Verfahrensstand: Vernehmlassung · Vernehmlassungsfrist: 2026-09-10
Für Bau & Handwerk
UVV-Änderung: Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen
- Was geplant ist: Die Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) wird geändert, um der Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» umzusetzen.
- Wen es treffen würde: KMU der Bau- und Handwerksbranche, deren Mitarbeitende unter die Unfallversicherungspflicht fallen.
- Was Sie jetzt tun können: Da die Vernehmlassung läuft, können Sie über Ihren Branchenverband eine Stellungnahme abgeben. Ansonsten den weiteren Verfahrensverlauf beobachten.
- Stand: Vernehmlassung eröffnet (20. Mai 2026), Frist bis 10. September 2026.
Für Chemie & Reinigung
UVV-Änderung: Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen
- Was geplant ist: Die Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) wird geändert, um die Motion 11.3811 «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» umzusetzen.
- Wen es treffen würde: KMU der Branche «Chemie & Reinigung» mit versicherungspflichtigen Mitarbeitenden.
- Was Sie jetzt tun können: Die Vernehmlassungsunterlagen prüfen und eine Stellungnahme über den Branchenverband einreichen.
- Stand: Vernehmlassung eröffnet (20. Mai 2026), Frist bis 10. September 2026.
Für Gastronomie & Lebensmittel
UVV-Änderung: Schliessung der Rechtslücke (Motion 11.3811)
- Was geplant ist: Die Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) wird geändert, um die Motion 11.3811 «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» umzusetzen.
- Wen es treffen würde: Betriebe der Gastronomie und Lebensmittelbranche, die von den künftigen Unfallversicherungsbestimmungen betroffen sind.
- Was Sie jetzt tun können: Da die Vernehmlassung läuft, können Sie Ihre Stellungnahme über den Branchenverband einreichen. Ansonsten den Verfahrensstand beobachten und auf die finalen Bestimmungen warten.
- Stand: Vernehmlassung eröffnet (20. Mai 2026), Frist bis 10. September 2026.
Für Treuhand & Finanzen
UVV-Änderung: Schliessung der Rechtslücke (Motion 11.3811)
- Was geplant ist: Die Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) soll durch die Umsetzung der Motion 11.3811 «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» geändert werden.
- Wen es treffen würde: Treuhänder und Finanzdienstleister, die als Arbeitgeber tätig sind und deren Mitarbeitende unter die Unfallversicherungspflicht fallen.
- Was Sie jetzt tun können: Die Vernehmlassungsunterlagen prüfen und gegebenenfalls eine Stellungnahme über den Branchenverband einreichen. Alternativ den weiteren Gesetzgebungsprozess beobachten, da die Fristen für die Vorbereitung noch nicht feststehen.
- Stand: Vernehmlassung eröffnet (20. Mai 2026), Frist bis 10. September 2026.