Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG) (Entwu — geplante Gesetzesänderung Schweiz

Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG) (Entwurf)

Entwurf liegt vorBau & Handwerk

Ein konkreter Gesetzestext existiert, ist aber noch nicht beschlossen.

Verfahrensstand Entwurf liegt vor
Dokumenttyp Erlassentwurf
Publiziert 09.04.2026
Vernehmlassungsfrist keine / nicht angegeben
Quelle Bundesblatt (Fedlex)
Eingeschätzt für: Bau & Handwerk
GeoIG: ÖREB-Kataster wird zentralisiert

  • Was geplant ist: Der Begriff «Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen» wird durch «ÖREB-Kataster» ersetzt. Zudem wird festgelegt, dass die Kantone den Kataster führen, der Bundesrat jedoch die Mindestanforderungen an Organisation, Datenharmonisierung und Qualität vorgibt.
  • Wen es treffen würde: Bau- und Immobilienunternehmen, die mit Grundstücksfragen, Baubewilligungen oder Eigentumsbeschränkungen zu tun haben, da sich die Datenbasis und deren Qualität standardisieren.
  • Was Sie jetzt tun können: Da keine Vernehmlassungsfrist genannt ist, beobachten Sie die Weiterentwicklung des Entwurfs. Prüfen Sie bereits jetzt, wie Ihre internen Prozesse auf die künftigen technischen und qualitativen Vorgaben des Bundesrates vorbereitet werden können.
  • Stand: Entwurf (Erlassentwurf), Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.

Amtliche Publikation (verbindlich): fedlex.admin.ch

Häufige Fragen

Ist diese Änderung schon in Kraft?

Nein, in Kraft ist diese Änderung noch nicht — der aktuelle Stand ist: Entwurf liegt vor. Wir zeigen geplante Änderungen, bevor sie gelten.

Wie können Sie Stellung nehmen?

Am wirksamsten können Sie Stellung nehmen, indem Sie sich an Ihren Branchenverband wenden; die Unterlagen sind auf der verlinkten Fedlex-Seite publiziert.

Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?

Die Angaben auf dieser Seite stammen aus dem Bundesblatt (Fedlex), der amtlichen Publikationsplattform des Bundes. Verbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation.