Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen, die unter kantonalen Mindestlöhnen liegen)

Verfahrensstand: Verabschiedet

Amtliche Publikation (Fedlex)

Für Bau & Handwerk

Mindestlohn: GAV geht künftig vor kantonalem Recht

  • Was geplant ist: Die Mindestlohnbestimmungen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags (GAV) sollen anderslautenden Bestimmungen des kantonalen Rechts vorgehen. In Kantonen mit aktuell höheren kantonalen Mindestlöhnen gilt dieser Vorrang erst, sobald der GAV-Mindestlohn den bestehenden kantonalen Lohn übersteigt; bis dahin bleibt der höhere kantonale Lohn massgebend.
  • Wen es treffen würde: Bau- und Handwerksbetriebe in Kantonen, die aktuell kantonale Mindestlöhne ausrichten, welche höher sind als die in ihren Branchen-GAVs vereinbarten Löhne.
  • Was Sie jetzt tun können: Beobachten Sie die Entwicklung bis zur möglichen Inkraftsetzung. Prüfen Sie im Voraus, wie sich eine eventuelle Anpassung Ihrer Lohnstrukturen auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Personalplanung auswirkt, falls die GAV-Löhne die kantonalen Niveaus überholen.
  • Stand: Verabschiedet (Schlussabstimmungstext); Ablauf der Referendumsfrist am 8. Oktober 2026.

Für Chemie & Reinigung

Mindestlohn-Vorrang vor Kantonen

  • Was geplant ist: Allgemeinverbindlich erklärte Mindestlöhne aus Gesamtarbeitsverträgen sollen künftig kantonalem Recht vorgehen. In Kantonen mit höheren kantonalen Mindestlöhnen gilt die GA-Regelung erst, sobald der GA-Mindestlohn den kantonalen übersteigt.
  • Wen es treffen würde: KMU in der Chemie- und Reinigungsbranche, die einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstehen und in Kantonen mit niedrigeren kantonalen Mindestlöhnen tätig sind.
  • Was Sie jetzt tun können: Beobachten Sie den Ablauf der Referendumsfrist bis 8. Oktober 2026 und prüfen Sie, ob Ihr branchenüblicher Mindestlohn künftig den kantonalen übersteigen wird.
  • Stand: Verabschiedet (Schlussabstimmungstext); Referendumsfrist endet am 8. Oktober 2026; Inkrafttreten durch Bundesrat zu bestimmen.

Für Gastronomie & Lebensmittel

Mindestlöhne: GA-Regelungen könnten kantonalen Vorgaben vorgehen

  • Was geplant ist: Die Bundesversammlung hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die allgemeinverbindlich erklärte Mindestlöhne aus Gesamtarbeitsverträgen (GAV) den kantonalen Mindestlöhnen vorordnet. Dies gilt auch dann, wenn die GAV-Löhne aktuell tiefer sind als die kantonalen Vorgaben; erst wenn der GAV-Lohn den kantonalen übersteigt, tritt die neue Regelung vollumfänglich in Kraft.
  • Wen es treffen würde: Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe in Kantonen mit kantonalen Mindestlöhnen, die aktuell höher sind als die in ihren branchenspezifischen GAV festgelegten Löhne.
  • Was Sie jetzt tun können: Die Referendumsfrist läuft bis 8. Oktober 2026; eine Stellungnahme über den Branchenverband ist möglich. Beobachten Sie die Entwicklung und prüfen Sie, wie sich eine eventuelle Anpassung Ihrer Lohnstrukturen auswirken würde.
  • Stand: Verabschiedet (Schlussabstimmungstext); Referendumsfrist endet am 8. Oktober 2026.

Für Transport & Logistik

GV-Verordnung: GA-Mindestlöhne vor kantonalen Vorgaben

  • Was geplant ist: Die Mindestlohnbestimmungen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags (GAV) sollen anderslautenden Bestimmungen des kantonalen Rechts vorgehen. In Kantonen mit höheren kantonalen Mindestlöhnen gilt diese Vorrangregelung erst, sobald der GAV-Mindestlohn den bisherigen kantonalen Satz übersteigt.
  • Wen es treffen würde: Transport- und Logistikunternehmen, die einem allgemeinverbindlich erklärten GAV unterstehen und in Kantonen mit hohen kantonalen Mindestlöhnen tätig sind.
  • Was Sie jetzt tun können: Beobachten Sie den Ablauf der Referendumsfrist bis 8. Oktober 2026 und prüfen Sie die Lohnstruktur im Vergleich zu den kantonalen Vorgaben.
  • Stand: Verabschiedet (Schlussabstimmungstext); Ablauf der Referendumsfrist: 8. Oktober 2026.

Für Treuhand & Finanzen

Allgemeinverbindliche Mindestlöhne vor kantonalem Recht

  • Was geplant ist: Die Bundesversammlung hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die vorsieht, dass allgemeinverbindlich erklärte Mindestlöhne aus Gesamtarbeitsverträgen (GAV) künftig kantonalem Mindestlohnrecht vorgehen. In Kantonen mit bereits höheren kantonalen Mindestlöhnen gilt diese Vorrangregelung erst, sobald der GAV-Mindestlohn den kantonalen Satz übersteigt.
  • Wen es treffen würde: Treuhänder und Anwälte, die GAVs auf Allgemeinverbindlichkeit prüfen oder Mandanten beraten, sowie KMU in Branchen mit GAV-Mindestlöhnen, die aktuell unter dem kantonalen Niveau liegen.
  • Was Sie jetzt tun können: Beobachten Sie den Ablauf der Referendumsfrist bis 8. Oktober 2026 und prüfen Sie, ob eine Volksabstimmung die Änderung verhindert. Bereiten Sie sich auf eine mögliche Anpassung der Lohnstrukturen und Vertragsunterlagen vor, falls das Gesetz in Kraft tritt.
  • Stand: Verabschiedet (Schlussabstimmungstext); Ablauf der Referendumsfrist am 8. Oktober 2026.