Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG) (Entwurf)

Verfahrensstand: Entwurf

Amtliche Publikation (Fedlex)

Für Bau & Handwerk

GeoIG: ÖREB-Kataster wird zentralisiert

  • Was geplant ist: Der Begriff «Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen» wird durch «ÖREB-Kataster» ersetzt. Zudem wird festgelegt, dass die Kantone den Kataster führen, der Bundesrat jedoch die Mindestanforderungen an Organisation, Datenharmonisierung und Qualität vorgibt.
  • Wen es treffen würde: Bau- und Immobilienunternehmen, die mit Grundstücksfragen, Baubewilligungen oder Eigentumsbeschränkungen zu tun haben, da sich die Datenbasis und deren Qualität standardisieren.
  • Was Sie jetzt tun können: Da keine Vernehmlassungsfrist genannt ist, beobachten Sie die Weiterentwicklung des Entwurfs. Prüfen Sie bereits jetzt, wie Ihre internen Prozesse auf die künftigen technischen und qualitativen Vorgaben des Bundesrates vorbereitet werden können.
  • Stand: Entwurf (Erlassentwurf), Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.