Förderprogramme Bau & Handwerk — Kanton Zürich
Energieberatung Gebäude und Gebäudetechnik
Die Stadt Adliswil bietet eine kostenlose, einstündige Gebäude-Energieberatung am Objekt vor Ort an.
Anschluss Wärmenetze
Einmaliger Investitionsbeitrag pro Anschluss, ab 70 kW Anschlussleistung Beitrag für jedes weitere Kilowatt
Biogasanlagen
Einmaliger Investitionsbeitrag pro Anlage, Zusatzbeitrag für Nachrüstung mit Feinstaubabscheider
Gebäudehüllensanierungen (Einzelbauteile)
Gesamtsanierung GEAK
Beitrag an die Gesamtsanierung nach GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone)
Gesamtsanierung nach Minergie
Holzfeuerungen
Förderbeitrag für Holzfeuerungen, Partikelabscheider und Feinstaubabscheider
Neubau oder Erweiterung von Wärmenetzen
Der maximale Beitrag der kommunalen Zusatzförderung beträgt 50% des kantonalen Beitrags, höchstens jedoch 50'000 Fr.
Thermische Sonnenkollektoren
Impuls Mobilität
Kostenlose Basisberatung
Batteriespeicher für neue, erneuerbare Energie
Der Beitragssatz beträgt 300 Fr. pro kWh Nutzkapazität und maximal 5000 Fr. Förderbeitrag pro Hauptanschluss.
Energieberatung
Für natürliche Personen, EFH und MFH mit maximal 2 Wohnungen beträgt der maximale Förderbeitrag 500 Fr., für MFH ab 3 Wohnungen beträgt er 750 Fr. Firmen können Förderbeiträge bis maximal 2000 Fr. beantragen. Förderbeiträge können Beratungsangebote restfinanzieren oder verbilligen.
Machbarkeitsstudie Wärmeverbund erneuerbar
Der Beitragssatz beträgt 3000 Fr. für einen Studienbericht «Wärmeverbund mit erneuerbarer Energie».
Machbarkeitsstudie Zusammenschluss Eigenverbrauch
Der Beitragssatz beträgt 3000 Fr. für einen Studienbericht «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch».
Wärmepumpenboiler
Gefördert wird der Ersatz von Elektroboiler durch Wärmepumpenboiler. Der Beitragssatz beträgt 400 Fr. pro Wärmepumpenboiler.
Energieberatung
Für Bauherren und Liegenschafteneigentümer wird von der Gemeinde eine Energieberatung in Form einer Grobanalyse im Umfang von ca. 1,5 Stunden per Fall durch einen externen Berater angeboten.
GEAK
Der GEAK ist der offizielle Gebäudeenergieausweis der Kantone und wird von Banken oder bei Handänderungen oft verlangt.
GEAK Plus
Der GEAK Plus ist der offizielle Gebäudeenergieausweis der Kantone inklusive Empfehlungen und Kostenfolgen. Dieser soll vor einer Sanierung erstellt werden. Besichtigung des Gebäudes und Studium von Unterlagen (Baupläne, Offerten) erfolgen durch Energieberater.
Solarberatung
Beratungsbeitrag für die optimale Installation von Solarsystemen.
Anschluss Wärmeverbund
Förderbeitrag pauschal 2000.- Fr. für EFH, 4000.- Fr. für MFH und Gewerbe.
Energieberatung für Unternehmen
50% der Kosten für Beratung und Erfolgskontrolle werden übernommen (max. 2000.- Fr. pro Unternehmen und Jahr).
Energieberatung/GEAK Plus
50% der Kosten für die Beratung und den GEAK Plus-Bericht werden übernommen (max. 700.- Fr. für EFH und 1000.- Fr. für MFH und Nichtwohngebäude).Erstenergieberatungen für Hauseigentümer sind kostenlos.
Holzheizung
Minergie-, Minergie-P und Minergie-A
Gefördert werden Gesamterneuerungen.Der Förderbeitrag richtet sich nach der Grösse der Energiebezugsfläche in m2 des Objektes.
Photovoltaikanlagen
Die Stadt Dietikon unterstützt bei Neubauten sowie bei Bestandesbauten die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende installierte Leistung mit einem Förderbeitrag.
