Vernehmlassungsverfahren. UVEK. Änderung des Energiegesetzes: Pflicht zur Erstellung einer Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge (Umsetzung Motion 23.3936)

Verfahrensstand: Vernehmlassung · Vernehmlassungsfrist: 2026-10-12

Amtliche Publikation (Fedlex)

Für Bau & Handwerk

Lade-Grundinstallation für E-Autos geplant

  • Was geplant ist: Das Energiegesetz soll so geändert werden, dass Grundeigentümer von Wohnliegungen verpflichtet werden können, eine Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge zu erstellen. Diese Pflicht soll gelten, sofern Mietende oder Personen mit Stockwerkeigentum dies verlangen.
  • Wen es treffen würde: Bauunternehmer und Handwerksbetriebe, die im Bereich der Elektroinstallation und Sanierung von Wohnliegenschaften tätig sind.
  • Was Sie jetzt tun können: Nutzen Sie die laufende Vernehmlassung, um Ihre Position über den zuständigen Branchenverband einzubringen. Parallel dazu können Sie interne Prozesse und Kapazitäten für entsprechende Installationsarbeiten vorbereiten.
  • Stand: Vernehmlassung eröffnet; Frist zur Stellungnahme bis 12. Oktober 2026.