Vernehmlassungsverfahren. EFD. Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (MW — geplante Gesetzesänderung Schweiz

Vernehmlassungsverfahren. EFD. Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) und des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) (Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken)

Vernehmlassung läuftTreuhand & Finanzen

Der Entwurf steht zur Stellungnahme offen — jetzt kann die Branche noch Einfluss nehmen.

Vernehmlassungsfrist: 12.10.2026
Bis zu diesem Datum können Verbände und Betriebe Stellung nehmen.
Verfahrensstand Vernehmlassung läuft
Dokumenttyp Vernehmlassung eröffnet
Publiziert 24.06.2026
Vernehmlassungsfrist 12.10.2026
Quelle Bundesblatt (Fedlex)
Eingeschätzt für: Treuhand & Finanzen
MWST-Abrechnung und Stempelabgaben: Entlastung geplant

  • Was geplant ist: Das EFD will die jährliche Mehrwertsteuerabrechnung unabhängig vom Umsatz ermöglichen und eine neue Ausnahmebestimmung von der Emissionsabgabe bei Sanierungen einführen, anstatt eines Gesuchs auf Erlass oder Stundung.
  • Wen es treffen würde: Treuhandunternehmen und Finanzdienstleister, die die Mehrwertsteuerabrechnung für Mandanten durchführen sowie Mandanten mit Sanierungsprozessen.
  • Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die laufende Vernehmlassung, um über den Branchenverband Stellung zu nehmen, und bereiten Sie sich intern auf die künftigen Abrechnungsmodalitäten vor.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet (Frist bis 12. Oktober 2026)

Amtliche Publikation (verbindlich): fedlex.admin.ch

Häufige Fragen

Ist diese Änderung schon in Kraft?

Nein, in Kraft ist diese Änderung noch nicht — der aktuelle Stand ist: Vernehmlassung läuft. Wir zeigen geplante Änderungen, bevor sie gelten.

Bis wann können Betriebe Stellung nehmen?

Bis zum 12.10.2026 können Betriebe Stellung nehmen — das ist die Vernehmlassungsfrist dieser Vorlage.

Wie können Sie Stellung nehmen?

Am wirksamsten können Sie Stellung nehmen, indem Sie sich an Ihren Branchenverband wenden; die Unterlagen sind auf der verlinkten Fedlex-Seite publiziert.

Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?

Die Angaben auf dieser Seite stammen aus dem Bundesblatt (Fedlex), der amtlichen Publikationsplattform des Bundes. Verbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation.