Verfahrensstand: Entwurf
Für Treuhand & Finanzen
MWST-Sondersatz für Beherbergung bis 2035 verlängert
- Was geplant ist: Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen soll gemäss Entwurf bis zum 31. Dezember 2035 gelten.
- Wen es treffen würde: Treuhänder und Steuerberater, die Mandate in der Hotellerie und Gastronomie betreuen.
- Was Sie jetzt tun können: Die Entwicklung des Verfahrens beobachten, da keine Vernehmlassung stattfindet.
- Stand: Erlassentwurf; fakultatives Referendum; geplantes Inkrafttreten 1. Januar 2028.