Förderprogramme Gastronomie & Lebensmittel — Kanton Schwyz
Energieberatung
Kostenlose Erstberatung zur energetischen Sanierung eines bestehenden Gebäudes.
Ersatz von Haushaltsgeräten
Unterstützt wird der Ersatz von ineffizienten Haushaltsgeräten. Eine Liste der unterstützten Modelle ist auf www.topten.ch ersichtlich.
Energieberatung
Information der Bevölkerung zu energierelevanten Themen
Für die Information der Bevölkerung zu energierelevanten Themen wird vom Gemeinderat ein Betrag aus dem Förderbudget gesprochen.
Projekte (Mobilität)
Förderbeitrag an Energie- und Mobilitätsprojekte
Energieberatung
In einer persönlichen Beratung beim Objekt analysiert der GWA-Energieberater den Stromverbrauch des Haushalts respektive Betriebs. Er prüft den Verbrauch einzelner Geräte und gibt konkrete Tipps zum Energiesparen.
Ersatz von Grossgeräten
Wer ein veraltetes, stromfressendes Grossgerät durch ein energieeffizientes Gerät aus unserem Kundencenter ersetzt, erhält einen Ökorabatt von 10%. Der Rabatt gilt für das energieeffizienteste Gerät der jeweiligen Geräteklasse.
Energieberatung Landwirtschaft
Das Beratungsangebot richtet sich an Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Luzern. Wer eine Energieberatung Landwirtschaft durchführen lässt, erhält einen detaillierten Bericht zu den Energieverbrauchern und möglichen Massnahmen, wie der Energieverbrauch reduziert werden kann. Förderbeitrag- 35% der Kos
GEAK Plus
Der Kanton Luzern fördert die Erstellung von Gebäudeenergieausweisen mit Beratungsbericht «GEAK Plus» als Grundlage für fundierte Sanierungsplanungen.- Förderbeitrag:- Ein- und Zweifamilienhäuser: 1000 Fr.- Mehrfamilienhäuser und andere Nutzungen: 1500 Fr.
Machbarkeitsstudien
Der Kanton Luzern fördert Machbarkeitsabklärungen für Wärmenetze, um den Umstieg auf erneuerbare Energien in dicht bebauten Gebieten zu forcieren. Förderbeitrag:- Der Kanton Luzern fördert maximal 1/3 der Gesamtkosten der Machbarkeitsstudie- Der maximale Förderbeitrag pro Machbarkeitsstudie beträgt
Thermische Solaranlagen
Der Kanton Luzern fördert Solarkollektoranlagen. Förderberechtigt sind Neuanlagen oder Anlagenerweiterungen. Förderbeitrag:- 4000 Fr. + 1000 Fr. pro kW Nennleistung
GEAK Plus
Das Gebäudeprogramm fördert die Erstellung eines GEAK Plus bei bestehenden Bauten. Förderbeitrag:- Einfamilienhaus/Doppeleinfamilienhaus: 1000 Fr.- Andere Gebäude: 1500 Fr.
Solarkollektoranlage
Gefördert werden Solarkollektoranlagen (Neuanlagen oder Erweiterungen) auf Gebäuden mit Baubewilligungsjahr vor 2009.Förderbeitrag:- 3000 Fr. + 500 Fr. pro kW
Betriebsoptimierung
Gefördert werden Betriebsoptimierung mit z. B. energo Advanced oder vergleichbaren Effizienz-Beratungsprogrammen.Förderbeitrag:- Übernahme der Kosten im ersten Vertragsjahr.
Minergie MQS Bau
Gefördert wird das Erlangen eines Zertifikats Minergie MQS Bau.Förderbeitrag:- 50 % der Zertifizierungskosten
Minergie MQS Betrieb
Gefördert wird das Erlangen des Minergie-Zertifikats "MQS Betrieb". Förderbeitrag:- 50 % der Zertifizierungskosten
QM Holzheizwerke
Gefördert wird die Durchführung des Qualitätsmanagements Holzheizwerke.Förderbeitrag:- Beitrag auf Anfrage
Sanierungsberatung Gebäudehülle
Die Sanierungsberatung Gebäudehülle Uri ist ein vom Förderprogramm Energie Uri Fördergeld unterstützter Beratungsbericht, welcher von einer Energieexpertin / einem Energieexperten durchgeführt wird. Das Angebot gilt für Wohnbauten im Kanton Uri und umfasst die Besichtigung des Gebäudes mit der Aufna
Sonnenkollektoren
Das Gebäudeprogramm fördert die Installation neuer Sonnenkollektoren oder Anlagenerweiterungen auf einem bestehendes Gebäude. Der reine Ersatz einer Anlage oder die Installation im Rahmen eines Neubaus sind nicht förderberechtigt.Förderbeitrag:- Pauschalbeitrag von 2 bis 4 kW thermische Kollektornen
Thermografie-Aufnahmen
Gefördert werden Thermografie-Aufnahmen ergänzend zur Sanierungsberatung Gebäudehülle des Kantons Uri.Förderbeitrag:- Pauschal 150 Fr.
Wärmepumpensystemmodul
Gefördert wird das Erlangen eines Wärmepumpensystemmodul-Zertifikats.Förderbeitrag:- Pauschal 500 Fr.
Effiziente Beleuchtung
Energieeffiziente Beleuchtungssanierungen in Zweckgebäuden (Nicht Wohnbau) inkl. Aussenbeleuchtung. Förderbeitrag: 20% vom Kaufpreis der Leuchte/Lampe, maximal 2000.- Fr. pro Kunde
Sonnenkollektoren
für Warmwasser und Heizung, 150.- Fr. pro m2 Kollektor
Wärmepumpenboiler
Maximalbeitrag 450.- Fr.