Förderprogramme Bau & Handwerk — Kanton Schwyz
Energieberatung
Kostenlose Erstberatung zur energetischen Sanierung eines bestehenden Gebäudes.
Ersatz von Haushaltsgeräten
Unterstützt wird der Ersatz von ineffizienten Haushaltsgeräten. Eine Liste der unterstützten Modelle ist auf www.topten.ch ersichtlich.
ZEV und EVG bei Photovoltaik-Anlagen
Förderberechtigt ist der Zusammenschluss von mehreren Nutzereinheiten, mit dem Ziel einen höheren Eigenverbrauchsanteil bei einer Photovoltaikanlage zu erzielen.
Energieberatung
Ersatz Umwälzpumpe
Gefördert wird der Ersatz von Umwälzpumpen.
Ersatz Umwälzpumpe (Heizung)
Unterstützt wird der Austausch einer Umwälzpumpe im Heizkreislauf. Das Gesuchsformular finden Sie unter: www.effiwatt.ch
Elektrospeicher für Photovoltaikanlagen
Ersatz Holzheizung
Ohne Möglichkeit an Anschluss Fernwärmenetz
Fernwärmeanschluss bei Ersatz Holzheizung
Information der Bevölkerung zu energierelevanten Themen
Für die Information der Bevölkerung zu energierelevanten Themen wird vom Gemeinderat ein Betrag aus dem Förderbudget gesprochen.
Projekte (Mobilität)
Förderbeitrag an Energie- und Mobilitätsprojekte
Elektro-Speicher für Photovoltaikanlagen
Der Förderbeitrag ist abhängig von der Nutzkapazität. Maximal 2000 Fr. pro Anlage.
Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen
Ersatz durch Pumpen mit dem Effizienz-Index EEI ≤ 0.20.
Energieberatung
In einer persönlichen Beratung beim Objekt analysiert der GWA-Energieberater den Stromverbrauch des Haushalts respektive Betriebs. Er prüft den Verbrauch einzelner Geräte und gibt konkrete Tipps zum Energiesparen.
Ersatz Elektroheizung
durch Wärmepumpe oder Holzfeuerung
Ersatz Elektroheizung (Einzelspeicher)
durch Holzheizung oder Wärmepumpe (Erdsonde/Grundwasser)
Ersatz von Grossgeräten
Wer ein veraltetes, stromfressendes Grossgerät durch ein energieeffizientes Gerät aus unserem Kundencenter ersetzt, erhält einen Ökorabatt von 10%. Der Rabatt gilt für das energieeffizienteste Gerät der jeweiligen Geräteklasse.
Photovoltaik
neue Anlage
Anschluss an ein Wärmenetz
Der Kanton Luzern fördert den Anschluss an ein Wärmenetz, wenn dieses eine fossile (Öl oder Erdgas) oder elektrische Hauptheizung ersetzt. Förderbeitrag:- Bis 15 kW: 8200 Fr.- Ab 15 kW: 7000 Fr. + 80 Fr. pro kW- Ab 500 kW: 27 000 Fr. + 40 Fr. pro kW- Zusatzbeitrag für die Erstinstallation eines Wärm
Energieberatung Landwirtschaft
Das Beratungsangebot richtet sich an Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Luzern. Wer eine Energieberatung Landwirtschaft durchführen lässt, erhält einen detaillierten Bericht zu den Energieverbrauchern und möglichen Massnahmen, wie der Energieverbrauch reduziert werden kann. Förderbeitrag- 35% der Kos
Ersatz von Umwälzpumpen im Heizkreislauf
Gefördert wird der Ersatz durch eine Pumpe der Effizienzklasse A (gemäss Produkteliste).Förderbeitrag: – 200 Franken pro Pumpe, ein Heizungs-Check wird empfohlen
GEAK Plus
Der Kanton Luzern fördert die Erstellung von Gebäudeenergieausweisen mit Beratungsbericht «GEAK Plus» als Grundlage für fundierte Sanierungsplanungen.- Förderbeitrag:- Ein- und Zweifamilienhäuser: 1000 Fr.- Mehrfamilienhäuser und andere Nutzungen: 1500 Fr.
Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat
Der Kanton Luzern fördert Gesamtsanierungen mit Minergie-Zertifikat. Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000. Eine Kombination mit anderen Förderbeiträgen für Wärmedämmung, thermische Solaranlagen, Wärmepumpen oder Holzfeuerungen ist nicht möglich. Förderbeitrag:- Abhängig vom
Holzfeuerungen
Der Kanton Luzern fördert das Erstellen von Neuanlagen automatischer Holzfeuerungen bei der Umstellung von fossilen Energieträgern (Öl oder Erdgas) oder von Elektroheizungen (zentral oder dezentral) auf naturbelassenes Holz. Förderbeitrag:- Stückholzfeuerungen, Pelletfeuerungen mit Tagesbehälter: 50
Machbarkeitsstudien
Der Kanton Luzern fördert Machbarkeitsabklärungen für Wärmenetze, um den Umstieg auf erneuerbare Energien in dicht bebauten Gebieten zu forcieren. Förderbeitrag:- Der Kanton Luzern fördert maximal 1/3 der Gesamtkosten der Machbarkeitsstudie- Der maximale Förderbeitrag pro Machbarkeitsstudie beträgt
Thermische Solaranlagen
Der Kanton Luzern fördert Solarkollektoranlagen. Förderberechtigt sind Neuanlagen oder Anlagenerweiterungen. Förderbeitrag:- 4000 Fr. + 1000 Fr. pro kW Nennleistung
Wärmedämmung Gebäudehülle
Förderberechtigt ist die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich. Förderbeitrag: – 60 Fr. pro m2 wärmegedämmter Fläche
Wärmepumpen
Der Kanton Luzern fördert Wärmepumpen, wenn diese eine fossile (Öl oder Erdgas) oder elektrische Hauptheizung ersetzen. Förderberechtigt sind Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen, die Aussenluft oder Umweltwärme aus dem Untergrund, Grundwasser, Seewasser, Wärme aus Eisspeicher et
Zertifizierung nach SNBS
Der Kanton Luzern leistet einen Förderbeitrag an die Zertifizierungskosten für den Standard nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS). Der SNBS beurteilt die Nutzung, Effizienz und Umweltfreundlichkeit von Neubauten abhängig vom Standort und der Umgebung. Die Bewertungen reichen von der Planung, über den Ba
Anschluss an ein Wärmenetz
Gefördert wird der Ersatz von Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizungen durch einen Anschluss an ein Wärmenetz. Förderbeitrag:- Pro Anlage: 4000 Fr. + 200 Fr. pro kWth- Zusatzbeitrag für Erstinstallation Wärmeverteilsystem: 3000 Fr.
Automatische Holzfeuerung bis 70 kW
Gefördert wird der Ersatz von Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizungen durch eine automatische Holzfeuerung bis 70 kW.Förderbeitrag:- Pro Anlage: 4000 Fr. + 200 Fr. pro kWth- Zusatzbeitrag für Erstinstallation Wärmeverteilsystem: 3000 Fr.
Automatische Holzfeuerung über 70 kW
Gefördert wird der Ersatz von Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizungen durch automatische Holzfeuerungen über 70 kW.Förderbeitrag:- Pro Anlage: 5000 Fr. + 200 Fr. pro kWth- Zusatzbeitrag für Erstinstallation Wärmeverteilsystem: 3000 Fr.
Ersatz von Beleuchtungen in Innenräumen und auf Sportplätzen
GEAK Plus
Das Gebäudeprogramm fördert die Erstellung eines GEAK Plus bei bestehenden Bauten. Förderbeitrag:- Einfamilienhaus/Doppeleinfamilienhaus: 1000 Fr.- Andere Gebäude: 1500 Fr.
Gesamtsanierung mit Minergie
Gefördert werden energieeffiziente Gesamtsanierungen von Gebäuden mit Baubewillingungsjahr vor 2000, die ein Zertifikat Minergie oder Minergie-A erlangen. Förderbeitrag:- EFH: 100 Fr. pro m2 EBF- MFH: 60 Fr. pro m2 EBF- Andere Gebäude: 40 Fr. pro m2 EBFEBF = Energiebezugsfläche
Luft/Wasser-Wärmepumpe
Das Gebäudeprogramm unterstützt den Ersatz von Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizungen durch Luft/Wasser-Wärmepumpen.Förderbeitrag:- Pro Anlage: 4000 Fr. + 200 Fr. pro kWth- Zusatzbeitrag bei Erstinstallation Wärmeverteilsystem: 3000 Fr.
