Förderprogramme Bau & Handwerk — Kanton Graubünden
Erhöhung kantonaler Förderbeitrag
Minergie-Zertifizierungskosten
Die Gemeinde übernimmt die Minergie-Zertifizierungskosten.
Zusatzbeitrag zum kantonalen Förderbeitrag
Die Gemeinde zahlt zusätzlich 100 Prozent des kantonalen Förderbeitrages an die Bauherrschaften. Die Beitragsgesuche sind bis spätestens 30 Tagen seit Rechtskraft der kantonalen Beitragsverfügung schriftlich bei der Baubehörde einzureichen.
Energetische Sanierung
Beiträge für Projekte, welche aus finanziellen Mitteln des Bundes bzw. durch das nationale Förderprogramm gefördert werden.
Holzheizung
Holzheizungen (inkl. Pellets) mit dem Qualitätssiegel «Holzenergie Schweiz» oder gemäss topten.ch.
Luft-/Wasserwärmepumpen
Neubauten Minergie-P
Neubauten mit Minergie-P-Standard
Photovoltaik
Nur Winterstrom
Thermische Solaranlage
Wärmepumpenanlage (Erdsonden)
gemäss der Minimalnorm EN 255 oder Qualitätslabel FWS
Photovoltaikanlage
Die kommunalen Beiträge werden aus dem Energiefonds gemäss Art. 67 Abs. 3 des Erschliessungsgesetzes und im Verhältnis zu den rechtskräftigen kantonalen Beiträgen geleistet. Der Gemeindevorstand bestimmt jährlich den Faktor für das Verhältnis zwischen dem kantonalen und dem kommunalen Anteil; dieser
Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmpumpe
Die kommunalen Beiträge werden aus dem Energiefonds gemäss Art. 67 Abs. 3 des Erschliessungsgesetzes und im Verhältnis zu den rechtskräftigen kantonalen Beiträgen geleistet. Der Gemeindevorstand bestimmt jährlich den Faktor für das Verhältnis zwischen dem kantonalen und dem kommunalen Anteil; dieser
Thermische Solaranlagen
Die kommunalen Beiträge werden aus dem Energiefonds gemäss Art. 67 Abs. 3 des Erschliessungsgesetzes und im Verhältnis zu den rechtskräftigen kantonalen Beiträgen geleistet. Der Gemeindevorstand bestimmt jährlich den Faktor für das Verhältnis zwischen dem kantonalen und dem kommunalen Anteil; dieser
Anschluss Wärmenetz
Für Anschlüsse an in Betrieb stehende Wärmeverbünde können Beiträge ausgerichtet werden, wenn damit eine bestehende Ölheizung, Erdgasheizung oder elektrische Widerstandsheizung ersetzt wird und keine Erweiterung des Wärmeverbunds erfolgt. Beitragsberechtigt ist nur das Hauptheizsystem für Raumwärme
Gesamtsanierungsbonus
Eine Gesamtsanierung liegt vor, wenn mindestens 90 Prozent aller drei Hauptflächen eines Gebäudes (Fassade, Fenster, Dach / Estrichboden) gleichzeitig erneuert und die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Das Beitragsgesuch "Gesamtsanierungsbonus" ist gleichzeitig mit dem Beitragsgesuch der "Wärmed
Holzheizungen
Gefördert wird die Installation von Stückholz- und Pelletheizungen sowie von automatischen Holzfeuerungen (bis 70 kW / ab 70 kW) in Bestandesbauten.Förderbeitrag:- Abhängig vom Heizungstyp sowie von der EBF- Temporärer Greendeal-Bonus: + 100 %
Komfortlüftungsanlagen
Beitragsberechtigt sind Komfortlüftungsanlagen für bestehende Bauten mit Wohnnutzung. Der Ersatz einer Komfortlüftungsanlage oder die Installation im Rahmen eines Neubaus sind nicht förderberechtigt.Förderbeitrag:- Pauschalbeitrag pro Wohneinheit: 5000 Fr.- Temporärer Greendeal-Bonus: + 100 %
Neubauten/Ersatzneubauten mit Vorbildcharakter (Minergie-P)
Gefördert werden Neubauten mit Vorbildcharakter. Das Gebäude muss dem Minergie-P-Standard entsprechen. Förderbeitrag:- Einfamilienhaus: 75 Fr. pro m2 EBF- Mehrfamilienhaus: 40 Fr. pro m2 EBF- Nicht-Wohnbau: 30 Fr. pro m2 EBF- Temporärer Greendeal-Bonus: + 100 %
Photovoltaik für Winterstrom
Beitragsberechtigt sind Photovoltaikanlagen auf Bauten und Infrastrukturanlagen.Massgebend für die Förderberechtigung sind:- Globalstrahlung > 1250 kWh/m2*a (gemäss Potenzialkarte)- Neigungswinkel zwischen 60° und 90°- Exposition zwischen O – S – W. (Bifaciale Anlagen sind von der Anforderung bef
Thermische Solaranlagen
Beitragsberechtigt sind thermische Solaranlagen für bestehende Bauten. Der Ersatz einer thermischen Solaranlage oder die Installation im Rahmen eines Neubaus sind nicht förderberechtigt. Luftkollektoren, Heutrocknungs- und Schwimmbadheizungsanlagen sind nicht förderberechtigt.Förderbeitrag:- Sockelb
Wärmedämmung Gebäudehülle
Beitragsberechtigt sind grundsätzlich im Ausgangszustand beheizte Gebäude oder Gebäudeteile. Als Ausnahme zu dieser Grundregel ist die Sanierung des unbeheizten Dach- und Untergeschosses trotzdem förderberechtigt.Förderbeitrag:- Fenster (wenn die umgebende Gebäudehülle auch saniert wird): 30 Fr. pro
Wärmepumpen
Beitragsberechtigt sind Wärmepumpenanlagen für bestehende Bauten. Der Ersatz einer Wärmepumpenanlage oder die Installation im Rahmen eines Neubaus sind nicht förderberechtigt. Gefördert werden sowohl Luft-Wasser-Wärmepumpen als auch Sole-Wasser- respektive Wasser-Wasser-Wärmepumpen.Förderbeitrag: –
Wärmeverbund ab 70 kW
Gefördert wird der Neubau wie auch die Erweiterung von Wärmenetzen und die dazugehörige Wärmeerzeugung. Die zusätzlich verteilte Wärme aus erneuerbarer Energie oder Abwärme muss für die Raumwärme und Warmwassererzeugung eingesetzt werden. Prozesswärme ist nicht förderberechtigt. Der Ersatz einer Wär
Anergienetze
Gefördert werden der Auf- und Ausbau – auch die Verdichtung – von Netzen zur Nutzung der Abwärme industrieller Prozesse und von Dienstleistungsbauten sowie von Wärme aus Gewässern (Grund- oder Oberflächengewässer), aus Abwasser und dem Erdreich.Förderbeitrag:a) Der Beitrag bemisst sich nach der in e
Automatische Holzfeuerungen über 70 kW
Der Kanton St. Gallen fördert automatische betriebene Holzfeuerungen mit mehr als 70 kW Feuerungswärmeleistung, wenn sie eine Heizöl, Erdgas- oder Elektroheizung ersetzen. Gefördert wird sowohl die Erstinstallation wie auch die Sanierung von Holzfeurungen.Förderbeitrag- Neue Feuerung bis 500 kW: 180
Beleuchtungsersatz
Gefördert wird der Ersatz von fest installierten Beleuchtungen für beheizte Flächen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Typische Bauten sind Schulhäuser, Gewerbebauten, Industriehallen und Sportbauten. Beitragsberechtigt ist die vollständige Erneuerung von Leuchtmitteln, Leuchten und der Licht
Beratungsaktionen
Gefördert werden Beratungsaktionen, die sich auf ein Projekt im Kanton St.Gallen beziehen, von einer Fachperson durchgeführt werden und zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden einschliesslich der Senkung des Stromverbrauchs im Winter beitragen.Förderbeitrag:- Für eine Machbarkeitsstudie: 50
Besuch von Veranstaltungen
Veranstalter aus der ganzen Schweiz können für Kurse und Workshops Fachleuten mit Wohnsitz oder Arbeitsort im Kanton St.Gallen eine Teilnahme zu vergünstigten Konditionen ermöglichen. Inhaltlich tragen die Veranstaltungen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden einschliesslich der Senkung d
Gebäude in Etappen erneuern
Als Ergänzung zur Förderung von einzelnen Massnahmen werden Eigentümer mit dieser Fördermassnahme ermutigt, Pakete zur Gebäudeerneuerung zu schnüren. Wer sein Gebäude in energetisch wirksamen Etappen erneuert, profitiert entsprechend stärker vom Förderprogramm. Gefördert werden Wärmedämmungen entlan
Gebäudemodernisierung mit Konzept
Gefördert wird das Verfassen von Konzepten zur energetischen Modernisierung von beheizten Bauten, sofern deren Baubewilligung älter als 10 Jahre ist. Von der Energieagentur St.Gallen geschulte und anerkannte Energiefachpersonen verfassen ein ausführliches Konzept in Form eines verständlichen Bericht
Holzheizungen
Gefördert wird der Ersatz von Öl- und Gasheizungen mit Pellet-, Schnitzel- oder Stückholzanlagen. Die Förderung stammt von Energie Zukunft Schweiz und der Stiftung Klimaschutz und Kompensation KliK.Förderbeitrag:- Die Klimaprämie wird anhand des jährlichen Energieverbrauchs berechnet und beträgt 18
Messgeräte für Wärmepumpen
Gefördert wird die Installation eines Messgeräts zur Bestimmung der Effizienz von neuen oder bestehenden Wärmepumpen. Förderbeitrag:- Luft/Wasser-Wärmepumpe als Ersatz für eine fest installierte elektrische oder fossile Heizung: a) bei einer thermischen Leistung bis 20 kW: 2800 Fr. b) bei einer
Neubauten nach Minergie-P
Gefördert werden Neubauten nach Minergie-P und das Zusatzprodukt ECO.Förderbeitrag:- Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser: Minergie-P: 75 Fr. je m2 EBF; Minergie-ECO: 5 Fr. je m2 EBF- Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten: Minergie-P: 40 Fr. je m2 EBF; Minergie-ECO: 5 Fr. je m2 EBF- Nichtwohnbau
Organisation von Veranstaltungen
Gefördert wird das Organisieren von Veranstaltungen, die zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden einschliesslich der Senkung des Stromverbrauchs im Winter beitragen, deren Inhalte eine breite Zielgruppe ansprechen und die im Kanton St.Gallen durchgeführt werden.Förderbeitrag:- Abend-, Kurz-
PR-Massnahmen
Gefördert werden Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden einschliesslich der Senkung des Stromverbrauchs im Winter.Förderbeitrag:- Förderungsbeiträge für PR-Massnahmen werden auf Grundlage der Projektbeschreibung bestimmt.
Schaffung von Netzwerken
Die Massnahme unterstützt den Aufbau von partnerschaftlich organisierten Netzwerken und Kooperationen, die mit ihren Aktivitäten, Produkten oder Dienstleitungen zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele beitragen.Förderbeitrag- Bis zu 35 000 Fr.
Wärmedämmung von Einzelbauteilen
Gefördert wird die Wärmedämmung der Bauteile Dach, Wand sowie Wand und Boden gegen Erdreich an Gebäuden, die vor dem 1. Januar 2000 bewilligt worden sind.Förderbeitrag:- 40 Fr. je m2 wärmegedämmtes Bauteil
Wärmenetze
Gefördert werden der Auf- und Ausbau – auch die Verdichtung – von Wärmenetzen zur Nutzung von Wärme aus der Verbrennung von Holz, aus Gewässern (Grund- oder Oberflächengewässer), aus Abwasser und dem Erdreich sowie aus Abwärme industrieller Prozesse, einschliesslich Kehrichtverbrennungsanlagen, von
Wärmepumpen
Gefördert wird der Rückbau und Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen in bestehenden Bauten durch eine Elektro-Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser oder Wasser-Wasser). Als elektrisch gelten zentrale oder dezentrale elektrische Widerstandsheizungen, als fossil gelten Öl-, Gas- und Kohleheizu
Wärmeverteilung in Gebäuden
Gefördert wird die Erstellung eines Wärmeverteilsystems beim Ersatz einer Elektro- oder fossilen Heizung, wenn ein Wärmeerzeugersystem installiert wird, das mehrheitlich erneuerbare Energien verwendet oder beim Anschluss an Fernwärme. Der Beitrag für die Erstellung eines Wärmeverteilsystems muss mit
Anschluss Wärmenetz
Die Gemeinde verdoppelt die Förderbeiträge des Kantons Graubünden.
Energieberatung für Unternehmen
Die Gemeinde verdoppelt die Förderbeiträge des Kantons Graubünden.
Gesamtsanierungsbonus
Die Gemeinde verdoppelt die Förderbeiträge des Kantons Graubünden.
Holzheizungen
Die Gemeinde verdoppelt die Förderbeiträge des Kantons Graubünden.
Komfortlüftungsanlagen
Die Gemeinde verdoppelt die Förderbeiträge des Kantons Graubünden.
Neubauten/Ersatzneubauten mit Vorbildcharakter (Minergie-P)
Die Gemeinde verdoppelt die Förderbeiträge des Kantons Graubünden.
Photovoltaik für Winterstrom
Die Gemeinde verdoppelt die Förderbeiträge des Kantons Graubünden.
Thermische Solaranlagen
Die Gemeinde verdoppelt die Förderbeiträge des Kantons Graubünden.
Wärmedämmung Gebäudehülle
Die Gemeinde verdoppelt die Förderbeiträge des Kantons Graubünden.
Wärmepumpen
Die Gemeinde verdoppelt die Förderbeiträge des Kantons Graubünden.
Wärmeverbund ab 70 kW
Die Gemeinde verdoppelt die Förderbeiträge des Kantons Graubünden.
Bauten aus lokalen Ressourcen (Holz)
Förderbeitrag: 85 Fr. pro t CO2, min. 15 t CO2, max. 100 t CO2Zusatzfaktoren mit entsprechendem Nachhaltigkeitslabel:Faktor 1.5 Schweizer HolzFaktor 2.0 Graubünden HolzFaktor 2.5 Bergmondholz
Bauten mit dem Minergie-A-Label
Bauten mit dem Minergie-A Label werden wie folgt gefödert:- Einfamilienhaus 75 Fr./m2 EBF- Mehrfamilienhaus 40 Fr./m2 EBF- Nicht Wohnbau 30 Fr./m2 EBFMax. 60′000 Fr.
Energie- und Solarberatung
Die Gemeinde bietet vergünstigte Vor-Ort-Beratungen zu Gebäudehülle, Haustechnik und Solardach an.
Energieberatung
Der "Gebäudecheck Energie" des modular aufgebauten Beratunsgangebotes ist unter anderem kostenlos.
Erhöhung kantonale Förderbeiträge
Alle verfügten kantonalen Beiträge werden von der Gemeinde Landquart um zusätzlich 75% erhöht (ausgenommen sind Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie Studien).
Photovoltaikanlagen
Photovoltaikanlagen werden mit 300 Fr. pro kWp Leistung gefördert. Faktor 2.0 bei Indach-Anlagen min. 900 Fr. (= 3 kWp), max. 60′000 Fr. (= 200 kWp).Bei Neubauten zählt die Differenz zum gesetzlichen Minimum als Anlageleistung.
Vorgehensberatung für die Solardachnutzung
Die Solardachberatung als Vorgehensberatung wird von der Gemeinde gefördert und steht den Bewohnern deshalb vergünstigt zur Verfügung (EFH 100 CHF, MFH/Gewerbe 200 CHF).
Diverse Bauteile (Fenster, Aussenwand, Dach, Estrich)
Induktionskochherd
Anschluss an Fernwärme oder Energieverbund
Gefördert wird beim Ersatz einer Gas-, Öl- oder Elektroheizung der Anschluss an die Fernwärme oder einen Energieverbund. ewz ergänzt die Förderbeiträge der Kantone.
Anschluss an temporäre Heizzentrale
Gefördert wird beim Ersatz einer Gas-, Öl- oder Elektroheizung der Anschluss an eine temporäre Heizzentrale mittels Wärmeübergabestation. Der Anschluss an die Fernwärme oder einen Energieverbund muss vorgesehen und vertraglich vereinbart sein.
Bildungs- und Sensibilisierungsmassnahmen
Beitragsberechtigt sind Private, Unternehmen und Institutionen, sofern sie die Massnahme im Versorgungsgebiet von ewz, also in der Stadt Zürich oder in einer der beitragsberechtigten Ortschaften im Kanton Graubünden umsetzen.
Effizienzbonus
bei Nachweis der effizienten Verwendung von Energie (Stromverbraucher über 60'000 kWh)
Energieberatung
Die Beratungen sind auf die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft ausgerichtet: Die Vermeidung von unnötigem Stromverbrauch, die Erhöhung der Energieeffizienz und den Einsatz von erneuerbarer Energie.
Energieeffiziente Haushaltgeräte
Gefördert werden energieeffizente Geräte mit dem Topten Label (bis zu 30% des Kaufpreises).
Photovoltaik
ewz fördert Solarstromanlagen über 2 kWp. Der Förderbeitrag beträgt maximal 30% der aktuellen Referenzinvestitionskosten des BFE. ewz führen eine Erfolgskontrolle durch und nehmen eine Beitragskürzung vor, wenn der Sollertrag von derzeit 855 kWh/kWp unterschritten wird. Bei Solarstromanlagen sind di
Wärmepumpe
Gefördert wird beim Ersatz einer Gas-, Öl- oder Elektroheizung die Installation einer Wärmepumpe. ewz ergänzt die Förderbeiträge der Kantone.