Vernehmlassungsverfahren. EDI. Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030)

Verfahrensstand: Vernehmlassung · Vernehmlassungsfrist: 2026-09-11

Amtliche Publikation (Fedlex)

Für Treuhand & Finanzen

AHV 2030: Vernehmlassung eröffnet

  • Was geplant ist: Der Bundesrat plant die Revision des AHVG, um die finanzielle Lage der AHV für 2030–2040 zu sichern. Zudem sollen die Bestimmungen der 1. und 2. Säule ergänzt werden, um die Weiterbeschäftigung bis zum Referenzalter und darüber hinaus zu stärken sowie flexible Rentenmodelle zu ermöglichen.
  • Wen es treffen würde: Treuhandunternehmen und Finanzdienstleister, die Mandanten in der Altersvorsorgeberatung und Lohnabrechnung betreuen.
  • Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die Vernehmlassung, um über Ihren Branchenverband eine Stellungnahme abzugeben. Beobachten Sie parallel die Entwicklung, um Mandanten rechtzeitig auf künftige Anpassungen vorzubereiten.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet (Frist bis 11. September 2026)