Verfahrensstand: Vernehmlassung · Vernehmlassungsfrist: 2026-10-12
Für Treuhand & Finanzen
Verrechnungssteuer & Stempelabgaben: Weniger Papier, mehr Meldepflichten
- Was geplant ist: Das EFD schlägt vor, das Meldeverfahren für die Verrechnungssteuer auf geldwerte Leistungen im übrigen Konzernverhältnis auszuweiten. Zudem soll in bestimmten Fällen auf die obligatorische Zustellung der Jahresabschlüsse verzichtet werden.
- Wen es treffen würde: Treuhänder und Steuerberater, die Mandate mit konzerninternen Geldleistungen betreuen, sowie Mandanten, die aktuell Jahresabschlüsse einreichen müssen.
- Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die Vernehmlassungsfrist bis 12. Oktober 2026, um via Branchenverbände Stellung zu nehmen, oder bereiten Sie interne Prozesse für die erweiterten Meldepflichten vor.
- Stand: Vernehmlassung eröffnet (Frist bis 12. Oktober 2026).