Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) (Schweizweite B — geplante Gesetzesänderung Schweiz

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) (Schweizweite Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung)

VerabschiedetTreuhand & Finanzen

Vom Parlament angenommen — es läuft nur noch die Referendumsfrist.

Verfahrensstand Verabschiedet
Dokumenttyp Schlussabstimmungstext
Publiziert 30.06.2026
Vernehmlassungsfrist keine / nicht angegeben
Quelle Bundesblatt (Fedlex)
Eingeschätzt für: Treuhand & Finanzen
SchKG-Reform: Zentrale Auskunft, E-Zustellung & Online-Versteigerung

  • Was geplant ist: Es wird eine schweizweite Betreibungsauskunft über ein zentrales Informationssystem eingeführt, das auf AHV-Nummern und UID basiert. Zudem sollen Zahlungen über 100’000 Franken künftig zwingend über Finanzintermediäre abgewickelt werden, die elektronische Zustellung wird zum Standard, und Versteigerungen sollen über Online-Plattformen erfolgen.
  • Wen es treffen würde: Treuhänder, Rechtsanwälte und Steuerberater, die Schuldbetreibungen durchführen, Auskünfte einholen oder Mandanten bei Rechtsvorschlägen und Zahlungen beraten.
  • Was Sie jetzt tun können: Die Frist für das Referendum läuft bis 8. Oktober 2026; bis dahin können Branchenverbände Stellung nehmen. Ansonsten ist zu beobachten, wie der Bundesrat die technischen Details (Identifikation, Schnittstellen) regelt und die IT-Systeme entsprechend anzupassen.
  • Stand: Verabschiedet (Schlussabstimmungstext); Ablauf der Referendumsfrist: 8. Oktober 2026.

Amtliche Publikation (verbindlich): fedlex.admin.ch

Häufige Fragen

Ist diese Änderung schon in Kraft?

Nein, in Kraft ist diese Änderung noch nicht — der aktuelle Stand ist: Verabschiedet. Wir zeigen geplante Änderungen, bevor sie gelten.

Wie können Sie Stellung nehmen?

Am wirksamsten können Sie Stellung nehmen, indem Sie sich an Ihren Branchenverband wenden; die Unterlagen sind auf der verlinkten Fedlex-Seite publiziert.

Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?

Die Angaben auf dieser Seite stammen aus dem Bundesblatt (Fedlex), der amtlichen Publikationsplattform des Bundes. Verbindlich ist ausschliesslich die amtliche Publikation.