Sonnenkollektoren
Förderbeitrag Sonnenkollektoren zur Warmwassererzeugung.
Wärmepumpe
Beiträge an Elektro-Wärmepumpen mit Erdsonde und Erdregister. Pauschal 2000 Fr. für EFH, 4000 Fr. für MFH und Gewerbe.
Energieberatung
Die Kosten für die zweistündige Erstberatung trägt die Gemeinde Dietlikon im Rahmen des Label Energiestadt.
Beratung Elektromobilität MFH und Unternehmen
Die Basisberatung Elektromobilität MFH und Unternehmen im Wert von 450 Franken ist für Kundinnen und Kunden von EKZ vergünstigt und kostet 250 Franken.Falls Sie ausführliche Infos zu den verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten benötigen, können Sie in unserem Buchungssystem den Zusatzbaustein "Zugan
Energieeffiziente Elektrogeräte
Folgende Geräte werden gefördert:- Business-Drucker, Maximalbeitrag pro Gerät 400.00 Fr.- Stehleuchten, Maximalbeitrag pro Gerät 300.00 Fr.- Gewerbe-Kaffeemaschinen, Maximalbeitrag pro Gerät 500.00 Fr.- Kühl- und Gefriergeräte, Maximalbeitrag pro Gerät 300.00 Fr.
Stromeffizienz im Unternehmen
Gefördert werden Projekte zur Verbesserung der Stromeffizienz von bestehenden Anlagen.Der Förderbeitrag orientiert sich an den eingesparten Kilowattstunden Strom, jedoch bis maximal 30% der Netto-Projektkosten.
Photovoltaikanlage
Solaranlage für Warmwasser
Wärmepumpe
Ersatz Umwälzpumpe
Gefördert wird der Ersatz von Umwälzpumpen.
Ersatz Umwälzpumpe (Heizung)
Unterstützt wird der Austausch einer Umwälzpumpe im Heizkreislauf. Das Gesuchsformular finden Sie unter: www.effiwatt.ch
Photovoltaik
Der Förderbeitrag beträgt maximal 10% der Investitionskosten, jedoch nicht mehr als 10’000 Fr. Beträge unter 300 Fr. werden nicht ausbezahlt.Photovoltaikanlagen werden mit 200 Fr. pro kW gefördert.
Sonnenkollektoren
Der Förderbeitrag beträgt maximal 10% der Investitionskosten, jedoch nicht mehr als 10’000 Fr. Beträge unter 300 Fr. werden nicht ausbezahlt.Sonnenkollektoranlagen werden mit 1000 Fr. pro Anlage gefördert.
Wärmepumpe
Der Förderbeitrag beträgt maximal 10% der Investitionskosten, jedoch nicht mehr als 10’000 Fr. Beträge unter 300 Fr. werden nicht ausbezahlt. Neue Wärmepumpenanlagen und Anlagen als Ersatz von Ölheizungen bis max. 25 kW Heizleistung werden mit 300 Fr. pro kW gefördert.
Anschluss an einen Holzheizverbund oder an ein Anergienetz
Ertragsoptimierte Wärmepumpenanlagen und Holzheizkessel in bestehenden Liegenschaften
GEAK/GEAK Plus
Photovoltaikanlagen
Pilotprojekte
Wärmetechnische Verbesserungen der Gebäudehülle (Aussenwände, Dächer und Böden)
Kostenlose Energieberatung
Neutrale und kostenlose Erstberatung (60 Minuten) und Informationsmaterial zu allen Energiefragen: Gebäudesanierung, Heizungsersatz, Fördergelder, Nutzung erneuerbarer Energien, Offertenvergleich, effiziente Geräte und Beleuchtung etc.
Anschluss an Wärmeverbünde
Unterstützt werden Anschlüsse an Wärmenetze, bei denen die Wärme zu mindestens 80% aus erneuerbaren Energien (Holz, Biogas, Erd-/Umweltwärme) stammt. Wärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 4 erreichen.
Energetische Sanierung der Gebäudehülle
Die energetische Sanierung der Gebäudehülle wird in Ergänzung des nationalen Gebäudeprogrammes finanziell unterstützt, wenn mindestens zwei Elemente der Hülle modernisiert werden. Der Beitrag beläuft sich bei EFH auf 50% des Beitrages des nationalen Gebäudesanierungsprogrammes, maximal 5000.- Fr. un
GEAK
Die Gemeinde Turbenthal unterstützt die Erstellung eines GEAK mit einem Betrag zwischen 300.- + 800.- Franken.
Holzheizung
Der Einbau einer Holzheizung wird finanziell unterstützt, wenn: a) das Hauptheizungssystem des Gebäudes ist; b) bei einem bestehenden Gebäude eine Öl-, Gas- oder Elektrospeicherheizung ersetzt; c) das Qualitätssiegel von Holzenergie Schweiz oder einer gleichwertigen Prüfung trägt; d) die Vorschrifte
Photovoltaikanlagen
Die Erstellung von Photovoltaikanlagen wird mit einem finanziellen Beitrag unterstützt, unabhängig davon, ob die produzierte Energie selber verwendet oder ins Netz eingespiesen wird.
Warmwasserkollektoren
Der Einbau von Warmwasserkollektoren wird finanziell unterstützt: EFH 1000.- Fr., MFH und Gewerbebauten 2000.- Fr. Der Beitrag wird unabhängig von anderen Unterstützungen gewährt.
Energieberatung
Fensterersatz
Heizungsersatz
Photovoltaik
Sanierung Gebäudehülle
Sonnenkollektoren
Energieberatung
Kostenlose Erstberatung
Gebäudesanierung/Wärmedämmung
Gefördert wird die energetische Erneuerung der vollständigen Gebäudehülle sowie die energetische Erneuerung von Fassaden.
Holzheizungen
Die Beitragsberechtigung besteht nur, wenn das Gütesiegel der Holzenergie Schweiz verwendet wird.
Minergie, Minergie-P und Minergie-A
Die kommunalen Förderbeiträge werden zusätzlich zu den Beiträgen des Gebäudeprogramms und allfälligen Beträgen anderer Förderprogramme ausgerichtet.
Photovoltaik
Es werden netzgekoppelte Neuanlagen oder Erweiterungen gefördert.
Thermische Solaranlagen
Neben neuen Anlagen werden auch die Erweiterungen von bestehenden Anlagen unterstützt.
Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
Die Politische Gemeinde Eschlikon leistet zusätzlich 50 Prozent der total vom Kanton Thurgau oder Bund (Bund = Einmalvergütung EIV für Photovoltaikanlagen) geleisteten Förderbeiträge im Maximum für:- Ein-/Zweifamilienhäuser: 3000.- Fr. – Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohnungen): 7000.- Fr.- Gewerbe-und I
Batteriespeicher für Solarstromanlagen
Förderbeiträge der Stadt werden automatisch beantragt, indem ein entsprechendes Gesuch beim Kanton eingereicht wird. Die Kostenzusage und der Schlusszahlungsbrief werden vom Kanton an die Stadt weitergeleitet. Der Förderbeitrag beträgt 50% des Kantonsbeitrags.
Gebäudehüllensanierung
Förderbeiträge der Stadt werden automatisch beantragt, indem ein entsprechendes Gesuch beim Kanton eingereicht wird. Die Kostenzusage und der Schlusszahlungsbrief werden vom Kanton an die Stadt weitergeleitet. Der Förderbeitrag beträgt 30% des Kantonsbeitrags.
Gebäudemodernisierung nach GEAK-Effizienzklassen
Förderbeiträge der Stadt werden automatisch beantragt, indem ein entsprechendes Gesuch beim Kanton eingereicht wird. Die Kostenzusage und der Schlusszahlungsbrief werden vom Kanton an die Stadt weitergeleitet. Der Förderbeitrag beträgt 30% des Kantonsbeitrags.
Gebäudemodernisierungen nach Minergie
Förderbeiträge der Stadt werden automatisch beantragt, indem ein entsprechendes Gesuch beim Kanton eingereicht wird. Die Kostenzusage und der Schlusszahlungsbrief werden vom Kanton an die Stadt weitergeleitet. Der Förderbeitrag beträgt 30% des Kantonsbeitrags.
