Vernehmlassungsverfahren. WBF. ENERGIE: Überarbeitung Bewirtschaftungs — geplante Gesetzesänderung Schweiz

Vernehmlassungsverfahren. WBF. ENERGIE: Überarbeitung Bewirtschaftungsmassnahmen für eine schwere Gasmangellage

Der Entwurf steht zur Stellungnahme offen — jetzt kann die Branche noch Einfluss nehmen.

Vernehmlassungsfrist: 13.10.2026
Bis zu diesem Datum können Verbände und Betriebe Stellung nehmen.
Verfahrensstand Vernehmlassung läuft
Dokumenttyp Vernehmlassung eröffnet
Publiziert 26.06.2026
Vernehmlassungsfrist 13.10.2026
Quelle Bundesblatt (Fedlex)
Eingeschätzt für: Transport & Logistik
GEPLANTE: Überarbeitung Gas-Bewirtschaftungsmassnahmen

  • Was geplant ist: Der Bundesrat soll die 2022 gutgeheissenen Bewirtschaftungsmassnahmen für eine schwere Gasmangellage (Umschaltung Zweistoffanlagen, Verbote, Verwendungsbeschränkungen, Kontingentierung) mit den seither gesammelten Erkenntnissen aktualisieren.
  • Wen es treffen würde: KMU der Transport- und Logistikbranche, die Zweistoffanlagen betreiben oder von Gasverboten, -beschränkungen und Kontingentierungen betroffen sein könnten.
  • Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die laufende Vernehmlassung, um Ihre Stellungnahme über den Branchenverband einzureichen. Beobachten Sie den weiteren Verlauf, da die Massnahmen erst nach der Aktualisierung und Genehmigung in Kraft treten würden.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet (Eröffnung: 24. Juni 2026, Frist: 13. Oktober 2026).
Eingeschätzt für: Chemie & Reinigung
Überarbeitung Gasnotfallmassnahmen

  • Was geplant ist: Der Bundesrat soll die 2022 gutgeheissenen Bewirtschaftungsmassnahmen für eine schwere Gasmangellage (Umschaltung Zweistoffanlagen, Verbote, Verwendungsbeschränkungen, Kontingentierung) mit den seither gesammelten Erkenntnissen aktualisieren.
  • Wen es treffen würde: KMU in der Chemie- und Reinigungsbranche, die Zweistoffanlagen betreiben oder gasabhängige Prozesse nutzen.
  • Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die laufende Vernehmlassung, um Ihre Stellungnahme über den Branchenverband einzureichen. Beobachten Sie die Entwicklung, da die Massnahmen noch nicht in Kraft sind.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet (Frist: 13. Oktober 2026)
Eingeschätzt für: Gastronomie & Lebensmittel
GEPLANTE: Überarbeitung Gas-Bewirtschaftungsmassnahmen

  • Was geplant ist: Der Bundesrat soll die 2022 gutgeheissenen Bewirtschaftungsmassnahmen für eine schwere Gasmangellage (Umschaltung Zweistoffanlagen, Verbote, Verwendungsbeschränkungen, Kontingentierung) mit den seither gesammelten Erkenntnissen aktualisieren.
  • Wen es treffen würde: Gastronomen und Lebensmittelbetriebe, die mit Gas betrieben werden (insb. Betreiber von Zweistoffanlagen).
  • Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die laufende Vernehmlassung, um Ihre Stellungnahme über den Branchenverband einzureichen.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet (Frist: 13. Oktober 2026)
Eingeschätzt für: Bau & Handwerk
Überarbeitung Gas-Bewirtschaftungsmassnahmen

  • Was geplant ist: Der Bundesrat soll die 2022 gutgeheissenen Bewirtschaftungsmassnahmen für eine schwere Gasmangellage (wie Umschaltung von Zweistoffanlagen, Verbote und Kontingentierung) mit den seither gesammelten Erkenntnissen aktualisieren.
  • Wen es treffen würde: KMU im Bau- und Handwerkssektor, die mit Zweistoff-Gasanlagen arbeiten oder gasbeheizte Prozesse betreiben.
  • Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die laufende Vernehmlassung, um Ihre Stellungnahme über den zuständigen Branchenverband einzureichen. Beobachten Sie parallel die Entwicklungen, da sich die Massnahmen bei einer Gasmangellage direkt auf Ihre Betriebsabläufe auswirken könnten.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet; Frist zur Stellungnahme ist der 13. Oktober 2026.

Amtliche Publikation (verbindlich): fedlex.admin.ch

Häufige Fragen

Ist diese Änderung schon in Kraft?

Nein, in Kraft ist diese Änderung noch nicht — der aktuelle Stand ist: Vernehmlassung läuft. Wir zeigen geplante Änderungen, bevor sie gelten.

Bis wann können Betriebe Stellung nehmen?

Bis zum 13.10.2026 können Betriebe Stellung nehmen — das ist die Vernehmlassungsfrist dieser Vorlage.

Wie können Sie Stellung nehmen?

Am wirksamsten können Sie Stellung nehmen, indem Sie sich an Ihren Branchenverband wenden; die Unterlagen sind auf der verlinkten Fedlex-Seite publiziert.

Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?

Die Angaben auf dieser Seite stammen aus dem Bundesblatt (Fedlex), der amtlichen Publikationsplattform des Bundes. Verbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation.