Vernehmlassungsverfahren. UVEK. Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs
Vernehmlassungsfrist: 11.08.2026
Bis zu diesem Datum können Verbände und Betriebe Stellung nehmen.
Bis zu diesem Datum können Verbände und Betriebe Stellung nehmen.
| Verfahrensstand | Vernehmlassung läuft |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vernehmlassung eröffnet |
| Publiziert | 17.06.2026 |
| Vernehmlassungsfrist | 11.08.2026 |
| Quelle | Bundesblatt (Fedlex) |
Änderung GVVG und neuer Förderungsrahmen
- Was geplant ist: Der Bundesrat schlägt eine Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG) und der Gütertransportverordnung (GüTV) zur Umsetzung der Motionen 26.3004 und 26.3009 vor. Zudem ist ein neuer Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs beantragt.
- Wen es treffen würde: Transporteure und Logistikunternehmen, die im alpenquerenden Schienengüterverkehr tätig sind oder von den Bestimmungen des GVVG/GüTV betroffen sind.
- Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die laufende Vernehmlassung, um Ihre Interessen über den zuständigen Branchenverband einzubringen.
- Stand: Vernehmlassung eröffnet; Frist bis 11. August 2026.
Häufige Fragen
Ist diese Änderung schon in Kraft?
Nein, in Kraft ist diese Änderung noch nicht — der aktuelle Stand ist: Vernehmlassung läuft. Wir zeigen geplante Änderungen, bevor sie gelten.
Bis wann können Betriebe Stellung nehmen?
Bis zum 11.08.2026 können Betriebe Stellung nehmen — das ist die Vernehmlassungsfrist dieser Vorlage.
Wie können Sie Stellung nehmen?
Am wirksamsten können Sie Stellung nehmen, indem Sie sich an Ihren Branchenverband wenden; die Unterlagen sind auf der verlinkten Fedlex-Seite publiziert.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Die Angaben auf dieser Seite stammen aus dem Bundesblatt (Fedlex), der amtlichen Publikationsplattform des Bundes. Verbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation.