Verfahrensstand: Vernehmlassung · Vernehmlassungsfrist: 2026-07-14
Für Treuhand & Finanzen
Mindestbesteuerung: Anpassung an GloBE-Leitlinien
- Was geplant ist: Die Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) soll geändert werden, um die Motionen 25.4392 und 25.4399 umzusetzen. Konkret soll die administrative Leitlinie des Inclusive Framework vom Januar 2025 zu Artikel 9.1 der GloBE-Mustervorschriften erst für Geschäftsjahre angewendet werden, die ab dem 1. Januar 2025 beginnen.
- Wen es treffen würde: Treuhandunternehmen und Steuerberater, die Mandate mit multinationalen Konzernen oder grossen inländischen Unternehmen betreuen, welche unter die Mindestbesteuerungsregeln fallen.
- Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die laufende Vernehmlassung, um via Ihren Branchenverband (z.B. STV/AST) Ihre Position einzubringen. Beobachten Sie parallel die Entwicklung, da sich die Anwendbarkeit auf Geschäftsjahre ab 2025 bezieht.
- Stand: Vernehmlassung eröffnet; Frist zur Stellungnahme bis 14. Juli 2026.