Verfahrensstand: Vernehmlassung · Vernehmlassungsfrist: 2026-10-12
Für Treuhand & Finanzen
MWST-Abrechnung und Stempelabgaben: Entlastung geplant
- Was geplant ist: Das EFD will die jährliche Mehrwertsteuerabrechnung unabhängig vom Umsatz ermöglichen und eine neue Ausnahmebestimmung von der Emissionsabgabe bei Sanierungen einführen, anstatt eines Gesuchs auf Erlass oder Stundung.
- Wen es treffen würde: Treuhandunternehmen und Finanzdienstleister, die die Mehrwertsteuerabrechnung für Mandanten durchführen sowie Mandanten mit Sanierungsprozessen.
- Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die laufende Vernehmlassung, um über den Branchenverband Stellung zu nehmen, und bereiten Sie sich intern auf die künftigen Abrechnungsmodalitäten vor.
- Stand: Vernehmlassung eröffnet (Frist bis 12. Oktober 2026)