Solarkollektoranlage
Gefördert werden Solarkollektoranlagen (Neuanlagen oder Erweiterungen) auf Gebäuden mit Baubewilligungsjahr vor 2009.Förderbeitrag:- 3000 Fr. + 500 Fr. pro kW
Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe
Das Gebäudeprogramm unterstützt den Ersatz von Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizungen durch Sole/Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen.Förderbeitrag:- Pro Anlage: 8000 Fr. + 200 Fr. pro kWth- Zusatzbeitrag bei Erstinstallation Wärmeverteilsystem: 3000 Fr.
Stückholz- oder Pelletfeuerung mit Tagesbehälter
Gefördert wird der Ersatz von Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizungen durch Stückholz- oder Pelletfeuerung mit Tagesbehälter.Förderbeitrag:- Pro Anlage: 5000 Fr.- Zusatzbeitrag für Erstinstallation Wärmeverteilsystem: 3000 Fr.
Wärmedämmung
Gefördert wird die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich bei Gebäuden mit Baubewilligungsjahr vor 2000.Förderbeitrag:- Flachdach: 60 Fr. pro m2 Dämmfläche – Fassade, Boden und Steildach: 80 Fr. pro m2 Dämmfläche
Automatische Holzheizung bis 70 kW
Gefördert wird die Installation einer automatischen Holzfeuerung bis 70 kW. Als automatische Holzheizung gilt eine Pellets- oder Holzschnitzelheizung mit vollautomatischer Zufuhr der Pellets/Holzschnitzel aus einem Lager. Die Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden und eine Heizöl- oder Elekt
Automatische Holzheizung über 70 kW
Gefördert wird die Installation einer automatischen Holzfeuerung mit einer Leistung von mehr als 70 kW. Als automatische Holzheizung gilt eine Pellets- oder Holzschnitzelheizung mit vollautomatischer Zufuhr der Pellets/Holzschnitzel aus einem Lager. Die Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden
Betriebsoptimierung
Gefördert werden Betriebsoptimierung mit z. B. energo Advanced oder vergleichbaren Effizienz-Beratungsprogrammen.Förderbeitrag:- Übernahme der Kosten im ersten Vertragsjahr.
Bonus Gesamtenergieeffizienz
Der Bonus Gesamtenergieeffizienz für Gebäudesanierungen wird zusätzlich zur Sanierung der Wärmedämmung ausbezahlt, falls einer der Standards Minergie, Minergie-P oder Minergie-A erreicht wird. Da der Kanton Uri die Minergie-Zertifizierungsstelle und das Förderprogramm Energie Uri betreibt, muss für
Fernwärme
Das Gebäudeprogramm fördert den Anschluss an ein Fernwärmenetz, sofern damit eine Heizöl- oder Elektroheizung ersetzt wird.Förderbeitrag:- 4000 Fr. plus 20 Fr. pro kW- Zusatzbeitrag bei Erstinstallation Wärmeverteilsystem: 10 000 Fr. plus 40 Fr. pro m2 EBF (max. 30 000 Fr.)
Minergie MQS Bau
Gefördert wird das Erlangen eines Zertifikats Minergie MQS Bau.Förderbeitrag:- 50 % der Zertifizierungskosten
Minergie MQS Betrieb
Gefördert wird das Erlangen des Minergie-Zertifikats "MQS Betrieb". Förderbeitrag:- 50 % der Zertifizierungskosten
Neubau Minergie-P
Förderberechtigt sind Neubauten, welche nach Minergie-P-Standard zertifiziert werden. Da der Kanton die Minergie-Zertifizierungsstelle und das Förderprogramm Energie Uri betreibt, muss für die Förderung von Neubauten nach Minergie-P kein Fördergesuch gestellt werden. Das Gesuch wird vom Amt für Ener
Photovoltaik für Winterstrom
Gefördert wird die Installation von neuen Photovoltaikanlagen mit einem Neigungswinkel zwischen 60 und 90° auf bestehenden Gebäuden.Förderbeitrag:- Pauschalbeitrag ab 2 kWp elektrischer Leistung: 1000 Fr.- Jedes weitere kWp zusätzlich: 250 Fr.
QM Holzheizwerke
Gefördert wird die Durchführung des Qualitätsmanagements Holzheizwerke.Förderbeitrag:- Beitrag auf Anfrage
Sanierung Dämmung Aussenhülle
Gefördert wird die Sanierung der Dämmung der Aussenhülle.Förderbeitrag:- 60 Fr. pro m2 sanierte Aussenhülle (Steildach, Fassade und Gebäudeteile im Erdreich) – 400 Fr. pro m2 sanierte Fläche mit fassaden- oder dachintegrierter Photovoltaik (Neigungswinkel zwischen 60 und 90°)
Sanierungsberatung Gebäudehülle
Die Sanierungsberatung Gebäudehülle Uri ist ein vom Förderprogramm Energie Uri Fördergeld unterstützter Beratungsbericht, welcher von einer Energieexpertin / einem Energieexperten durchgeführt wird. Das Angebot gilt für Wohnbauten im Kanton Uri und umfasst die Besichtigung des Gebäudes mit der Aufna
Sonnenkollektoren
Das Gebäudeprogramm fördert die Installation neuer Sonnenkollektoren oder Anlagenerweiterungen auf einem bestehendes Gebäude. Der reine Ersatz einer Anlage oder die Installation im Rahmen eines Neubaus sind nicht förderberechtigt.Förderbeitrag:- Pauschalbeitrag von 2 bis 4 kW thermische Kollektornen
Stückholz- oder Pelletfeuerung mit Tagesbehälter
Gefördert wird die Installation einer Stückholzfeuerung oder einer Pelletfeuerung mit Tagesbehälter. Die Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden und eine Heizöl- oder Elektroheizung ersetzen.Förderbeitrag- Pauschal 4000 Fr.- Zusatzbeitrag bei Erstinstallation Wärmeverteilsystem: 10 000 Fr. pl
Thermografie-Aufnahmen
Gefördert werden Thermografie-Aufnahmen ergänzend zur Sanierungsberatung Gebäudehülle des Kantons Uri.Förderbeitrag:- Pauschal 150 Fr.
Wärmepumpe (Erdsonde oder Grundwasser)
Gefördert wird der Einbau einer Grundwasser- oder einer Erdsonden-Wärmepumpe als Ersatz einer Heizöl- oder Elektroheizung.Förderbeitrag:- Pauschalbeitrag bis Heizleistung von 30 kW: 8000 Fr.- Ab 30 kW für jedes weitere kW Heizleistung zusätzlich: 180 Fr.- Zusatzbeitrag bei Erstinstallation Wärmevert
Wärmepumpe (Luft-Wasser)
Gefördert wird der Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe als Ersatz für eine Elektroheizung. Die Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden. Förderbeitrag:- Pauschalbeitrag bis Heizleistung von 20 kW: 3000 Fr.- Ab 20 kW für jedes weitere kW Heizleistung zusätzlich: 60 Fr.- Zusatzbeitrag bei Erstin
Wärmepumpensystemmodul
Gefördert wird das Erlangen eines Wärmepumpensystemmodul-Zertifikats.Förderbeitrag:- Pauschal 500 Fr.
Zertifizierung nach Minergie oder Minergie-A
Förderberechtigt sind Neubauten, welche nach Minergie oder Minergie-A zertifiziert werden. Da der Kanton die Minergie-Zertifizierungsstelle und das Förderprogramm Energie Uri betreibt, muss für die Förderung von Neubauten nach Minergie oder Minergie-A kein Fördergesuch gestellt werden. Das Ge-such w
Batteriespeichersystem
Solarbatteriaspeichersystem ab 9 kWh Kapazität: 1000 Fr. pro Anlage
Effiziente Beleuchtung
Energieeffiziente Beleuchtungssanierungen in Zweckgebäuden (Nicht Wohnbau) inkl. Aussenbeleuchtung. Förderbeitrag: 20% vom Kaufpreis der Leuchte/Lampe, maximal 2000.- Fr. pro Kunde
Ersatz Elektro-oder Ölheizung und Elektroboiler
durch effiziente Elektro-Wärmepumpe, Gas-Wärmepumpe oder lokale Holzheizung
Sonnenkollektoren
für Warmwasser und Heizung, 150.- Fr. pro m2 Kollektor
Warmwasserverteilsystem bei Sanierungen
Bonus bei Sanierungen, die bisher kein Wasserwärmeverteilsystem (Bodenheizung oder Heizkörper) hatten
Wärmepumpenboiler
Maximalbeitrag 450.- Fr.