Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG) (Sondersatz für Beherbergungsleistungen) (Entwurf)

Verfahrensstand: Entwurf

Amtliche Publikation (Fedlex)

Für Treuhand & Finanzen

MWST-Sondersatz für Beherbergung bis 2035 verlängert

  • Was geplant ist: Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen soll gemäss Entwurf bis zum 31. Dezember 2035 gelten.
  • Wen es treffen würde: Treuhänder und Steuerberater, die Mandate in der Hotellerie und Gastronomie betreuen.
  • Was Sie jetzt tun können: Die Entwicklung des Verfahrens beobachten, da keine Vernehmlassung stattfindet.
  • Stand: Erlassentwurf; fakultatives Referendum; geplantes Inkrafttreten 1. Januar 2028.