Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG) (Entwurf)
| Verfahrensstand | Entwurf liegt vor |
|---|---|
| Dokumenttyp | Erlassentwurf |
| Publiziert | 09.04.2026 |
| Vernehmlassungsfrist | keine / nicht angegeben |
| Quelle | Bundesblatt (Fedlex) |
GeoIG: ÖREB-Kataster wird zentralisiert
- Was geplant ist: Der Begriff «Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen» wird durch «ÖREB-Kataster» ersetzt. Zudem wird festgelegt, dass die Kantone den Kataster führen, der Bundesrat jedoch die Mindestanforderungen an Organisation, Datenharmonisierung und Qualität vorgibt.
- Wen es treffen würde: Bau- und Immobilienunternehmen, die mit Grundstücksfragen, Baubewilligungen oder Eigentumsbeschränkungen zu tun haben, da sich die Datenbasis und deren Qualität standardisieren.
- Was Sie jetzt tun können: Da keine Vernehmlassungsfrist genannt ist, beobachten Sie die Weiterentwicklung des Entwurfs. Prüfen Sie bereits jetzt, wie Ihre internen Prozesse auf die künftigen technischen und qualitativen Vorgaben des Bundesrates vorbereitet werden können.
- Stand: Entwurf (Erlassentwurf), Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.
Häufige Fragen
Ist diese Änderung schon in Kraft?
Nein, in Kraft ist diese Änderung noch nicht — der aktuelle Stand ist: Entwurf liegt vor. Wir zeigen geplante Änderungen, bevor sie gelten.
Wie können Sie Stellung nehmen?
Am wirksamsten können Sie Stellung nehmen, indem Sie sich an Ihren Branchenverband wenden; die Unterlagen sind auf der verlinkten Fedlex-Seite publiziert.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Die Angaben auf dieser Seite stammen aus dem Bundesblatt (Fedlex), der amtlichen Publikationsplattform des Bundes. Verbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation.