595 Gymnase du Chablais CFC 233 Lustrerie
| Auftraggeber | Direction générale des immeubles et du patrimoine – DGIP |
|---|---|
| Ort | Aigle, Waadt |
| Publiziert | 23.07.2026 |
| Eingabefrist | 14.08.2026 |
| Quelle | simap.ch |
Lustrerie Gymnase du Chablais
- Worum geht es: Lieferung der Beleuchtungskörper (Lustrerie) für das neue 4-stöckige Schulgebäude in Holzkonstruktion im Kanton Waadt. Die Angebote müssen die Einhaltung der aktuellen SIA-Normen für Innenräume sicherstellen, wobei die Verteilung über sichtbare Kabelkanäle und Rohre erfolgt. Vor der Bestellung sind in bestimmten Zonen Beleuchtungsrechnungen zur Validierung der Lichtwerte durchzuführen.
- Können Sie mitbieten: Ja, für KMU der Elektrobranche. Subunternehmer und Bietergemeinschaften sind explizit zugelassen. Es wird keine explizite Mindestreferenz oder spezifische Zertifikatsliste genannt, jedoch ist die technische Fähigkeit zur Berechnung der Beleuchtungsstärke (Eclairage) für die verschiedenen Raumkategorien (SIA) eine zentrale Voraussetzung.
- Was tun: Angebot bis zur Frist einreichen. Stellen Sie sicher, dass die technischen Berechnungen für die verschiedenen Raumtypen (Sport, Büro, Unterricht) bereits im Angebot oder als Nachweis vorliegen, um die Konformität mit den SIA-Normen zu belegen.
- Frist: 2026-08-14
Häufige Fragen
Bis wann können Sie ein Angebot einreichen?
Ein Angebot einreichen können Sie bis zum 14.08.2026. Massgebend ist die Frist in der amtlichen Publikation.
Wer hat den Auftrag ausgeschrieben?
Den Auftrag ausgeschrieben hat: Direction générale des immeubles et du patrimoine – DGIP.
Wo finden Sie die amtliche Publikation?
Die amtliche Publikation finden Sie auf simap.ch — der Link steht auf dieser Seite. Nur sie ist rechtlich verbindlich.
In welchem Kanton wird der Auftrag ausgeführt?
Ausgeführt wird der Auftrag im Kanton Waadt beziehungsweise am in der Publikation genannten Ort.
Was kostet die Nutzung von KMU-Radar?
Die Nutzung von KMU-Radar ist kostenlos. Wir werten die amtlichen Quellen aus und erklären sie verständlich; verbindlich bleibt immer die Originalpublikation.