Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA Staaten und Mercosur (Entwurf)
| Verfahrensstand | Entwurf liegt vor |
|---|---|
| Dokumenttyp | Erlassentwurf |
| Publiziert | 27.03.2026 |
| Vernehmlassungsfrist | keine / nicht angegeben |
| Quelle | Bundesblatt (Fedlex) |
EFTA-Mercosur Freihandelsabkommen
- Was geplant ist: Die Bundesversammlung soll das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mercosur genehmigen, wobei die Schweiz im Anhang XVIII (öffentliches Beschaffungswesen) Marktzugangsverpflichtungen an das revidierte Übereinkommen von 1994 angleichen würde.
- Wen es treffen würde: Schweizer KMU im Transport- und Logistiksektor, die im öffentlichen Beschaffungswesen tätig sind oder auf Exportmärkte in Mercosur-Staaten abzielen.
- Was Sie jetzt tun können: Da keine Vernehmlassung stattfindet, können Sie keine Stellungnahme abgeben; beobachten Sie die weitere Umsetzung durch den Bundesrat und prüfen Sie frühzeitig, wie sich geänderte Marktzugangsregeln auf Ihre Geschäftsmodelle auswirken könnten.
- Stand: Erlassentwurf; das Abkommen untersteht dem fakultativen Referendum.
EFTA-Mercosur Freihandelsabkommen: Entwurf liegt vor
- Was geplant ist: Die Bundesversammlung soll ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mercosur genehmigen. Zudem wird dem Bundesrat die Ermächtigung erteilt, den Anhang XVIII (öffentliches Beschaffungswesen) des Abkommens anzupassen, damit die Marktzugangsverpflichtungen der Schweiz jenen des revidierten WTO-Übereinkommens zum öffentlichen Beschaffungswesen entsprechen.
- Wen es treffen würde: Schweizer KMU der Branche «Chemie & Reinigung», die in den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay) tätig sind oder an öffentlichen Ausschreibungen in diesen Ländern teilnehmen möchten.
- Was Sie jetzt tun können: Da keine Vernehmlassungsfrist angegeben ist, ist eine direkte Stellungnahme über den Branchenverband aktuell nicht möglich. Beobachten Sie die weitere Verfahrensentwicklung und prüfen Sie, ob sich Ihre Exportstrategien für den südamerikanischen Raum anpassen lassen.
- Stand: Erlassentwurf; Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.
EFTA-Mercosur Freihandelsabkommen: Entwurf liegt vor
- Was geplant ist: Die Bundesversammlung soll ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mercosur genehmigen. Zudem wird dem Bundesrat die Ermächtigung erteilt, den Anhang XVIII (öffentliches Beschaffungswesen) des Abkommens so zu ändern, dass er dem revidierten Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen entspricht.
- Wen es treffen würde: Schweizer Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe, die mit Importen aus Mercosur-Ländern konkurrieren oder im öffentlichen Beschaffungswesen tätig sind.
- Was Sie jetzt tun können: Die Vernehmlassungsfrist ist im vorliegenden Text nicht angegeben; beobachten Sie die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei. Falls eine Vernehmlassung stattfindet, können Sie über Ihren Branchenverband Stellung nehmen.
- Stand: Erlassentwurf; Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.
Häufige Fragen
Ist diese Änderung schon in Kraft?
Nein, in Kraft ist diese Änderung noch nicht — der aktuelle Stand ist: Entwurf liegt vor. Wir zeigen geplante Änderungen, bevor sie gelten.
Wie können Sie Stellung nehmen?
Am wirksamsten können Sie Stellung nehmen, indem Sie sich an Ihren Branchenverband wenden; die Unterlagen sind auf der verlinkten Fedlex-Seite publiziert.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Die Angaben auf dieser Seite stammen aus dem Bundesblatt (Fedlex), der amtlichen Publikationsplattform des Bundes. Verbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation.