Vernehmlassungsverfahren. EFD. Änderung der Verordnungen über die Verrechnungssteuer, über die Stempelabgaben, über die Steuerentlastung schweizerischer Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen ausländischer Gesellschaften und zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996 (Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken)

Verfahrensstand: Vernehmlassung · Vernehmlassungsfrist: 2026-10-12

Amtliche Publikation (Fedlex)

Für Treuhand & Finanzen

Verrechnungssteuer & Stempelabgaben: Weniger Papier, mehr Meldepflichten

  • Was geplant ist: Das EFD schlägt vor, das Meldeverfahren für die Verrechnungssteuer auf geldwerte Leistungen im übrigen Konzernverhältnis auszuweiten. Zudem soll in bestimmten Fällen auf die obligatorische Zustellung der Jahresabschlüsse verzichtet werden.
  • Wen es treffen würde: Treuhänder und Steuerberater, die Mandate mit konzerninternen Geldleistungen betreuen, sowie Mandanten, die aktuell Jahresabschlüsse einreichen müssen.
  • Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die Vernehmlassungsfrist bis 12. Oktober 2026, um via Branchenverbände Stellung zu nehmen, oder bereiten Sie interne Prozesse für die erweiterten Meldepflichten vor.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet (Frist bis 12. Oktober 2026).