Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit)
| Verfahrensstand | Im Parlament |
|---|---|
| Dokumenttyp | Botschaft des Bundesrates |
| Publiziert | 06.07.2026 |
| Vernehmlassungsfrist | keine / nicht angegeben |
| Quelle | Bundesblatt (Fedlex) |
Jugendurlaub: Verlängerung auf zwei Wochen geplant
- Was geplant ist: Der unbezahlte Jugendurlaub für Lernende und Arbeitnehmende unter 30 Jahren soll von einer auf zwei Wochen verlängert werden. Zudem wird der Anwendungsbereich auf Tätigkeiten in der offenen Jugendarbeit (ausserhalb von Vereinen) ausgeweitet.
- Wen es treffen würde: KMU mit Lehrlingen und Angestellten unter 30 Jahren, die deren ehrenamtliches Engagement in sozialen oder kulturellen Organisationen unterstützen.
- Was Sie jetzt tun können: Die Entwicklung beobachten, da keine Vernehmlassung stattfindet. Personalplanung für die potenzielle Inanspruchnahme von zwei Wochen unbezahltem Urlaub vorbereiten.
- Stand: Parlament (Botschaft des Bundesrates vom 19. Juni 2026); Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.
Jugendurlaub: Verlängerung auf zwei Wochen
- Was geplant ist: Der unbezahlte Jugendurlaub für Lernende und Arbeitnehmende unter 30 Jahren soll von einer auf zwei Wochen verlängert werden. Zudem wird der Anwendungsbereich auf Tätigkeiten in der offenen Jugendarbeit (ausserhalb von Vereinen) ausgeweitet.
- Wen es treffen würde: KMU in der Chemie- und Reinigungsbranche, die junge Mitarbeitende oder Lernende unter 30 Jahren beschäftigen.
- Was Sie jetzt tun können: Die Entwicklung beobachten, da die Vorlage erst im parlamentarischen Verfahren ist und keine Vernehmlassung stattfindet.
- Stand: Botschaft des Bundesrates vom 19. Juni 2026; Verfahren steht beim Parlament.
Jugendurlaub: Verlängerung auf zwei Wochen geplant
- Was geplant ist: Der unbezahlte Jugendurlaub für Lernende und Arbeitnehmende unter 30 Jahren soll von einer auf zwei Wochen verlängert werden. Zudem wird der Anwendungsbereich auf Tätigkeiten in der offenen Jugendarbeit (ausserhalb von Vereinen) ausgeweitet.
- Wen es treffen würde: Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe, die junge Mitarbeitende oder Lernende unter 30 Jahren beschäftigen.
- Was Sie jetzt tun können: Die Entwicklung im Parlament beobachten und die Personalplanung für die Bewilligung von unbezahltem Urlaub vorbereiten.
- Stand: Botschaft des Bundesrates vom 19. Juni 2026; Verfahren steht beim Parlament.
Jugendurlaub: Verlängerung auf zwei Wochen geplant
- Was geplant ist: Der unbezahlte Jugendurlaub für Lernende und Arbeitnehmende unter 30 Jahren soll von einer auf zwei Wochen verlängert werden. Zudem wird der Anwendungsbereich auf Tätigkeiten in der offenen Jugendarbeit (ausserhalb von Vereinen) ausgeweitet.
- Wen es treffen würde: Treuhänderische Dienstleister und Finanzdienstleister mit jungen Mitarbeitenden (unter 30 Jahren), die solche unbezahlten Freistellungen für ehrenamtliche Engagements gewähren müssen.
- Was Sie jetzt tun können: Beobachten Sie den parlamentarischen Prozess; eine Stellungnahme über den Branchenverband ist aktuell nicht vorgesehen, da keine Vernehmlassung stattfindet.
- Stand: Parlamentarische Beratung (Botschaft des Bundesrates vom 19. Juni 2026); Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.
Häufige Fragen
Ist diese Änderung schon in Kraft?
Nein, in Kraft ist diese Änderung noch nicht — der aktuelle Stand ist: Im Parlament. Wir zeigen geplante Änderungen, bevor sie gelten.
Wie können Sie Stellung nehmen?
Am wirksamsten können Sie Stellung nehmen, indem Sie sich an Ihren Branchenverband wenden; die Unterlagen sind auf der verlinkten Fedlex-Seite publiziert.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Die Angaben auf dieser Seite stammen aus dem Bundesblatt (Fedlex), der amtlichen Publikationsplattform des Bundes. Verbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation.