Förderprogramme Bau & Handwerk — Kanton Luzern
Energieberatung
Kostenlose und neutrale Energieerstberatungen für Gross- und Privatkunden
Pufferspeicher
Das EWN unterstützt die Installation eines Pufferspeichers als Ergänzung zur Wärmepumpe.
Ersatz Umwälzpumpe (Heizung)
Unterstützt wird der Austausch einer Umwälzpumpe im Heizkreislauf. Das Gesuchsformular finden Sie unter: www.effiwatt.ch
Energetische Gebäudesanierung
Die Gemeinde Eschenbach beteiligt sich mit 5 % der Sanierungskosten, maximal 5000 Franken pro Objekt, am Programm zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung.
Energieberatung
Die Kosten für die Beratung mit Objektbesichtigung durch eine neutrale Fachperson (total 200 Franken) werden von der Gemeinde Eschenbach übernommen.
Sonnenkollektoren
Die Gemeinde Eschenbach beteiligt sich an dieser Förderung vom Kanton Luzern mit 10 Prozent der Investitionskosten, maximal 5000 Franken pro Anlage.
Heizungsumwälzpumpen
Holzheizungen
Holzheizungen
Beitragsberechtigt sind Neubauten, Sanierungen bzw. der Heizungsersatz
GEAK Plus
Gefördert wir die Erstellung des Gebäudeenergieausweis GEAK Plus mit 400 Fr. (Ein- und Zweifamilienhäuser) bzw. 550 Fr. (Mehrfamilienhäuser etc.).
GEAK Plus
Der Förderbeitrag der Gemeinde Eich für die Erstellung von Gebäudeenergieausweisen mit Beratungsbericht «GEAK Plus» beträgt neu und rückwirkend ab dem 1. Juli 2021 CHF 400.00. Massgebend für die Auszahlung des Förderbeitrages ist die Förderzusage des Kantons Luzern inkl. Zahlungsnachweis.
Effiziente Haushaltsgeräte
Haushaltsgeräte müssen auf der Liste unter www.topten.ch, Rubrik Haushalt, enthalten sein.
Holzheizung
Unterstützt werden Holzfeuerungen mit Zentralheizungsfunktion wie: Stückholzkessel, Schnitzelfeuerungen, Pelletskessel, Zentralheizungskochherd, Speicherofen mit Wärmetauscher, Fussbodenheizung und Satellitenofen, Fernleitungssysteme mit Wärmeerzeugern aus erneuerbaren Energien. Die Holzfeuerung mus
Sonnenkollektoren
Sonnenkollektoren dienen zur Wassererwärmung und Heizungsunterstützung
Wärmepumpe
Unterstützt werden Wärmepumpen mit Zentralheizungsfunktion wie: Luft/Wasserwärmepumpe, Sole/Wasserwärmepumpe, Wasser/Wasserwärmepumpen.
Anschluss an Wärmeverbund
Die Gemeinde leistet ergänzend zum Kanton Luzern folgende Förderbeiträge an einen Anschluss an einen Wärmeverbund: 100 Franken pro kW Anschlussleistung. Der Maximalbeitrag beträgt 5000 Franken.
Beratung E-Auto Ladelösungen
Die Gemeinde übernimmt 400 Fr. der Gesamtkosten von 500 Fr.
Energieberatung vor Ort
Die Gemeinde übernimmt 500 Fr. der Gesamtkosten von 600 Fr.
Gebäudeausweis (GEAK Plus)
Der GEAK Plus? hilft Ihnen bei der Einschätzung der energetischen Qualität Ihrer Liegenschaft beim Verkauf oder bei der Vermietung. Der GEAK Plus zeigt Ihnen zudem energetische Sanierungsvarianten und deren Kosten auf. Nach der Anrechnung der Fördergelder des Kantons übernimmt die Gemeinde Horw vom
Heizungs-Check
Die Gemeinde übernimmt 300 Fr. der Gesamtkosten von 400 Fr.
Impuls Umwelt: Umweltberatung für KMU
Die Gemeinde übernimmt 933 Fr. der Gesamtkosten von 1’033 Fr.
Machbarkeitsstudien für Wärmeverbünde
Die Gemeinde übernimmt 50% der Gesamtkosten, bis maximal 10'000 Fr.
Photovoltaikanlagen auf Bestandesbauten
Die Gemeinde Horw unterstützt den Bau von Solarstrom-Anlagen auf dem Gemeindegebiet mit einem zusätzlichen Investitionsbeitrag von 20 % der Einmalvergütung EIV (KLEIV oder GREIV). Der maximale Förderbeitrag beträgt 5'000.- Franken.
Solar-Genossenschaften
Die Gemeinde Horw unterstützt die Gründung Solar-Genossenschaften mit einem Zusatzbeitrag an die Unterstützungsgelder der Albert Koechlin Stiftung (AKS). Die Förderhöhe beträgt 20 % der finanziellen Förderung der AKS. Der maximale Förderbeitrag beträgt 5'000.- Franken.
Solarberatung
Die Gemeinde übernimmt 400 Fr. der Gesamtkosten von 500 Fr.
Thermische Solaranlagen
Die Gemeinde Horw leistet Förderbeiträge an die Erstellung von thermischen Solaranlagen, soweit sie die gesetzlichen Vorgaben aus dem Energiegesetz übertreffen. Die Gemeinde beteiligt sich mit 250.- Franken pro kW installierte Leistung. Der maximale Förderbeitrag beträgt 5'000.- Franken.
Wärmepumpen
Die Gemeinde Horw unterstützt ergänzend zum Kanton Luzern den Einbau einer Wärmepumpe.Luft/Wasser: 500 Fr. + 100 Fr./kW AnschlussleistungSole/Wasser (Erdwärmesonden): 1'000 Fr. + 100 Fr./kW Anschlussleistung.Der Förderbeitrag wird auf maximal 30 Wth Anschlussleistung pro m2 EBF bemessen. Der maximal
Energieberatung
Die Energieberatung wird von der Energiefachstelle Nidwalden durchgeführt.
GEAK Plus
Gesuche aus Hergiswil erhalten zusätzlich zum kantonalen Beitrag 25% der Kosten, max. 750 Fr.
Batteriespeicher für PV-Anlagen
Der Förderbeitrag beträgt 500 Fr. (jährlich max. 5000 Fr.)
Thermografie, Wärmebilder
Mittels einer speziellen Wärmebildkamera wird die Wärmeabstrahlung eines Gebäudes gemessen und sichtbar gemacht. Für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer wird damit auf einen Blick klar, wo ihre Liegenschaft Schwachstellen besitzt und wo allenfalls Optimierungsbedarf besteht. Im Rahmen des Förderprogr
Beratung Schutzobjekte und kirchliche Gebäude
Unter Berücksichtigung der baukulturellen Relevanz der Schutzansprüche sowie der besonderen bauphysikalischen Bedingungen soll der Erhaltder Bausubstanz sichergestellt werden. Folgende Objekte können von dem Angebot profitieren:– Denkmalschutzobjekte– Schützenswerte Bauten– Sonstige besonders erhalt
Beratung für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung
Die Beratung für Industrie, Gewerbe und Dienstleistung soll die Steigerung von Energieeffizienzpotenzialen in den Bereichen Betrieb, Unterhaltsowie Prozesse und Produktion ermitteln. Einfache Massnahmen und weitere Planungsschritte sind aufzuzeigen. Die Beratung erfolgt in der Regel vor Ort.Förderbe
Beratung in der Landwirtschaft
Die Beratung zeigt, wie der direkte Energieeinsatz in einem landwirtschaftlichen Betrieb optimiert, die Effizienz der eingesetzten Energie gesteigert und die Energiekosten gesenkt werden können. Die Beratung beschränkt sich auf die Innenwirtschaft und die landwirtschaftlichen Gebäude. Der Landwirt s
