würde: KMU in der Transport- und Logistikbranche, die Waren in die EU exportieren oder aus der EU importieren, sowie Händler mit Online-Vertrieb.
  • Was Sie jetzt tun können: Da die Vernehmlassung läuft, können Sie über Ihren Branchenverband eine Stellungnahme abgeben. Beobachten Sie parallel die Teilrevision des THG, da beide Erlasse konzeptionell verknüpft sind.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet (Frist: 28. September 2026)
Eingeschätzt für: Chemie & Reinigung
Teilrevision Produktesicherheitsgesetz (PrSG)

  • Was geplant ist: Das PrSG soll an die neue europäische Verordnung über die allgemeine Produktesicherheit angepasst werden, um ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie in der EU zu gewährleisten und den Zugang zum EU-Binnenmarkt zu erleichtern. Dies betrifft insbesondere die Anpassungen aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen im grenzüberschreitenden Warenhandel und Online-Handel.
  • Wen es treffen würde: KMU der Branche «Chemie & Reinigung», die Produkte in den Schweizer Markt einführen oder vertreiben, welche nicht durch andere spezifische bundesrechtliche Bestimmungen abgedeckt sind.
  • Was Sie jetzt tun können: Da die Vernehmlassung läuft, können Sie Ihre Stellungnahme über den Branchenverband einreichen. Beobachten Sie parallel die Teilrevision des THG, da beide Erlasse konzeptionell verknüpft sind.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet (Frist: 28. September 2026)
Eingeschätzt für: Bau & Handwerk
PrSG-Teilrevision: Anpassung an EU-Verordnung

  • Was geplant ist: Das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) soll teilrevidiert werden, um das Sicherheitsniveau für Produkte, die nicht anderweitig abgedeckt sind, an die neue europäische Verordnung über die allgemeine Produktesicherheit anzugleichen und den Zugang zum EU-Binnenmarkt zu erleichtern.
  • Wen es treffen würde: KMU im Bau- und Handwerk, die Produkte in den Verkehr bringen, insbesondere im Kontext der zunehmenden Bedeutung des Onlinehandels und grenzüberschreitenden Warenverkehrs.
  • Was Sie jetzt tun können: Die Vernehmlassungsunterlagen prüfen und bei laufender Vernehmlassung eine Stellungnahme über den zuständigen Branchenverband einreichen.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet (Frist bis 28. September 2026)

Amtliche Publikation (verbindlich): fedlex.admin.ch

Häufige Fragen

Ist diese Änderung schon in Kraft?

Nein, in Kraft ist diese Änderung noch nicht — der aktuelle Stand ist: Vernehmlassung läuft. Wir zeigen geplante Änderungen, bevor sie gelten.

Bis wann können Betriebe Stellung nehmen?

Bis zum 28.09.2026 können Betriebe Stellung nehmen — das ist die Vernehmlassungsfrist dieser Vorlage.

Wie können Sie Stellung nehmen?

Am wirksamsten können Sie Stellung nehmen, indem Sie sich an Ihren Branchenverband wenden; die Unterlagen sind auf der verlinkten Fedlex-Seite publiziert.

Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?

Die Angaben auf dieser Seite stammen aus dem Bundesblatt (Fedlex), der amtlichen Publikationsplattform des Bundes. Verbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation.