Förderprogramme Bau & Handwerk — Kanton Zug
Beratung Elektromobilität MFH und Unternehmen
Die Basisberatung Elektromobilität MFH und Unternehmen im Wert von 450 Franken ist für Kundinnen und Kunden von EKZ vergünstigt und kostet 250 Franken.Falls Sie ausführliche Infos zu den verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten benötigen, können Sie in unserem Buchungssystem den Zusatzbaustein "Zugan
Energieeffiziente Elektrogeräte
Folgende Geräte werden gefördert:- Business-Drucker, Maximalbeitrag pro Gerät 400.00 Fr.- Stehleuchten, Maximalbeitrag pro Gerät 300.00 Fr.- Gewerbe-Kaffeemaschinen, Maximalbeitrag pro Gerät 500.00 Fr.- Kühl- und Gefriergeräte, Maximalbeitrag pro Gerät 300.00 Fr.
Stromeffizienz im Unternehmen
Gefördert werden Projekte zur Verbesserung der Stromeffizienz von bestehenden Anlagen.Der Förderbeitrag orientiert sich an den eingesparten Kilowattstunden Strom, jedoch bis maximal 30% der Netto-Projektkosten.
Energieberatung
Kostenlose und neutrale Energieerstberatungen für Gross- und Privatkunden
Pufferspeicher
Das EWN unterstützt die Installation eines Pufferspeichers als Ergänzung zur Wärmepumpe.
Energieberatung
durch Fachleute des „energienetz-zug“ für Neubauten und Erneuerungen
Minergie-A/Minergie-P/Minergie-Eco/SIA-Effizienzpfad Energie
Minergie-Zertifikat oder Berechnung nach SIA-Effizienzpfad
Minergie/Minergie-P/Minergie-Eco/SIA-Effizienzpfad Energie
Minergie-Zertifikat oder Berechnung nach SIA-Effizienzpfad
Sonnenkollektoren
Unterstützt werden thermische Sonnenkollektoranlagen ab 3 m2, sofern das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist
Anlage zur Energieversorgung mit einem hohen Wirkungsgrad oder Anteil an erneuerbaren Energien
z.B. Nahwärmenetze, Holzheizungen, Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke oder Anlagen zur Abwärmenutzung
Beratung für Sanierung der Aussen- und Innenbeleuchtung im allgemeinen Bereich
Energiecoaching bei einer umfassenden Gebäudeerneuerung
Begleitung der Bauherrschaft während der Planungs- und Ausführungsphase z.B. durch energienetz-zug
Innovative Mobilitätslösungen
Minergie-P/Minergie-A (-Eco)/SIA Effizienzpfad Energie
Unterstützt werden Gebäude, welche nach einem MINERGIE-Standard zertifiziert sind oder die Zielwerte gemäss SIA-Effizienzpfad Energie erfüllen.
Minergie/Minergie-A/Minergie-P (-Eco)/SIA Effizienzpfad Energie
Unterstützt werden Gebäude, welche nach einem MINERGIE-Standard zertifiziert sind oder die Zielwerte gemäss SIA-Effizienzpfad Energie erfüllen.
Photovoltaik
Die Module müssen nach der jeweils gültigen IEC- oder einer vergleichbaren Norm geprüft sein.
Thermische Sonnenkollektoren
Maximal 20 % der Planungs-, Beschaffungs- und Installationskosten
Energieberatung
Kostenlose Erstberatung für Neubau und Gebäudeerneuerung
Anschluss an Fernwärme
20 Fr. pro m2 Energiebezugsfläche
Energieberatung
Im Auftrag der Einwohnergemeinde Oberägeri führt der «Verein energienetz-zug» eine Vorgehensberatung durch. Diese Beratung ist kostenlos.Die vertiefte Sanierungsanalysen erfordert seitens Eigentümerschaft eine Kostenbeteiligung von 200.- Fr.
Gebäude-Standards für Neubauten oder Sanierungen
Minergie-zertifizierte Neubauten oder Sanierungen werden mit einem Beitrag von 2000 Fr. unterstützt.Bei anderen Standards für Neubauten oder Sanierungen (z.B. LNBS/SNBS, DGNB/SGNI, BREEAM, LEED, SIA Effizienzpfad Energie, usw.) wird an die Massnahmen ebenfalls einen Beitrag von 2000 Fr. entrichtet.
Photovoltaikanlagen
Förderbeiträge werden entsprechend der installierten Leistung zugesprochen. Beim Ersatz bestehender Alagen wird nur für die zusätzlich installierte Leistung ein Förderbeitrag geleistet. Es werden Photovoltaikanlagen auf Neu- und Altbauten finanziell entschädigt: 250 Fr. pro kWPeak (Spitzenleistung)D
Photovoltaik
Förderbeiträge: 300 Fr. pro kWPeak, maximal 5000 Fr. pro Anlage.Die rechtlichen Grundlagen treten ab 1. Juni 2023 in Kraft. Fördergesuche können ab 01.06.2023 – vor Baubeginn – eingereicht werden.
Solarthermische Anlagen
Förderbeiträge: – Selektiv verglaste Sonnenkollektoren: Pauschalbetrag 1000 Fr., 300 Fr. pro m2 Absorberfläche, maximal 5000 Fr.- Vakuumröhren-Kollektoren: Pauschalbetrag 1000 Fr., 390 Fr. pro m2 Absorberfläche, maximal 5000 Fr.Die rechtlichen Grundlagen treten ab 1. Juni 2023 in Kraft. Fördergesuch
Anschluss an Fernwärmenetz
Automatische Holzfeuerung
Photovoltaikanlagen
Thermische Solaranlage
Wärmedämmung
Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich.
Wärmepumpen
Geföderdert werden Luft-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen.
Solarboiler
Sonnenkollektoranlagen für Warmwasser ab 3 m2 Absorberfläche. Ausgenommen: Luftkollektoranlagen, Anlagen zur Beheizung von Schwimmbädern, Aussenanwendungen.
Wärmepumpe
Ersatz Zentralspeicherheizung durch Wärmepumpe
Baustandards für Neubauten und Erneuerung
Bei Neu-, An- oder Umbauten nach Minergie®-Standard oder anderen erhöhten Baustandards wird nach Vorliegen des Zertifikats ein Beitrag von 50 % bis max. 2500 Fr. an die Bestätigungs- und Nachweiskosten ausgerichtet
Energieberatung
Energieberatungen für Wohnbauten (Beratung zu einzelnen Bauteilen, Aufzeigen von energetischen Schwachstellen, Heizungsersatz, Solarthermieanlagen, Photovoltaik etc.) werden durch den Verein Energienetz-Zug durchgeführt.
Gebäudebeheizung
Gefördert wird der Ersatz bestehender Wärmeerzeugungsanlagen (Einzelheizungen bei Gebäuden älter als fünf Jahre), welche mit fossilen Energieträgern oder ausschliesslich mit Elektrizität betrieben werden.
Photovoltaikanlagen
Gefördert wird die Neuanlage oder Anlagenerweiterung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, wobei bei Neubauten (bis fünf Jahre) die Beitragssätze um 50 % reduziert werden.
Solarthermische Anlagen
Gefördert wird die Neuanlage oder Anlagenerweiterung von solarthermischen-Anlagen (kein reiner Ersatz bestehender Solarkollektoranlagen) auf Gebäuden, wobei bei Neubauten (bis fünf Jahre) die Beitragssätze um 50 % reduziert werden.
Stromspeichersysteme
Gefördert werden Stromspeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaikanlagen.
Anschluss an ein Wärmenetz
Der Kanton Luzern fördert den Anschluss an ein Wärmenetz, wenn dieses eine fossile (Öl oder Erdgas) oder elektrische Hauptheizung ersetzt. Förderbeitrag:- Bis 15 kW: 8200 Fr.- Ab 15 kW: 7000 Fr. + 80 Fr. pro kW- Ab 500 kW: 27 000 Fr. + 40 Fr. pro kW- Zusatzbeitrag für die Erstinstallation eines Wärm
Energieberatung Landwirtschaft
Das Beratungsangebot richtet sich an Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Luzern. Wer eine Energieberatung Landwirtschaft durchführen lässt, erhält einen detaillierten Bericht zu den Energieverbrauchern und möglichen Massnahmen, wie der Energieverbrauch reduziert werden kann. Förderbeitrag- 35% der Kos
Ersatz von Umwälzpumpen im Heizkreislauf
Gefördert wird der Ersatz durch eine Pumpe der Effizienzklasse A (gemäss Produkteliste).Förderbeitrag: – 200 Franken pro Pumpe, ein Heizungs-Check wird empfohlen
GEAK Plus
Der Kanton Luzern fördert die Erstellung von Gebäudeenergieausweisen mit Beratungsbericht «GEAK Plus» als Grundlage für fundierte Sanierungsplanungen.- Förderbeitrag:- Ein- und Zweifamilienhäuser: 1000 Fr.- Mehrfamilienhäuser und andere Nutzungen: 1500 Fr.
Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat
Der Kanton Luzern fördert Gesamtsanierungen mit Minergie-Zertifikat. Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000. Eine Kombination mit anderen Förderbeiträgen für Wärmedämmung, thermische Solaranlagen, Wärmepumpen oder Holzfeuerungen ist nicht möglich. Förderbeitrag:- Abhängig vom
Holzfeuerungen
Der Kanton Luzern fördert das Erstellen von Neuanlagen automatischer Holzfeuerungen bei der Umstellung von fossilen Energieträgern (Öl oder Erdgas) oder von Elektroheizungen (zentral oder dezentral) auf naturbelassenes Holz. Förderbeitrag:- Stückholzfeuerungen, Pelletfeuerungen mit Tagesbehälter: 50
Machbarkeitsstudien
Der Kanton Luzern fördert Machbarkeitsabklärungen für Wärmenetze, um den Umstieg auf erneuerbare Energien in dicht bebauten Gebieten zu forcieren. Förderbeitrag:- Der Kanton Luzern fördert maximal 1/3 der Gesamtkosten der Machbarkeitsstudie- Der maximale Förderbeitrag pro Machbarkeitsstudie beträgt
Thermische Solaranlagen
Der Kanton Luzern fördert Solarkollektoranlagen. Förderberechtigt sind Neuanlagen oder Anlagenerweiterungen. Förderbeitrag:- 4000 Fr. + 1000 Fr. pro kW Nennleistung
Wärmedämmung Gebäudehülle
Förderberechtigt ist die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich. Förderbeitrag: – 60 Fr. pro m2 wärmegedämmter Fläche
Wärmepumpen
Der Kanton Luzern fördert Wärmepumpen, wenn diese eine fossile (Öl oder Erdgas) oder elektrische Hauptheizung ersetzen. Förderberechtigt sind Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen, die Aussenluft oder Umweltwärme aus dem Untergrund, Grundwasser, Seewasser, Wärme aus Eisspeicher et
Zertifizierung nach SNBS
Der Kanton Luzern leistet einen Förderbeitrag an die Zertifizierungskosten für den Standard nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS). Der SNBS beurteilt die Nutzung, Effizienz und Umweltfreundlichkeit von Neubauten abhängig vom Standort und der Umgebung. Die Bewertungen reichen von der Planung, über den Ba
Anschluss an ein Wärmenetz
Im Rahmen einer Heizungssanierung wird als Ersatz für eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung der Anschluss an ein Wärmeheiznetz unterstützt.Förderbeitrag:- Anschluss: 4000 Fr. + 250 Fr. pro kW- Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem: 1600 Fr. + 40 Fr. pro kWth
Beratung Solarenergie
Das Fördergesuch ist erst nach Fertigstellung des Berichts zu stellen, entschädigt werden maximal 50 % der Kosten. Die Energieberatung hat durch einen akkreditierten Energieberater zu erfolgen.Förderbeitrag:- 600 Fr. (maximal 50 % der Kosten)
GEAK Plus
Geförder wird die Erstellung eines GEAK Plus. Das Gesuch für Förderung von Massnahmen darf erst nach Fertigstellung des Berichtes erfolgen. Förderbeitrag:- 1500 Fr. respektive max. 50 % der Kosten für den Bericht
Gebäudeanalyse
Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE. Gilt für Gebäudekategorien, die nicht im GEAK abgebildet werden können.Förderbeitrag:- 1500 Fr.
Holzheizungen
Im Rahmen einer Heizungssanierung wird als Ersatz für eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung der Einbau einer automatischen Holzheizung bis 70 kW unterstützt.Förderbeitrag:- Holzheizung: 3000 Fr. + 50 Fr. pro kWth- Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem: 1600 Fr. + 40 Fr. pro kWth
Luft-Wasser-Wärmepumpe
Im Rahmen einer Heizungssanierung wird als Ersatz für eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung der Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe unterstützt. Förderbeitrag:- Luft-Wasser-Wärmepumpe: 2000 Fr. + 100 Fr. pro kWth- Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem: 1600 Fr. + 40 Fr. pro kWth
Neubau/Ersatzneubau Minergie-P
Gefördert werden zertifizierte Gebäude, die den Minergie-P-Standard erreichen. Wohneinheiten (EFH, Wohnung in MFH) von mehr als 250 m2 EBF und Kleinprojekte mit einem resultierenden Förderbeitrag von unter 3000 Franken werden nicht gefördert.Förderbeitrag:- Einfamilienhaus: 75 Fr. pro m2 EBF- Mehrfa
Solarkollektoren
Gefördert werden Neuanlagen oder Anlagenerweiterungen auf bestehenden Gebäuden.Förderbeitrag:- Solarkollektoren ab 2 kW: 3000 Fr. + 500 Fr. pro kW
Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe
Im Rahmen einer Heizungssanierung wird als Ersatz für eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung der Einbau einer Sole-Wasser- oder einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe unterstützt.Förderbeitrag:- Wärmepumpe: 4000 Fr. + 250 Fr. pro kWth- Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem: 1600 Fr. + 40 Fr.
Wärmedämmung
Gefördert wird die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich. Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000. Förderbeitrag:- Wärmegedämmtes Bauteil: 60 Fr. pro m2- Wärmegedämmtes Bauteil in Kombination mit PV (vollflächig): 120 Fr. pro m2
Betriebsoptimierung
Gefördert wird die Betriebsoptimierung der Gebäudetechnik mittels energo-Advanced-Paket. Förderbeitrag:- 50 % an die Einstiegskosten.
Einzelbauteilsanierung
Gefördert wird die energetische Sanierung von einzelnen Bauteilen.Förderbeitrag:- Fassade und Steildach sowie Wand und Boden gegen Erdreich: 60 Fr. pro m2 wärmegedämmtes Bauteil- Flachdächer (U-Wert mind. 0,15 W/m2K): 60 Fr. pro m2
GEAK Plus
Gefördert wird die Erstellung eines GEAK Plus, sofern dieser nicht Bedingung für eine andere Fördermassnahme ist.Förderbeitrag:- Einfamilienhäuser und Doppel-Einfamilienhaäuser: 1000 Fr. pro Objekt- Mehrfamilienhäuser und andere Nutzungen: 1500 Fr. pro Objekt
Gesamtsanierung (Bonus Gebäudehülleneffizienz)
Gefördert werden Gesamtsanierungen, bei denen eine Verbesserung von mindestens zwei GEAK-Klassen erreicht wird.Förderbeitrag:- EFH: Klasse B: 80 Fr. pro m2 EBF; Klasse C: 70 Fr. pro m2 EBF- MFH: Klasse B: 60 Fr. pro m2 EBF; Klasse C: 50 Fr. pro m2 EBF- Nicht-Wohnbauten: Klasse B: 50 Fr. pro m2 EBF;
Holzheizung oder Anschluss an Holzwärmenetz
Gefördert wird die Installation einer Holzheizung oder der Anschluss an ein Holzwärmenetz als Ersatz einer Elektroheizung oder einer fossilen Heizung.Förderbeitrag:- Als Ersatz einer dezentralen Elektroheizung: bis 30 kW pauschal 8000 Fr. / ab 30 kW fallweise Beurteilung- Als Ersatz einer zentralen
Minergie-P (Neubau)
Gefördert werden Neubauten und Ersatzneubauten, die nach Minergie-P zertifiziert werden.Förderbeitrag:- EFH: 75 Fr. pro m2 EBF; MFH: 40 Fr. pro m2 EBF; Nicht-Wohnbau: 30 Fr. pro m2 EBF- Bonus für Minergie-A: 5 Fr. pro m2 EBF- Bonus für ECO: 5 Fr. pro m2 EBF
Sonnenkollektoren
Gefördert wird der Einbau von neuen Sonnenkollektoren oder von Erweiterungen auf bestehenden Gebäuden.Förderbeitrag:- 1200 Fr. + 500 Fr. pro kW
Wärmepumpe (Erdsonden oder Grundwasser)
Gefördert wird die Installation einer Erdsonden- oder Grundwasser-Wärmepumpe als Ersatz eines fossilen Heizsystems oder einer Elektroheizung.Förderbeitrag:- Als Ersatz einer dezentralen Elektroheizung: bis 20 kW pauschal 9000 Fr. / ab 20 kW fallweise Beurteilung- Als Ersatz einer zentralen Elektrohe
Wärmepumpe (Luft-Wasser)
Gefördert wird die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe als Ersatz einer Elekroheizung.Förderbeitrag:- Als Ersatz einer dezentralen Elektroheizung: bis 20 kW pauschal 6000 Fr. / ab 20 kW fallweise Beurteilung- Als Ersatz einer zentralen Elektroheizung: bis 20 kW pauschal 3000 Fr. / ab 20 kW fal
Zertifizierung nach SNBS (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz)
Gefördert wird die Zertifizierung nach SNBS (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz).Förderbeitrag:- 50 % der Zertifizierungskosten
Automatische Holzheizung bis 70 kW
Gefördert wird die Installation einer automatischen Holzfeuerung bis 70 kW. Als automatische Holzheizung gilt eine Pellets- oder Holzschnitzelheizung mit vollautomatischer Zufuhr der Pellets/Holzschnitzel aus einem Lager. Die Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden und eine Heizöl- oder Elekt
Automatische Holzheizung über 70 kW
Gefördert wird die Installation einer automatischen Holzfeuerung mit einer Leistung von mehr als 70 kW. Als automatische Holzheizung gilt eine Pellets- oder Holzschnitzelheizung mit vollautomatischer Zufuhr der Pellets/Holzschnitzel aus einem Lager. Die Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden
Betriebsoptimierung
Gefördert werden Betriebsoptimierung mit z. B. energo Advanced oder vergleichbaren Effizienz-Beratungsprogrammen.Förderbeitrag:- Übernahme der Kosten im ersten Vertragsjahr.
Bonus Gesamtenergieeffizienz
Der Bonus Gesamtenergieeffizienz für Gebäudesanierungen wird zusätzlich zur Sanierung der Wärmedämmung ausbezahlt, falls einer der Standards Minergie, Minergie-P oder Minergie-A erreicht wird. Da der Kanton Uri die Minergie-Zertifizierungsstelle und das Förderprogramm Energie Uri betreibt, muss für
Fernwärme
Das Gebäudeprogramm fördert den Anschluss an ein Fernwärmenetz, sofern damit eine Heizöl- oder Elektroheizung ersetzt wird.Förderbeitrag:- 4000 Fr. plus 20 Fr. pro kW- Zusatzbeitrag bei Erstinstallation Wärmeverteilsystem: 10 000 Fr. plus 40 Fr. pro m2 EBF (max. 30 000 Fr.)
Minergie MQS Bau
Gefördert wird das Erlangen eines Zertifikats Minergie MQS Bau.Förderbeitrag:- 50 % der Zertifizierungskosten
Minergie MQS Betrieb
Gefördert wird das Erlangen des Minergie-Zertifikats "MQS Betrieb". Förderbeitrag:- 50 % der Zertifizierungskosten
Neubau Minergie-P
Förderberechtigt sind Neubauten, welche nach Minergie-P-Standard zertifiziert werden. Da der Kanton die Minergie-Zertifizierungsstelle und das Förderprogramm Energie Uri betreibt, muss für die Förderung von Neubauten nach Minergie-P kein Fördergesuch gestellt werden. Das Gesuch wird vom Amt für Ener
Photovoltaik für Winterstrom
Gefördert wird die Installation von neuen Photovoltaikanlagen mit einem Neigungswinkel zwischen 60 und 90° auf bestehenden Gebäuden.Förderbeitrag:- Pauschalbeitrag ab 2 kWp elektrischer Leistung: 1000 Fr.- Jedes weitere kWp zusätzlich: 250 Fr.
QM Holzheizwerke
Gefördert wird die Durchführung des Qualitätsmanagements Holzheizwerke.Förderbeitrag:- Beitrag auf Anfrage
Sanierung Dämmung Aussenhülle
Gefördert wird die Sanierung der Dämmung der Aussenhülle.Förderbeitrag:- 60 Fr. pro m2 sanierte Aussenhülle (Steildach, Fassade und Gebäudeteile im Erdreich) – 400 Fr. pro m2 sanierte Fläche mit fassaden- oder dachintegrierter Photovoltaik (Neigungswinkel zwischen 60 und 90°)
Sanierungsberatung Gebäudehülle
Die Sanierungsberatung Gebäudehülle Uri ist ein vom Förderprogramm Energie Uri Fördergeld unterstützter Beratungsbericht, welcher von einer Energieexpertin / einem Energieexperten durchgeführt wird. Das Angebot gilt für Wohnbauten im Kanton Uri und umfasst die Besichtigung des Gebäudes mit der Aufna
Sonnenkollektoren
Das Gebäudeprogramm fördert die Installation neuer Sonnenkollektoren oder Anlagenerweiterungen auf einem bestehendes Gebäude. Der reine Ersatz einer Anlage oder die Installation im Rahmen eines Neubaus sind nicht förderberechtigt.Förderbeitrag:- Pauschalbeitrag von 2 bis 4 kW thermische Kollektornen
Stückholz- oder Pelletfeuerung mit Tagesbehälter
Gefördert wird die Installation einer Stückholzfeuerung oder einer Pelletfeuerung mit Tagesbehälter. Die Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden und eine Heizöl- oder Elektroheizung ersetzen.Förderbeitrag- Pauschal 4000 Fr.- Zusatzbeitrag bei Erstinstallation Wärmeverteilsystem: 10 000 Fr. pl
Thermografie-Aufnahmen
Gefördert werden Thermografie-Aufnahmen ergänzend zur Sanierungsberatung Gebäudehülle des Kantons Uri.Förderbeitrag:- Pauschal 150 Fr.
Wärmepumpe (Erdsonde oder Grundwasser)
Gefördert wird der Einbau einer Grundwasser- oder einer Erdsonden-Wärmepumpe als Ersatz einer Heizöl- oder Elektroheizung.Förderbeitrag:- Pauschalbeitrag bis Heizleistung von 30 kW: 8000 Fr.- Ab 30 kW für jedes weitere kW Heizleistung zusätzlich: 180 Fr.- Zusatzbeitrag bei Erstinstallation Wärmevert
Wärmepumpe (Luft-Wasser)
Gefördert wird der Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe als Ersatz für eine Elektroheizung. Die Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden. Förderbeitrag:- Pauschalbeitrag bis Heizleistung von 20 kW: 3000 Fr.- Ab 20 kW für jedes weitere kW Heizleistung zusätzlich: 60 Fr.- Zusatzbeitrag bei Erstin
Wärmepumpensystemmodul
Gefördert wird das Erlangen eines Wärmepumpensystemmodul-Zertifikats.Förderbeitrag:- Pauschal 500 Fr.
Zertifizierung nach Minergie oder Minergie-A
Förderberechtigt sind Neubauten, welche nach Minergie oder Minergie-A zertifiziert werden. Da der Kanton die Minergie-Zertifizierungsstelle und das Förderprogramm Energie Uri betreibt, muss für die Förderung von Neubauten nach Minergie oder Minergie-A kein Fördergesuch gestellt werden. Das Ge-such w
Anschluss an ein Wärmenetz
Der Kanton Zug fördert den Anschluss an ein Wärmenetz, wenn dieses eine fossile (Öl oder Erdgas) oder elektrische Hauptheizung ersetzt.Förderbeitrag:- Bis 500 kW: 4000 Fr. + 200 Fr. pro kW- Über 500 kW: 54 000 Fr. + 100 Fr. pro kW
GEAK Plus
Am Anfang jeder erfolgreichen Sanierung steht eine sorgfältige Analyse und Planung. Der GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht) bietet eine umfassende Standortbestimmung zum energetischen Zustand einer Liegenschaft und zeigt verschiedene Sanierungsvarianten auf.Förderbeitr
Holzfeuerungen
Der Kanton Zug fördert das Erstellen von Neuanlagen automatischer Holzfeuerungen bei der Umstellung von fossilen Energieträgern (Öl oder Erdgas) oder von Elektroheizungen auf naturbelassenes Holz.Förderbeitrag:- Automatische Holzfeuerungen bis 70 kW Feuerungswärmeleistung: 4000 Fr. + 75 Fr. pro kWth
Sanierung mit Minergie-Zertifikat
Der Kanton Zug fördert umfassende Gesamtsanierungen mit Minergie-Zertifikat (ohne Etappierung). Die Höhe der Förderbeiträge richtet sich nach der Gebäudekategorie und dem erreichten Standard.Förderbeitrag: Erreichter Standard Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus Nicht-Wohnbau Minergie oder Minerg
Wärmedämmung
Eine gute Gebäudehülle reduziert den Energiebedarf erheblich und schafft gleichzeitig beste Voraussetzungen für die Nutzung von erneuerbaren Energien. Förderbeitrag:- Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich: 60 Fr. pro m2 wärmegedämmtes Bauteil.
Wärmepumpen
Der Kanton Zug fördert Wärmepumpen, wenn diese eine fossile (Öl oder Erdgas) oder elektrische Hauptheizung ersetzen. Förderberechtigt sind Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen, die Aussenluft oder Umweltwärme aus dem Untergrund, Grundwasser, Seewasser, Wärme aus Eisspeicher etc.
Energieberatung
Die Gemeinde Menzingen ist bei der Energieberatung des Kantons Zug angeschlossen. Diese berät Sie in einer ersten Phase kostenlos und neutral.
Holzheizungen
Bei der Umstellung von Öl auf Holz
Minergie-P
Förderung von Neubauten im Standard Minergie-P
Minergie/Minergie-P
Beiträge für Umbauten im Standard Minergie und Minergie-P.
Photovoltaik
Die Gemeinde Menzingen arbeitet in einer Kooperation mit ägerital energie an der Förderung von Photovoltaikanlagen. Als Menzinger Einwohner kann man sich an dem Projekt beteiligen.
Sonnenkollektoren
Thermische Solaranlagen zur Erwärmung von Brauchwarmwasser