Vernehmlassungsverfahren. EFD. Änderung der Verordnungen über die Verr — geplante Gesetzesänderung Schweiz

Vernehmlassungsverfahren. EFD. Änderung der Verordnungen über die Verrechnungssteuer, über die Stempelabgaben, über die Steuerentlastung schweizerischer Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen ausländischer Gesellschaften und zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996 (Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken)

Vernehmlassung läuftTreuhand & Finanzen

Der Entwurf steht zur Stellungnahme offen — jetzt kann die Branche noch Einfluss nehmen.

Vernehmlassungsfrist: 12.10.2026
Bis zu diesem Datum können Verbände und Betriebe Stellung nehmen.
Verfahrensstand Vernehmlassung läuft
Dokumenttyp Vernehmlassung eröffnet
Publiziert 24.06.2026
Vernehmlassungsfrist 12.10.2026
Quelle Bundesblatt (Fedlex)
Eingeschätzt für: Treuhand & Finanzen
Verrechnungssteuer & Stempelabgaben: Weniger Papier, mehr Meldepflichten

  • Was geplant ist: Das EFD schlägt vor, das Meldeverfahren für die Verrechnungssteuer auf geldwerte Leistungen im übrigen Konzernverhältnis auszuweiten. Zudem soll in bestimmten Fällen auf die obligatorische Zustellung der Jahresabschlüsse verzichtet werden.
  • Wen es treffen würde: Treuhänder und Steuerberater, die Mandate mit konzerninternen Geldleistungen betreuen, sowie Mandanten, die aktuell Jahresabschlüsse einreichen müssen.
  • Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die Vernehmlassungsfrist bis 12. Oktober 2026, um via Branchenverbände Stellung zu nehmen, oder bereiten Sie interne Prozesse für die erweiterten Meldepflichten vor.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet (Frist bis 12. Oktober 2026).

Amtliche Publikation (verbindlich): fedlex.admin.ch

Häufige Fragen

Ist diese Änderung schon in Kraft?

Nein, in Kraft ist diese Änderung noch nicht — der aktuelle Stand ist: Vernehmlassung läuft. Wir zeigen geplante Änderungen, bevor sie gelten.

Bis wann können Betriebe Stellung nehmen?

Bis zum 12.10.2026 können Betriebe Stellung nehmen — das ist die Vernehmlassungsfrist dieser Vorlage.

Wie können Sie Stellung nehmen?

Am wirksamsten können Sie Stellung nehmen, indem Sie sich an Ihren Branchenverband wenden; die Unterlagen sind auf der verlinkten Fedlex-Seite publiziert.

Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?

Die Angaben auf dieser Seite stammen aus dem Bundesblatt (Fedlex), der amtlichen Publikationsplattform des Bundes. Verbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation.