Bietergemeinschaft oder Subunternehmer — wie kleine Betriebe mitbieten
Die Wahl zwischen Bietergemeinschaft und Subunternehmer hängt primär davon ab, ob Sie die volle Auftragsverantwortung und das volle Risiko tragen wollen oder ob Sie sich auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren und die Lücke durch externe Partner schließen. Eine Bietergemeinschaft bündelt Kapazitäten für komplexe Ausschreibungen, während ein Subunternehmer eine flexible, aber weniger integrierte Lösung für spezifische Leistungsteile darstellt.
Bietergemeinschaft: Kräfte bündeln für grosse Aufträge
Eine Bietergemeinschaft (BG) ist ein vorläufiger Zusammenschluss von Unternehmen, die gemeinsam eine Offerte für ein Projekt einreichen. Dies ist besonders relevant, wenn die Ausschreibungsunterlagen hohe Eignungskriterien stellen, die ein einzelner kleiner Betrieb allein nicht erfüllen kann. Die Zusammenarbeit wird meist durch eine BG-Vereinbarung geregelt, die die Rollen, die Kosten und die Haftung klar definiert.
**Vorteile einer Bietergemeinschaft (✓)**
* ✓ Sie erfüllen gemeinsam Eignungskriterien wie Umsatzgrössen oder Referenzprojekte, die für Sie allein zu hoch sind.
* ✓ Sie können sich das Risiko und die Kosten für die Offertenerstellung teilen.
* ✓ Sie präsentieren der Vergabestelle eine stärkere, synergetische Lösung, was die Chancen auf den Zuschag erhöhen kann.
* ✓ Sie erschliessen sich neue Märkte oder Technologien, die Ihnen isoliert nicht zur Verfügung stehen.
**Nachteile einer Bietergemeinschaft (✗)**
* ✗ Der administrative Aufwand für die Abstimmung und die Vertragsunterzeichnung ist hoch.
* ✗ Es besteht ein hohes Konfliktpotenzial, wenn die Partner unterschiedliche Arbeitsweisen oder Ziele verfolgen.
* ✗ Die Haftung ist oft gesamtschuldnerisch, was bedeutet, dass Sie für Fehler des Partners haften können.
* ✗ Die Beziehung ist projektbezogen und endet oft mit dem Zuschlag oder der Ablehnung, was keine langfristige Bindung schafft.
Subunternehmer: Flexibilität durch externe Expertise
Bei dieser Variante reicht Ihr Unternehmen die Offerte als Hauptunternehmer ein und bezieht spezifische Leistungen von Subunternehmern ein. Sie bleiben der alleinige Ansprechpartner für die Vergabestelle und tragen die volle Verantwortung für die Ausführung. Dies erfordert eine sorgfältige Auswahl und Steuerung der Subunternehmer, um Qualität und Termine zu sichern.
**Vorteile eines Subunternehmers (✓)**
* ✓ Sie behalten die volle Kontrolle über das Projekt und die Kundenbeziehung.
* ✓ Sie können spezialisierte Leistungen zukaufen, ohne langfristige Personalentscheidungen treffen zu müssen.
* ✓ Die Struktur ist rechtlich und organisatorisch einfacher als eine BG, da keine gemeinsame Offerte erstellt wird.
* ✓ Sie können mehrere Subunternehmer parallel steuern, um Engpässe auszugleichen.
**Nachteile eines Subunternehmers (✗)**
* ✗ Sie tragen das volle Risiko für die Leistungserbringung, auch wenn Fehler vom Subunternehmer stammen.
* ✗ Die Margen können geringer sein, da Sie die Kosten des Subunternehmers einkalkulieren müssen.
* ✗ Die Kommunikation ist komplexer, da Sie als Bindeglied zwischen Vergabestelle und Subunternehmer agieren.
* ✗ Abhängigkeiten von der Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit externer Partner bestehen fort.
Direkter Vergleich: Bietergemeinschaft vs. Subunternehmer
Die folgende Tabelle fasst die entscheidenden Unterschiede zusammen, um die Entscheidung zu erleichtern.
| Merkmal | Bietergemeinschaft (BG) | Subunternehmer |
| :— | :— | :— |
| **Verantwortung gegenüber Vergabestelle** | Gemeinsame Haftung (oft gesamtschuldnerisch) | Hauptunternehmer trägt alleinige Verantwortung |
| **Offertenerstellung** | Gemeinsame Erarbeitung der Lösung | Eigene Erarbeitung, Einbindung externer Preise |
| **Eignungskriterien** | Werden durch Bündelung der Kapazitäten erfüllt | Werden vom Hauptunternehmer allein getragen |
| **Risikoverteilung** | Risiko wird zwischen Partnern geteilt | Risiko liegt beim Hauptunternehmer |
| **Administrativer Aufwand** | Hoch (Vereinbarungen, Abstimmungen) | Mittel (Verträge, Koordination) |
| **Flexibilität nach Zuschlag** | Gering (Projektteam ist festgelegt) | Hoch (Subunternehmer können gewechselt werden) |
Wann Bietergemeinschaft, wann Subunternehmer?
Die Entscheidung ist keine rein finanzielle, sondern eine strategische. Eine Bietergemeinschaft ist dann sinnvoll, wenn Sie gegen grössere Konkurrenten antreten müssen und Ihre eigenen Eignungskriterien (z.B. Referenzen, Umsatz) nicht ausreichen. Wenn die Ausschreibungsunterlagen verlangen, dass der Anbieter bestimmte Zertifizierungen oder personelle Kapazitäten nachweist, die Sie allein nicht vorweisen können, ist die BG der einzige Weg, um überhaupt eine Offerte einreichen zu dürfen. Auch bei hochkomplexen Projekten, die interdisziplinäres Wissen erfordern, kann die Bündelung von Expertise den Ausschlag geben.
Ein Subunternehmer ist die richtige Wahl, wenn Sie die Kernkompetenz des Projekts beherrschen, aber spezifische Teilleistungen auslagern möchten. Dies ist oft bei Bauvorhaben der Fall, wo das Bauhauptgewerbe die Hauptleistung erbringt, aber Fachgewerke (z.B. Elektro, Sanitär) beizieht. Hier bleibt Ihre Rolle klar definiert, und Sie müssen nicht die gesamte Projektleitung mit einem Partner teilen.
Es gibt jedoch eine Situation, in der ein Betrieb KEINE der beiden Optionen braucht. Wenn der Auftragswert unter den freihändigen Schwellenwerten liegt, ist die Komplexität oft zu gering, um eine BG oder aufwändige Subunternehmerstrukturen zu rechtfertigen. Für Lieferungen und Dienstleistungen im nicht erfassten Bereich gilt dies bis CHF 150’000, im Bauhauptgewerbe bis CHF 300’000. In diesen Fällen reicht es oft aus, die Leistung selbst zu erbringen oder einfache Einkäufe zu tätigen. Der administrative Aufwand für eine BG oder die Suche nach qualifizierten Subunternehmern übersteigt hier den Nutzen. Zudem ist es auf simap.ch kostenlos, die Ausschreibungen zu prüfen, aber nicht jede Ausschreibung erfordert eine komplexe Struktur.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Debriefing. Nach einer Ausschreibung können Sie bei der Vergabestelle ein Debriefing verlangen, um zu verstehen, warum Ihre Offerte nicht den Zuschlag erhalten hat. Bei einer Bietergemeinschaft ist die Analyse der Fehlerursachen schwieriger, da mehrere Parteien beteiligt sind. Beim Subunternehmermodell liegt die Verantwortung klar bei Ihnen, was die Lernkurve steiler, aber die Zuordnung klarer macht.
Beachten Sie auch, dass Schweizer Ausschreibungen oberhalb der Staatsvertragsschwellen im TED erscheinen. Dies erweitert den Kreis der potenziellen Konkurrenten erheblich. In einem solchen Umfeld ist die Stärke Ihrer Offerte entscheidend. Ob diese Stärke aus einer Bietergemeinschaft oder aus einer gut gesteuerten Subunternehmerkette stammt, ist sekundär, solange die Zuschlagskriterien erfüllt sind. Die Mehrwertsteuer-Normalsatz von 8,1 Prozent ist in beiden Modellen gleich zu behandeln, hat also keinen direkten Einfluss auf die Wahl der Kooperationsform.
Letztlich geht es um die Frage der Identität. Wollen Sie als starkes Kollektiv auftreten, das Grösseres leisten kann, als es die Einzelnen vermögen? Dann wählen Sie die Bietergemeinschaft. Wollen Sie als spezialisierter Hauptunternehmer auftreten, der die besten Teile der Branche integriert, dann wählen Sie den Subunternehmer. Beide Wege sind legitim, erfordern aber Disziplin in der Vorbereitung und im Management.
Häufige Fragen
Was ist eine Bietergemeinschaft?
Ein Zusammenschluss mehrerer Betriebe, die gemeinsam offerieren, ist eine Bietergemeinschaft — die Partner haften gemeinsam für die Ausführung.
Ist eine Bietergemeinschaft in jeder Ausschreibung zulässig?
Nein — eine Bietergemeinschaft ist nicht in jeder Ausschreibung zulässig; ob sie erlaubt ist, legt die Vergabestelle in den Ausschreibungsunterlagen fest.
Wer haftet, wenn Sie als Subunternehmer arbeiten?
Wenn Sie als Subunternehmer arbeiten, haftet gegenüber der Vergabestelle der Hauptanbieter — Ihre Pflichten regelt Ihr Vertrag mit ihm.
Zählen Referenzen aus Subunternehmer-Aufträgen?
Referenzen aus Subunternehmer-Aufträgen zählen häufig, wenn Sie die Leistung nachweisbar selbst erbracht haben — massgebend sind die Eignungskriterien der jeweiligen Ausschreibung.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Die Angaben auf dieser Seite stammen aus den amtlichen Ausschreibungspublikationen auf simap.ch. Verbindlich ist die amtliche Publikation.