Sonnenkollektoren
Förderbeiträge der Stadt werden automatisch beantragt, indem ein entsprechendes Gesuch beim Kanton eingereicht wird. Die Kostenzusage und der Schlusszahlungsbrief werden vom Kanton an die Stadt weitergeleitet. Der Förderbeitrag beträgt 50% des Kantonsbeitrags.
Photovoltaikanlagen
Photovoltaik
Gefördert werden Indachanlagen, in Fassaden integrierte Anlagen und mit einer Flachdachbegrünung kombinierte Anlagen.
Thermische Solaranlagen
Gefördert werden Anlagen für Warmwasser sowie Warmwasser mit Heizungsunterstützung.
Solaranlagen
Die Gemeinde fördert Solar- und PV-Anlagen mit Einmalbeiträgen.
GEAK Plus
Die Gemeinde Lindau unterstützt Liegenschaftenbesitzerinnen und -besitzer in den Jahren 2021 bis 2025 finanziell.
GEAK-Plus
Die Gemeinde Mettmenstetten übernimmt für die Erstellung eines GEAK-Plus einen Kostenanteil von 500 Fr. pro Objekt.Werden aufgrund eines GEAK-Plus energetische Modernisierungsmassnahmen umgesetzt, werden die vollen Kosten des GEAK-Plus rückerstattet (abzüglich bereits geleisteter Fördergelder).
Holzfeuerung
Unterstützt wrid der Erstatz von Elektro-Direktheizungen durch eine Holzheizung (Pellets, Holzschnitzel oder Stückholz).Förderbeitrag: 1000 Fr. pro Heizungseratz.
Photovoltaikanlagen
Gefödert wird die Installation von Photovoltaikanlagen mit einem Betrag von 100.- Fr. pro m2 Panelfläche bis zu einer Fläche von 100 m2.Die maxiimale Fördersumme beträgt 1000.- Fr. pro Objekt.
Solarthermische Anlagen
Gefödert wird die Installation von solarthermischen Anlagen / Solarkollektoren mit einem Betrag von 100.- Fr. pro 2 m2 Kollektorfläche, bis zu einer Fläche von 20 m2.Der maximale Förderbeitrag beträgt 1000.- Fr. pro Objekt.
Wärmepumpen
Unterstützt wird der Ersatz einer fossilen Heizungsanlage durch Luft-Wasser-Wärmepumpen. Förderbeitrag: 1000 Fr. pro Heizungsersatz
Wärmepumpen mit Erdwärmesonden
Unterstützt wird der Ersatz einer fossilen Heizungsanlage durch eine Wärmepumpe mit Erdwärmesonden.Förderbeitrag: 2000 Fr. pro Heizungsersatz
Förderung von Stückholz- oder automatischen Holzheizungen als Hauptheizung (min. 75%) in bestehenden Gebäuden, als Ersatz einer Holz-, Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.
Batteriespeicher
Förderung von stationären Batteriespeichern in Verbindung mit neuen oder bestehenden Photovoltaikanlagen
Energieberatung
Kostenloste Energieberatung für Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen. Die Beratung findet vor Ort statt und dauert bei einem Einfamilienhaus ca. 1 bis maximal 2 Stunden.
Energieberatung
Die Gemeinde Horgen bietet vergünstigte Energieberatungen mit neutralen Fachpersonen an.
Photovoltaikanlagen
Gefördert werden Photovoltaikanlagen von 2 kW bis 99.9 kW Leistung, welche nach dem 1. November 2022 in Betrieb genommen werden.
Sonnenkollektoren
Gefördert werden Sonnenkollektoren >3 m2 bei bestehenden Gebäuden mit einem Beitrag von 2000.- Fr. plus 250.- Fr./m2 Absorberfläche.
Anschluss an Wärmeverbund
Bedingungen- Hauptheizsystem und Ganzjahresnutzung des Gebäudes- Neubau oder ersetzt eine bestehende Heizung- Wärmeverbund wird mindestens zu 80% mit regionalen, erneuerbaren Energien (Holz, Biogas) oder Abwärme betriebenBeiträge der GemeindePauschalbeitrag pro Wärmeübergabestation: Fr. 1000.-zusätz
Kommunale Energieberatung
Das Angebot richtet sich an Liegenschaftsbesitzer im Knonauer Amt. Diese Erstberatung findet nach individueller Absprache statt und dauert ca. 1 Stunde. Eine weitergehende Beratung mit entsprechendem schriftlichen Bericht ist auch möglich und wird durch die Impulsberatung "erneuerbar heizen" finanzi
Photovoltaikanlage
Bedingungen- Eigenbedarf und allenfalls Überschuss einspeisen- entspiegelte PV-Module- Freiflächenanlagen sind nicht förderberechtigtBeiträge der Gemeinde- Integrierte Anlagen, pro kWp: Fr. 250.- (maximal 2500.- Fr.)- Auf- und Flachdachanlagen, pro kWp: Fr. 100.- (maximal 1000.- Fr.)
Anschluss an Wärmenetz mit Erneuerbaren Energien oder Abwärme
Förderbeitrag:– Bei Heizungsersatz Öl/Gas/Elektro: Zusätzlich 30% des Förderbeitrags des Kt. ZH, maximal 10'000 Fr.– Bei Neubau: 5000 Fr./Anschluss
Betriebsoptimierung
Gefördert wird die Umsetzung von Betriebsoptimierungsmassnahmen: 20% der Kosten, maximal 10'000 Fr.Bedingung: Die Massnahme wurde bei der Erarbeitung des GEAK-Plus oder beim Energiecoaching identifiziert. Der/die zuständige BeraterIn bestätigt, dass er/sie die Massnahme empfiehlt.
GEAK-Plus
GEAK-Plus: Zusätzlich 50% des Förderbeitrags des Kt. ZHUmfassendes Energiecoaching bei der Massnahmenplanung/-projektierung*:- Für Private: kostenlos bis maximal 1500 Fr. pro Coaching- Für KMU/Unternehmen: kostenlos bis maximal 1500 Fr. pro Coaching* Die Förderung des Coachings zielt insbesondere au
Gesamtmodernisierung Minergie oder Minergie-P
Zusatzzertifizierung MQS-Bau, MQS-Betrieb oder SNBS bei Gesamtmodernisierung Minergie oder Minergie- P: Illnau-Effretikon fördert zusätzlich 30% des Förderbeitrags des Kt. ZH, maximal 10'000 Fr.
Stromeffizienz im Unternehmen
Umsetzung Betriebsoptimierungsmassnahmen: 20% der Kosten, maximal 10'000 Fr.
Wärmedämmung Gebäudehülle
Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich und wärmegedämmte Wand zusätzlich gegen Aussenklima: Illnau-Effretikon fördert zusätzlich 30% des Förderbeitrags des Kt. ZH, maximal 10'000 Fr.
Wärmepumpen Luft-Wasser, Sole-Wasser oder Wasser-Wasser
Gefördert wird ein geologisches Gutachten bzw. eine hydrogeologische Begleitung für Wärmepumpe Sole/Wasser, wo vom Kanton gefordert:- 1500 Fr. pro Gutachten respektive Begleitung
Anschluss an einen Wärmeverbund
Für den Anschluss einer Liegenschaft (gilt für neue und bestehende Liegenschaften) an einen Wärmeverbund, der mit erneuerbaren Energien (z.B. mit Seewasser, Biogas etc.), mit Abwasser oder Abwärme betrieben wird, werden folgende einmalige Förderbeiträge entrichtet: pro Anschluss bis 20 kW: Grundbetr
Blockheizkraftwerke (BHKW), Wärmekopplung (WKK), Brennstoffzellen
Die Errichtung von Anlagen, die gleichzeitig Wärme und Strom erzeugen (BHKW, WKK-Anlagen, Brennstoffzellen), werden über den Ökologiefonds gefördert. Voraussetzung ist, dass Wärme und Strom mit erneuerbaren Energiequellen (z.B. Biogas, Holz etc.) erzeugt werden. Pro Anlage bis 20 kW: Grundbetrag 200
Energiespeicher für Photovoltaikanlagen
Energiespeicher namentlich Batteriespeicher, die zur Ergänzung der PV-Anlage dienen, werden mit folgenden einmaligen Investitionsbeiträgen gefördert: 2–10 kWh: 200 Fr. pro kWh, grösser 10 kWh: 50 Fr. pro kWh.