Vernehmlassungsverfahren. EFD. Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) und des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) (Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken)

Verfahrensstand: Vernehmlassung · Vernehmlassungsfrist: 2026-10-12

Amtliche Publikation (Fedlex)

Für Treuhand & Finanzen

MWST-Abrechnung und Stempelabgaben: Entlastung geplant

  • Was geplant ist: Das EFD will die jährliche Mehrwertsteuerabrechnung unabhängig vom Umsatz ermöglichen und eine neue Ausnahmebestimmung von der Emissionsabgabe bei Sanierungen einführen, anstatt eines Gesuchs auf Erlass oder Stundung.
  • Wen es treffen würde: Treuhandunternehmen und Finanzdienstleister, die die Mehrwertsteuerabrechnung für Mandanten durchführen sowie Mandanten mit Sanierungsprozessen.
  • Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die laufende Vernehmlassung, um über den Branchenverband Stellung zu nehmen, und bereiten Sie sich intern auf die künftigen Abrechnungsmodalitäten vor.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet (Frist bis 12. Oktober 2026)