Vernehmlassungsverfahren. UVEK. Änderung des Energiegesetzes: Pflicht — geplante Gesetzesänderung Schweiz

Vernehmlassungsverfahren. UVEK. Änderung des Energiegesetzes: Pflicht zur Erstellung einer Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge (Umsetzung Motion 23.3936)

Vernehmlassung läuftBau & Handwerk

Der Entwurf steht zur Stellungnahme offen — jetzt kann die Branche noch Einfluss nehmen.

Vernehmlassungsfrist: 12.10.2026
Bis zu diesem Datum können Verbände und Betriebe Stellung nehmen.
Verfahrensstand Vernehmlassung läuft
Dokumenttyp Vernehmlassung eröffnet
Publiziert 24.06.2026
Vernehmlassungsfrist 12.10.2026
Quelle Bundesblatt (Fedlex)
Eingeschätzt für: Bau & Handwerk
Lade-Grundinstallation für E-Autos geplant

  • Was geplant ist: Das Energiegesetz soll so geändert werden, dass Grundeigentümer von Wohnliegungen verpflichtet werden können, eine Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge zu erstellen. Diese Pflicht soll gelten, sofern Mietende oder Personen mit Stockwerkeigentum dies verlangen.
  • Wen es treffen würde: Bauunternehmer und Handwerksbetriebe, die im Bereich der Elektroinstallation und Sanierung von Wohnliegenschaften tätig sind.
  • Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die laufende Vernehmlassung, um Ihre Position über den zuständigen Branchenverband einzubringen. Parallel dazu können Sie interne Prozesse und Kapazitäten für entsprechende Installationsarbeiten vorbereiten.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet; Frist zur Stellungnahme bis 12. Oktober 2026.

Amtliche Publikation (verbindlich): fedlex.admin.ch

Häufige Fragen

Ist diese Änderung schon in Kraft?

Nein, in Kraft ist diese Änderung noch nicht — der aktuelle Stand ist: Vernehmlassung läuft. Wir zeigen geplante Änderungen, bevor sie gelten.

Bis wann können Betriebe Stellung nehmen?

Bis zum 12.10.2026 können Betriebe Stellung nehmen — das ist die Vernehmlassungsfrist dieser Vorlage.

Wie können Sie Stellung nehmen?

Am wirksamsten können Sie Stellung nehmen, indem Sie sich an Ihren Branchenverband wenden; die Unterlagen sind auf der verlinkten Fedlex-Seite publiziert.

Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?

Die Angaben auf dieser Seite stammen aus dem Bundesblatt (Fedlex), der amtlichen Publikationsplattform des Bundes. Verbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation.