Vernehmlassungsverfahren. EFD. Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) und des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) (Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken)
Vernehmlassungsfrist: 12.10.2026
Bis zu diesem Datum können Verbände und Betriebe Stellung nehmen.
Bis zu diesem Datum können Verbände und Betriebe Stellung nehmen.
| Verfahrensstand | Vernehmlassung läuft |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vernehmlassung eröffnet |
| Publiziert | 24.06.2026 |
| Vernehmlassungsfrist | 12.10.2026 |
| Quelle | Bundesblatt (Fedlex) |
MWST-Abrechnung und Stempelabgaben: Entlastung geplant
- Was geplant ist: Das EFD will die jährliche Mehrwertsteuerabrechnung unabhängig vom Umsatz ermöglichen und eine neue Ausnahmebestimmung von der Emissionsabgabe bei Sanierungen einführen, anstatt eines Gesuchs auf Erlass oder Stundung.
- Wen es treffen würde: Treuhandunternehmen und Finanzdienstleister, die die Mehrwertsteuerabrechnung für Mandanten durchführen sowie Mandanten mit Sanierungsprozessen.
- Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die laufende Vernehmlassung, um über den Branchenverband Stellung zu nehmen, und bereiten Sie sich intern auf die künftigen Abrechnungsmodalitäten vor.
- Stand: Vernehmlassung eröffnet (Frist bis 12. Oktober 2026)
Häufige Fragen
Ist diese Änderung schon in Kraft?
Nein, in Kraft ist diese Änderung noch nicht — der aktuelle Stand ist: Vernehmlassung läuft. Wir zeigen geplante Änderungen, bevor sie gelten.
Bis wann können Betriebe Stellung nehmen?
Bis zum 12.10.2026 können Betriebe Stellung nehmen — das ist die Vernehmlassungsfrist dieser Vorlage.
Wie können Sie Stellung nehmen?
Am wirksamsten können Sie Stellung nehmen, indem Sie sich an Ihren Branchenverband wenden; die Unterlagen sind auf der verlinkten Fedlex-Seite publiziert.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Die Angaben auf dieser Seite stammen aus dem Bundesblatt (Fedlex), der amtlichen Publikationsplattform des Bundes. Verbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation.