Vernehmlassungsverfahren. WBF. Änderung der Preisbekanntgabeverordnung (PBV)
Vernehmlassungsfrist: 03.09.2026
Bis zu diesem Datum können Verbände und Betriebe Stellung nehmen.
Bis zu diesem Datum können Verbände und Betriebe Stellung nehmen.
| Verfahrensstand | Vernehmlassung läuft |
|---|---|
| Dokumenttyp | Vernehmlassung eröffnet |
| Publiziert | 15.05.2026 |
| Vernehmlassungsfrist | 03.09.2026 |
| Quelle | Bundesblatt (Fedlex) |
Leasing-Preistransparenz: Offenlegung von Finanzierungsbeiträgen geplant
- Was geplant ist: Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) soll ergänzt werden, um Anbieter von Fahrzeugleasingangeboten zu verpflichten, erhaltene Finanzierungsbeiträge von Gesellschaften desselben Unternehmens oder Vertriebspartnern offenzulegen und zu beziffern, sofern diese den Leasingpreis oder den effektiven Jahreszins vergünstigen. Diese Pflicht gilt sowohl für Angebote als auch für Werbung.
- Wen es treffen würde: Leasinggesellschaften und Anbieter von Fahrzeugleasingangeboten in der Transport- und Logistikbranche.
- Was Sie jetzt tun können: Da die Vernehmlassung läuft, können Sie Ihre Stellungnahme über den Branchenverband einreichen. Beobachten Sie parallel die Entwicklung, um die internen Prozesse für die künftige Preis- und Zinsausweisung vorzubereiten.
- Stand: Vernehmlassung eröffnet (Eröffnung 13. Mai 2026), Frist zur Stellungnahme bis 3. September 2026.
Häufige Fragen
Ist diese Änderung schon in Kraft?
Nein, in Kraft ist diese Änderung noch nicht — der aktuelle Stand ist: Vernehmlassung läuft. Wir zeigen geplante Änderungen, bevor sie gelten.
Bis wann können Betriebe Stellung nehmen?
Bis zum 03.09.2026 können Betriebe Stellung nehmen — das ist die Vernehmlassungsfrist dieser Vorlage.
Wie können Sie Stellung nehmen?
Am wirksamsten können Sie Stellung nehmen, indem Sie sich an Ihren Branchenverband wenden; die Unterlagen sind auf der verlinkten Fedlex-Seite publiziert.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Die Angaben auf dieser Seite stammen aus dem Bundesblatt (Fedlex), der amtlichen Publikationsplattform des Bundes. Verbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation.