Vernehmlassungsverfahren. UVEK. Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamtes für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2027

Verfahrensstand: Vernehmlassung · Vernehmlassungsfrist: 2026-07-15

Amtliche Publikation (Fedlex)

Für Bau & Handwerk

Geplante Energieverordnung-Revision (Inkraftreten 2027)

  • Was geplant ist: Das UVEK führt ein Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Energieförderungsverordnung (EnFV), der Energieverordnung (EnV), der VPeA, der CO2-Verordnung, der Stromversorgungsverordnung und der Kernenergiehaftpflichtverordnung durch. Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027.
  • Wen es treffen würde: KMU der Branche «Bau & Handwerk», die mit elektrischen Anlagen, Energietechnik oder CO2-Bilanzierung zu tun haben.
  • Was Sie jetzt tun können: Da die Vernehmlassung eröffnet ist, können Sie Stellungnahmen über Ihren Branchenverband einreichen. Ansonsten sollten Sie die Unterlagen unter der angegebenen URL beobachten und sich auf die Änderungen vorbereiten.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet (Eröffnung 15. April 2026, Frist bis 15. Juli 2026).