Beratung zur Eigenstromproduktion, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
Mit der Beratung werden Fragestellungen zur Eigenstromproduktion, der Optimierung des Eigenverbrauchs oder der Ladeinfrastruktur zur E-Mobilität beantwortet. Aussagen zu Abhängigkeiten zwischen Gebäudehülle, Gebäudetechnik, Solaranlage, Batteriespeicher und Elektromobilität bringen weiteren Mehrwert
Energieberatung
Informationen zu Massnahmen, Vorgehensweisen oder Förderungen im Zusammenhang mit Modernisierungen oder Umbauten sowie Antworten zu Vorschriften, Normen oder Technik aus dem Bereich Energie erhalten Sie bei der energieberatungAARGAU. Diese Dienstleistungen des Kantons Aargau, telefonisch oder per E-
EnergoPremium
Mit dem energo© PREMIUM erhalten Eigentümer von komplexeren Gebäuden, beispielsweise mit Mischnutzung oder Arealen, eine Grobanalysedes energetischen Zustands und der Effizienz.Förderbeitrag:- Gebäudekomplexität einfach: Fr. 1’500.– – Gebäudekomplexität mittel: Fr. 2’200.– – Gebäudekomplexität schwi
Ersatzneubau Minergie-P/Minergie-A
Das Gebäudeprogramm unterstützt Ersatzneubauten nach den Standards Minergie-P/A, Minergie-P/A-Eco und der Energieetikette GEAK A/A.Förderbeitrag:- Einfamilienhaus: 75 Fr. pro m2- Mehrfamilienhaus: 40 Fr. pro m2- Nicht-Wohnbau: 30 Fr. pro m2Hinweis: Keine reinen Neubauten, sondern nur Ersatzneubaute
Gesamtmodernisierung mit Minergie-Zertifikat
Für Modernisierungen von Liegenschaften, die eine Zertifizierung nach Minergie- oder Minergie-P-Standard aufweisen, kann beim Gebäudeprogramm des Kantons Aargau eine Förderung beantragt werden. Auch Neubauten, die eine Zertifizierung nach Minergie-P- oder Minergie-A-Standard aufweisen, werden geförd
Gesamtmodernisierung: Bonus Gebäudehülleneffizienz
Das Gebäudeprogramm gewährt bei Gesamtmodernisierungen unter gewissen Bedingungen für eine Verbesserung der Gebäudehülleneffizienz oder der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes einen zusätzlichen Förderbeitrag (Bonus).Förderbeitrag:- Fr. 20.- pro m2
Grobberatung
Mit der Grobberatung werden einzelne Fragen zur Haustechnik oder zur Gebäudehülle grob analysiert und beantwortet. Die Beratung erfolgt in der Regel vor Ort.Förderbeitrag:Förderbeitrag Kanton: Fr. 350.–Kundenbeteiligung: ab Fr. 150.–Hinweis: Gilt nicht für Neubauten!
Holzheizung (Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung)
Ersatz einer Elektroheizung oder einer fossilen Heizung durch einen der folgenden Holzheizungstypen:- Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tagesbehälter- Automatische Holzfeuerung bis 70 kW- Automatische Holzfeuerung über 70 kW Förderbeitrag:- Abhängig von Heizungstyp und weiteren Kriterien
Initialberatung KMU
Vorortberatung für KMU zur groben Potenzialabschätzung und Evaluation eines weiterführenden Beratungsprodukts wie beispielsweise:PEIK, Industrie/Gewerbe/Dienstleistung, energoPREMIUM etc.Förderbeitrag:- Kanton: 350.- Fr.- Kundenbeteiligung: ab 150.- Fr.Hinweis: Gilt nicht für Neubauten!
Machbarkeitsstudien
Unterstützt werden Machbarkeitsstudien für grosse Produktionsanlagen im Bereich erneuerbarer Energien, Potenzialanalysen für Abwasserwärmenutzung, Nutzung von Biomasse sowie für die Erstellung von Nah- und Fernwärmenetzen. Der Schwerpunkt der Machbarkeitsstudie muss auf der Nutzung erneuerbarer Ener
Minergie MQS Bau
Mit dem standardisierten Prüfverfahren mit zweckmässigen Prüfpunkten und Baubegleitungen werden allfällige Abweichungen für die Erreichungder Minergie-Anforderungen laufend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt in der Ausführungs- und Abnahmephase festgestellt.Dieses Angebot gilt nur für Minergie-zerti
Modernisierungskonzept
Mit dem Modernisierungskonzept soll vor Beginn der Ausführungsplanung ein Konzept erarbeitet werden, bei dem sichergestellt wird, dass energetisch sinnvolle und auf die effektiven Kundenbedürfnisse und Nutzungsstrategien ausgerichtete Massnahmen getroffen werden, dies unter Berücksichtigung der tech
Pilotprojekte
Die technische Entwicklung leistet einen wichtigen Beitrag für die künftige Versorgungssicherheit. Deshalb sollen Pilotprojekte in Einzelfällen unterstützt werden. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um innovative und effiziente Technologien und deren Anwendungen handelt und sie das Potenzial habe
Planungsberatung
Bevor das geplante Projekt in die Detailbearbeitung respektive zur Ausführung kommt, können Bauherren zusammen mit ihren Projektbeteiligten, wie Architekten und / oder Haustechnikplanern, ihr Vorhaben durch Energieberatende auf energetische Optimierungen und den rationellen und umweltschonenden Eins
Realisierungsbegleitung
Die Realisierungsbegleitung hilft bei der Umsetzung der geplanten Massnahmen, damit Gebäude die angestrebten tieferen Energieflüsse effektiv einhalten und so auch die ökonomischen und ökologischen Ziele erfüllen werden.Dies sind:– Sicherstellung der in der Planungsphase definierten Ziele.– Steigerun
Solarkollektoranlage
Einbau einer Solarkollektoranlage (Neuanlage oder Anlagenerweiterung auf bestehenden Gebäuden).Förderbeitrag:- Fr 1200.- plus Fr. 500.- pro kWth
Wärmedämmung Gebäudehülle
Das Gebäudeprogramm fördert die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich.Förderbeitrag:- Fr. 40.- pro m2
Wärmenetzprojekte
Gefördert werden der Anschluss an ein Wärmenetz, der Neubau / die Erweiterung eines Wärmenetzes oder der Neubau / die Erweiterung einer Wärmeerzeugungsanlage.Förderbeitrag:- Abhängig vom Typ sowie weiteren Kriterien
Wärmepumpe (Ersatz Öl, Gas- oder Elektroheizung)
Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch einen der folgenden Wärmepumpentypen:- Luft-Wasser-Wärmepumpe- Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-WärmepumpeFörderbeitrag:- Abhängig vom Heizungstyp und weiteren Kriterien
Anschluss an ein Wärmenetz
Der Kanton Luzern fördert den Anschluss an ein Wärmenetz, wenn dieses eine fossile (Öl oder Erdgas) oder elektrische Hauptheizung ersetzt. Förderbeitrag:- Bis 15 kW: 8200 Fr.- Ab 15 kW: 7000 Fr. + 80 Fr. pro kW- Ab 500 kW: 27 000 Fr. + 40 Fr. pro kW- Zusatzbeitrag für die Erstinstallation eines Wärm
Energieberatung Landwirtschaft
Das Beratungsangebot richtet sich an Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Luzern. Wer eine Energieberatung Landwirtschaft durchführen lässt, erhält einen detaillierten Bericht zu den Energieverbrauchern und möglichen Massnahmen, wie der Energieverbrauch reduziert werden kann. Förderbeitrag- 35% der Kos
Ersatz von Umwälzpumpen im Heizkreislauf
Gefördert wird der Ersatz durch eine Pumpe der Effizienzklasse A (gemäss Produkteliste).Förderbeitrag: – 200 Franken pro Pumpe, ein Heizungs-Check wird empfohlen
GEAK Plus
Der Kanton Luzern fördert die Erstellung von Gebäudeenergieausweisen mit Beratungsbericht «GEAK Plus» als Grundlage für fundierte Sanierungsplanungen.- Förderbeitrag:- Ein- und Zweifamilienhäuser: 1000 Fr.- Mehrfamilienhäuser und andere Nutzungen: 1500 Fr.
Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat
Der Kanton Luzern fördert Gesamtsanierungen mit Minergie-Zertifikat. Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000. Eine Kombination mit anderen Förderbeiträgen für Wärmedämmung, thermische Solaranlagen, Wärmepumpen oder Holzfeuerungen ist nicht möglich. Förderbeitrag:- Abhängig vom
Holzfeuerungen
Der Kanton Luzern fördert das Erstellen von Neuanlagen automatischer Holzfeuerungen bei der Umstellung von fossilen Energieträgern (Öl oder Erdgas) oder von Elektroheizungen (zentral oder dezentral) auf naturbelassenes Holz. Förderbeitrag:- Stückholzfeuerungen, Pelletfeuerungen mit Tagesbehälter: 50
Machbarkeitsstudien
Der Kanton Luzern fördert Machbarkeitsabklärungen für Wärmenetze, um den Umstieg auf erneuerbare Energien in dicht bebauten Gebieten zu forcieren. Förderbeitrag:- Der Kanton Luzern fördert maximal 1/3 der Gesamtkosten der Machbarkeitsstudie- Der maximale Förderbeitrag pro Machbarkeitsstudie beträgt
Thermische Solaranlagen
Der Kanton Luzern fördert Solarkollektoranlagen. Förderberechtigt sind Neuanlagen oder Anlagenerweiterungen. Förderbeitrag:- 4000 Fr. + 1000 Fr. pro kW Nennleistung
Wärmedämmung Gebäudehülle
Förderberechtigt ist die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich. Förderbeitrag: – 60 Fr. pro m2 wärmegedämmter Fläche
Wärmepumpen
Der Kanton Luzern fördert Wärmepumpen, wenn diese eine fossile (Öl oder Erdgas) oder elektrische Hauptheizung ersetzen. Förderberechtigt sind Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen, die Aussenluft oder Umweltwärme aus dem Untergrund, Grundwasser, Seewasser, Wärme aus Eisspeicher et
Zertifizierung nach SNBS
Der Kanton Luzern leistet einen Förderbeitrag an die Zertifizierungskosten für den Standard nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS). Der SNBS beurteilt die Nutzung, Effizienz und Umweltfreundlichkeit von Neubauten abhängig vom Standort und der Umgebung. Die Bewertungen reichen von der Planung, über den Ba
Anschluss an ein Wärmenetz
Im Rahmen einer Heizungssanierung wird als Ersatz für eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung der Anschluss an ein Wärmeheiznetz unterstützt.Förderbeitrag:- Anschluss: 4000 Fr. + 250 Fr. pro kW- Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem: 1600 Fr. + 40 Fr. pro kWth
Beratung Solarenergie
Das Fördergesuch ist erst nach Fertigstellung des Berichts zu stellen, entschädigt werden maximal 50 % der Kosten. Die Energieberatung hat durch einen akkreditierten Energieberater zu erfolgen.Förderbeitrag:- 600 Fr. (maximal 50 % der Kosten)
GEAK Plus
Geförder wird die Erstellung eines GEAK Plus. Das Gesuch für Förderung von Massnahmen darf erst nach Fertigstellung des Berichtes erfolgen. Förderbeitrag:- 1500 Fr. respektive max. 50 % der Kosten für den Bericht
Gebäudeanalyse
Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE. Gilt für Gebäudekategorien, die nicht im GEAK abgebildet werden können.Förderbeitrag:- 1500 Fr.
Holzheizungen
Im Rahmen einer Heizungssanierung wird als Ersatz für eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung der Einbau einer automatischen Holzheizung bis 70 kW unterstützt.Förderbeitrag:- Holzheizung: 3000 Fr. + 50 Fr. pro kWth- Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem: 1600 Fr. + 40 Fr. pro kWth
Luft-Wasser-Wärmepumpe
Im Rahmen einer Heizungssanierung wird als Ersatz für eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung der Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe unterstützt. Förderbeitrag:- Luft-Wasser-Wärmepumpe: 2000 Fr. + 100 Fr. pro kWth- Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem: 1600 Fr. + 40 Fr. pro kWth
Neubau/Ersatzneubau Minergie-P
Gefördert werden zertifizierte Gebäude, die den Minergie-P-Standard erreichen. Wohneinheiten (EFH, Wohnung in MFH) von mehr als 250 m2 EBF und Kleinprojekte mit einem resultierenden Förderbeitrag von unter 3000 Franken werden nicht gefördert.Förderbeitrag:- Einfamilienhaus: 75 Fr. pro m2 EBF- Mehrfa
Solarkollektoren
Gefördert werden Neuanlagen oder Anlagenerweiterungen auf bestehenden Gebäuden.Förderbeitrag:- Solarkollektoren ab 2 kW: 3000 Fr. + 500 Fr. pro kW
Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe
Im Rahmen einer Heizungssanierung wird als Ersatz für eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung der Einbau einer Sole-Wasser- oder einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe unterstützt.Förderbeitrag:- Wärmepumpe: 4000 Fr. + 250 Fr. pro kWth- Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem: 1600 Fr. + 40 Fr.
Wärmedämmung
Gefördert wird die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich. Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000. Förderbeitrag:- Wärmegedämmtes Bauteil: 60 Fr. pro m2- Wärmegedämmtes Bauteil in Kombination mit PV (vollflächig): 120 Fr. pro m2
Betriebsoptimierung
Gefördert wird die Betriebsoptimierung der Gebäudetechnik mittels energo-Advanced-Paket. Förderbeitrag:- 50 % an die Einstiegskosten.
Einzelbauteilsanierung
Gefördert wird die energetische Sanierung von einzelnen Bauteilen.Förderbeitrag:- Fassade und Steildach sowie Wand und Boden gegen Erdreich: 60 Fr. pro m2 wärmegedämmtes Bauteil- Flachdächer (U-Wert mind. 0,15 W/m2K): 60 Fr. pro m2
GEAK Plus
Gefördert wird die Erstellung eines GEAK Plus, sofern dieser nicht Bedingung für eine andere Fördermassnahme ist.Förderbeitrag:- Einfamilienhäuser und Doppel-Einfamilienhaäuser: 1000 Fr. pro Objekt- Mehrfamilienhäuser und andere Nutzungen: 1500 Fr. pro Objekt
Gesamtsanierung (Bonus Gebäudehülleneffizienz)
Gefördert werden Gesamtsanierungen, bei denen eine Verbesserung von mindestens zwei GEAK-Klassen erreicht wird.Förderbeitrag:- EFH: Klasse B: 80 Fr. pro m2 EBF; Klasse C: 70 Fr. pro m2 EBF- MFH: Klasse B: 60 Fr. pro m2 EBF; Klasse C: 50 Fr. pro m2 EBF- Nicht-Wohnbauten: Klasse B: 50 Fr. pro m2 EBF;
Holzheizung oder Anschluss an Holzwärmenetz
Gefördert wird die Installation einer Holzheizung oder der Anschluss an ein Holzwärmenetz als Ersatz einer Elektroheizung oder einer fossilen Heizung.Förderbeitrag:- Als Ersatz einer dezentralen Elektroheizung: bis 30 kW pauschal 8000 Fr. / ab 30 kW fallweise Beurteilung- Als Ersatz einer zentralen
Minergie-P (Neubau)
Gefördert werden Neubauten und Ersatzneubauten, die nach Minergie-P zertifiziert werden.Förderbeitrag:- EFH: 75 Fr. pro m2 EBF; MFH: 40 Fr. pro m2 EBF; Nicht-Wohnbau: 30 Fr. pro m2 EBF- Bonus für Minergie-A: 5 Fr. pro m2 EBF- Bonus für ECO: 5 Fr. pro m2 EBF
Sonnenkollektoren
Gefördert wird der Einbau von neuen Sonnenkollektoren oder von Erweiterungen auf bestehenden Gebäuden.Förderbeitrag:- 1200 Fr. + 500 Fr. pro kW
Wärmepumpe (Erdsonden oder Grundwasser)
Gefördert wird die Installation einer Erdsonden- oder Grundwasser-Wärmepumpe als Ersatz eines fossilen Heizsystems oder einer Elektroheizung.Förderbeitrag:- Als Ersatz einer dezentralen Elektroheizung: bis 20 kW pauschal 9000 Fr. / ab 20 kW fallweise Beurteilung- Als Ersatz einer zentralen Elektrohe
Wärmepumpe (Luft-Wasser)
Gefördert wird die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe als Ersatz einer Elekroheizung.Förderbeitrag:- Als Ersatz einer dezentralen Elektroheizung: bis 20 kW pauschal 6000 Fr. / ab 20 kW fallweise Beurteilung- Als Ersatz einer zentralen Elektroheizung: bis 20 kW pauschal 3000 Fr. / ab 20 kW fal
Zertifizierung nach SNBS (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz)
Gefördert wird die Zertifizierung nach SNBS (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz).Förderbeitrag:- 50 % der Zertifizierungskosten
Holzpelletheizung
Sonnenkollektoren
GEAK+
Gefördert wird der Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht.
Holzheizungen (nur Altbauten)
Holzheizungen (nur bei Altbauten): Grundbeitrag 750 Fr.
Innovative Projekte
Machbarkeitsstudien, Aktionen und Massnahmen zum Energiesparen, zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zum innovativen Einsatz von erneuerbaren Energien werden auf Gesuch hin gefördert (z.B. Machbarkeitsstudien für Mikroverbünde zur Wärmeversorgung).Maximaler Förderbeitrag: 50'000.- Fr.
Photovoltaik
Förderung Anlagen von 2 bis 30 kWp (grössere Anlagen werden nur die ersten 30 kWp gefördert)
Sanierung Gebäudehülle
Wand/Dach/Boden gegen Aussenklima 30 Fr. pro m2
Solaranlage thermisch
250 Fr. pro kWth bis 15 kWth, über 15 kWth 150 Fr. pro kWth
Speichersysteme (kombiniert mit PV-Anlage)
Unterstützung in Kombination mit PV-Anlagen
Wärmepumpe (bei Heizungsersatz)
Geöfrdert wird die Umstellung auf Luft-/Wasser, Betrieb mit Ökostrom und Erdsonde, Betrieb mit Ökostrom.
Heizungsumwälzpumpen
Holzheizungen
Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) und Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Förderberechtigt ist der Neueinbau von Anlagen, welche den Zusammenschluss von mehreren Nutzereinheiten umfassen, mit dem Ziel einen höheren Eigenverbrauchsanteil bei einer Photovoltaikanlage zu erzielen.
Holzfeuerungsanlagen
Förderberechtigt ist der Ersatz von Heizungen mit fossilen Brennstoffen (Gas, Öl) sowie Elektrodirekt- und Zentralheizungen. Das Förderprogramm gilt nur für bestehende Bauten. Ein Ersatzbau gilt als Neubau.
Machbarkeitsstudien
Förderberechtigt ist die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie eines Projekts, an welchem ein öffentliches Interesse vorhanden ist.
Photovoltaikanlagen
Förderberechtigt ist die Erstinstalltion oder die Erweiterung einer Photovoltaikanlage.