Vernehmlassungsverfahren. EJPD. Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
Vernehmlassungsfrist: 15.07.2026
Die Frist für Stellungnahmen ist abgelaufen.
Die Frist für Stellungnahmen ist abgelaufen.
| Verfahrensstand | Vernehmlassung läuft |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vernehmlassung eröffnet |
| Publiziert | 21.04.2026 |
| Vernehmlassungsfrist | 15.07.2026 |
| Quelle | Bundesblatt (Fedlex) |
Geplante Verschärfung der Lex Koller für Immobilien
- Was geplant ist: Der Bundesrat will die Verschärfungen der Lex Koller umsetzen, die infolge der Ablehnung der Nachhaltigkeitsinitiative beschlossen wurden. Zudem soll die Motion Schmid 22.4413 realisiert werden, die ausländisch beherrschten Hotels den Erwerb und Bau von Personalwohnungen ermöglichen würde.
- Wen es treffen würde: Schweizer Gastronomie- und Immobilienunternehmen, insbesondere Hotels und Ferienunterkünfte, die im Besitz von im Ausland ansässigen Personen oder Gesellschaften sind.
- Was Sie jetzt tun können: Da die Vernehmlassung läuft, können Sie über Ihren Branchenverband eine Stellungnahme abgeben. Ansonsten gilt es, die Entwicklung zu beobachten und sich auf mögliche restriktivere Regeln für den Grundstückserwerb vorzubereiten.
- Stand: Vernehmlassung (eröffnet am 15. April 2026); Frist zur Stellungnahme bis 15. Juli 2026.
Häufige Fragen
Ist diese Änderung schon in Kraft?
Nein, in Kraft ist diese Änderung noch nicht — der aktuelle Stand ist: Vernehmlassung läuft. Wir zeigen geplante Änderungen, bevor sie gelten.
Wie können Sie Stellung nehmen?
Am wirksamsten können Sie Stellung nehmen, indem Sie sich an Ihren Branchenverband wenden; die Unterlagen sind auf der verlinkten Fedlex-Seite publiziert.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Die Angaben auf dieser Seite stammen aus dem Bundesblatt (Fedlex), der amtlichen Publikationsplattform des Bundes. Verbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation.