Vernehmlassungsverfahren. EFD. Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV; Umsetzung der Motionen 25.4392 und 25.4399)
Vernehmlassungsfrist: 14.07.2026
Die Frist für Stellungnahmen ist abgelaufen.
Die Frist für Stellungnahmen ist abgelaufen.
| Verfahrensstand | Vernehmlassung läuft |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vernehmlassung eröffnet |
| Publiziert | 12.05.2026 |
| Vernehmlassungsfrist | 14.07.2026 |
| Quelle | Bundesblatt (Fedlex) |
Mindestbesteuerung: Anpassung an GloBE-Leitlinien
- Was geplant ist: Die Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) soll geändert werden, um die Motionen 25.4392 und 25.4399 umzusetzen. Konkret soll die administrative Leitlinie des Inclusive Framework vom Januar 2025 zu Artikel 9.1 der GloBE-Mustervorschriften erst für Geschäftsjahre angewendet werden, die ab dem 1. Januar 2025 beginnen.
- Wen es treffen würde: Treuhandunternehmen und Steuerberater, die Mandate mit multinationalen Konzernen oder grossen inländischen Unternehmen betreuen, welche unter die Mindestbesteuerungsregeln fallen.
- Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die laufende Vernehmlassung, um via Ihren Branchenverband (z.B. STV/AST) Ihre Position einzubringen. Beobachten Sie parallel die Entwicklung, da sich die Anwendbarkeit auf Geschäftsjahre ab 2025 bezieht.
- Stand: Vernehmlassung eröffnet; Frist zur Stellungnahme bis 14. Juli 2026.
Häufige Fragen
Ist diese Änderung schon in Kraft?
Nein, in Kraft ist diese Änderung noch nicht — der aktuelle Stand ist: Vernehmlassung läuft. Wir zeigen geplante Änderungen, bevor sie gelten.
Wie können Sie Stellung nehmen?
Am wirksamsten können Sie Stellung nehmen, indem Sie sich an Ihren Branchenverband wenden; die Unterlagen sind auf der verlinkten Fedlex-Seite publiziert.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Die Angaben auf dieser Seite stammen aus dem Bundesblatt (Fedlex), der amtlichen Publikationsplattform des Bundes. Verbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation.