Verfahrensstand: Entwurf
Für Bau & Handwerk
Ratifizierung ILO-Übereinkommen 190 (Gewalt am Arbeitsplatz)
- Was geplant ist: Die Bundesversammlung sieht die Genehmigung des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt vor. Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren, wobei der Beschluss dem fakultativen Referendum untersteht.
- Wen es treffen würde: Betriebe der Bau- und Handwerksbranche, da das Übereinkommen den Schutz vor Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz betrifft, was auch für Baustellen und Werkstätten relevant ist.
- Was Sie jetzt tun können: Da keine Vernehmlassungsfrist angegeben ist, sollten Sie den weiteren Verfahrensstand beobachten und sich über künftige Anpassungen der Arbeitsbedingungen informieren.
- Stand: Entwurf (Erlassentwurf), Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.
Für Chemie & Reinigung
ILO-Übereinkommen 190 zu Gewalt am Arbeitsplatz
- Was geplant ist: Die Bundesversammlung soll das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt genehmigen. Der Bundesrat würde anschliessend ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.
- Wen es treffen würde: Betriebe der Chemie- und Reinigungsbranche, da die Definitionen und Präventionspflichten des Übereinkommens auch für diese Sektoren relevante Schutzmassnahmen gegen Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz vorsehen.
- Was Sie jetzt tun können: Da keine Vernehmlassungsfrist genannt ist, ist eine Stellungnahme über den Branchenverband aktuell nicht möglich. Beobachten Sie den weiteren legislativen Prozess und bereiten Sie interne Richtlinien vor.
- Stand: Entwurf (Erlassentwurf); Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.
Für Gastronomie & Lebensmittel
ILO-Übereinkommen 190: Verbot von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
- Was geplant ist: Die Bundesversammlung soll das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt genehmigen. Damit würde die Schweiz die internationalen Standards zur Prävention und Bekämpfung von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz völkerrechtlich bindend umsetzen.
- Wen es treffen würde: Betriebe der Gastronomie und Lebensmittelbranche, da sie spezifische Risiken bezüglich Belästigung durch Kund:innen oder Gewalt am Arbeitsplatz abdecken müssen.
- Was Sie jetzt tun können: Da keine Vernehmlassungsfrist angegeben ist, beobachten Sie die weitere Entwicklung. Bereiten Sie interne Richtlinien vor, die den Umgang mit Belästigung und Gewalt klar regeln, um bei Inkrafttreten handlungsfähig zu sein.
- Stand: Entwurf (Erlassentwurf); Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.
Für Transport & Logistik
ILO-Übereinkommen 190 zu Gewalt am Arbeitsplatz
- Was geplant ist: Die Bundesversammlung soll das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt genehmigen. Damit würde die Schweiz die internationalen Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung dieser Phänomene am Arbeitsplatz rechtlich verankern.
- Wen es treffen würde: Alle KMU der Transport- und Logistikbranche, da das Übereinkommen den Schutz vor psychischer und physischer Gewalt sowie Belästigung am Arbeitsplatz betrifft – ein relevantes Thema für Fahrer, Lagerpersonal und Disponenten.
- Was Sie jetzt tun können: Da keine Vernehmlassungsfrist angegeben ist, beobachten Sie die weitere Entwicklung. Prüfen Sie bereits jetzt Ihre internen Richtlinien zum Umgang mit Belästigung und Gewalt, um bei Inkrafttreten handlungsfähig zu sein.
- Stand: Entwurf (Erlassentwurf); Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.
Für Treuhand & Finanzen
ILO-Übereinkommen 190: Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz
- Was geplant ist: Die Bundesversammlung soll das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt genehmigen. Damit würde die Schweiz die internationalen Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung dieser Formen von Missbrauch am Arbeitsplatz rechtlich verankern.
- Wen es treffen würde: Treuhänderische Dienstleister und Finanzdienstleister, da sie als Arbeitgeber verpflichtet wären, interne Massnahmen und Schutzkonzepte gegen sexuelle Belästigung und andere Formen von Gewalt am Arbeitsplatz zu etablieren und zu dokumentieren.
- Was Sie jetzt tun können: Beobachten Sie den weiteren legislativen Prozess, da keine Vernehmlassung stattfindet. Prüfen Sie bereits jetzt, ob Ihre bestehenden HR-Richtlinien und Beschwerdeverfahren den künftigen Anforderungen an den Schutz vor Belästigung entsprechen.
- Stand: Entwurf (Erlassentwurf); Vernehmlassungsfrist nicht angegeben.