Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) (Schweizweite Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung)
| Verfahrensstand | Verabschiedet |
|---|---|
| Dokumenttyp | Schlussabstimmungstext |
| Publiziert | 30.06.2026 |
| Vernehmlassungsfrist | keine / nicht angegeben |
| Quelle | Bundesblatt (Fedlex) |
SchKG-Reform: Zentrale Auskunft, E-Zustellung & Online-Versteigerung
- Was geplant ist: Es wird eine schweizweite Betreibungsauskunft über ein zentrales Informationssystem eingeführt, das auf AHV-Nummern und UID basiert. Zudem sollen Zahlungen über 100’000 Franken künftig zwingend über Finanzintermediäre abgewickelt werden, die elektronische Zustellung wird zum Standard, und Versteigerungen sollen über Online-Plattformen erfolgen.
- Wen es treffen würde: Treuhänder, Rechtsanwälte und Steuerberater, die Schuldbetreibungen durchführen, Auskünfte einholen oder Mandanten bei Rechtsvorschlägen und Zahlungen beraten.
- Was Sie jetzt tun können: Die Frist für das Referendum läuft bis 8. Oktober 2026; bis dahin können Branchenverbände Stellung nehmen. Ansonsten ist zu beobachten, wie der Bundesrat die technischen Details (Identifikation, Schnittstellen) regelt und die IT-Systeme entsprechend anzupassen.
- Stand: Verabschiedet (Schlussabstimmungstext); Ablauf der Referendumsfrist: 8. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Ist diese Änderung schon in Kraft?
Nein, in Kraft ist diese Änderung noch nicht — der aktuelle Stand ist: Verabschiedet. Wir zeigen geplante Änderungen, bevor sie gelten.
Wie können Sie Stellung nehmen?
Am wirksamsten können Sie Stellung nehmen, indem Sie sich an Ihren Branchenverband wenden; die Unterlagen sind auf der verlinkten Fedlex-Seite publiziert.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Die Angaben auf dieser Seite stammen aus dem Bundesblatt (Fedlex), der amtlichen Publikationsplattform des Bundes. Verbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation.