Förderprogramme Bau & Handwerk — Kanton Tessin
Anschluss Wärmenetz
Für Anschlüsse an in Betrieb stehende Wärmeverbünde können Beiträge ausgerichtet werden, wenn damit eine bestehende Ölheizung, Erdgasheizung oder elektrische Widerstandsheizung ersetzt wird und keine Erweiterung des Wärmeverbunds erfolgt. Beitragsberechtigt ist nur das Hauptheizsystem für Raumwärme
Gesamtsanierungsbonus
Eine Gesamtsanierung liegt vor, wenn mindestens 90 Prozent aller drei Hauptflächen eines Gebäudes (Fassade, Fenster, Dach / Estrichboden) gleichzeitig erneuert und die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Das Beitragsgesuch "Gesamtsanierungsbonus" ist gleichzeitig mit dem Beitragsgesuch der "Wärmed
Holzheizungen
Gefördert wird die Installation von Stückholz- und Pelletheizungen sowie von automatischen Holzfeuerungen (bis 70 kW / ab 70 kW) in Bestandesbauten.Förderbeitrag:- Abhängig vom Heizungstyp sowie von der EBF- Temporärer Greendeal-Bonus: + 100 %
Komfortlüftungsanlagen
Beitragsberechtigt sind Komfortlüftungsanlagen für bestehende Bauten mit Wohnnutzung. Der Ersatz einer Komfortlüftungsanlage oder die Installation im Rahmen eines Neubaus sind nicht förderberechtigt.Förderbeitrag:- Pauschalbeitrag pro Wohneinheit: 5000 Fr.- Temporärer Greendeal-Bonus: + 100 %
Neubauten/Ersatzneubauten mit Vorbildcharakter (Minergie-P)
Gefördert werden Neubauten mit Vorbildcharakter. Das Gebäude muss dem Minergie-P-Standard entsprechen. Förderbeitrag:- Einfamilienhaus: 75 Fr. pro m2 EBF- Mehrfamilienhaus: 40 Fr. pro m2 EBF- Nicht-Wohnbau: 30 Fr. pro m2 EBF- Temporärer Greendeal-Bonus: + 100 %
Photovoltaik für Winterstrom
Beitragsberechtigt sind Photovoltaikanlagen auf Bauten und Infrastrukturanlagen.Massgebend für die Förderberechtigung sind:- Globalstrahlung > 1250 kWh/m2*a (gemäss Potenzialkarte)- Neigungswinkel zwischen 60° und 90°- Exposition zwischen O – S – W. (Bifaciale Anlagen sind von der Anforderung bef
Thermische Solaranlagen
Beitragsberechtigt sind thermische Solaranlagen für bestehende Bauten. Der Ersatz einer thermischen Solaranlage oder die Installation im Rahmen eines Neubaus sind nicht förderberechtigt. Luftkollektoren, Heutrocknungs- und Schwimmbadheizungsanlagen sind nicht förderberechtigt.Förderbeitrag:- Sockelb
Wärmedämmung Gebäudehülle
Beitragsberechtigt sind grundsätzlich im Ausgangszustand beheizte Gebäude oder Gebäudeteile. Als Ausnahme zu dieser Grundregel ist die Sanierung des unbeheizten Dach- und Untergeschosses trotzdem förderberechtigt.Förderbeitrag:- Fenster (wenn die umgebende Gebäudehülle auch saniert wird): 30 Fr. pro
Wärmepumpen
Beitragsberechtigt sind Wärmepumpenanlagen für bestehende Bauten. Der Ersatz einer Wärmepumpenanlage oder die Installation im Rahmen eines Neubaus sind nicht förderberechtigt. Gefördert werden sowohl Luft-Wasser-Wärmepumpen als auch Sole-Wasser- respektive Wasser-Wasser-Wärmepumpen.Förderbeitrag: –
Wärmeverbund ab 70 kW
Gefördert wird der Neubau wie auch die Erweiterung von Wärmenetzen und die dazugehörige Wärmeerzeugung. Die zusätzlich verteilte Wärme aus erneuerbarer Energie oder Abwärme muss für die Raumwärme und Warmwassererzeugung eingesetzt werden. Prozesswärme ist nicht förderberechtigt. Der Ersatz einer Wär